Die wissenschaftliche Evaluation von Leistungen der Pflegekassen zur Gesundheitsförderung und Prävention soll einen Beitrag dazu leisten, den aktuellen Umsetzungsstand des gesetzlichen Präventionsauftrages in Bezug auf die Vorgaben nach § 5 SGB XI aufzuzeigen. Hierfür soll aktuelles Wissen hinsichtlich der im Leitfaden aufgeführten Handlungsfelder, zum Leistungsgeschehen, zum Status quo der Einrichtungen in Bezug auf die gesundheitsfördernde Organisationsentwicklung/-beratung und zu den Rahmenbedingungen der Umsetzung dieser Leistungen erarbeitet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sozialforschung
Kurze Beschreibung:
Die wissenschaftliche Evaluation von Leistungen der Pflegekassen zur Gesundheitsförderung und Prävention soll einen Beitrag dazu leisten, den aktuellen Umsetzungsstand des gesetzlichen Präventionsauftrages in Bezug auf die Vorgaben nach § 5 SGB XI aufzuzeigen. Hierfür soll aktuelles Wissen hinsichtlich der im Leitfaden aufgeführten Handlungsfelder, zum Leistungsgeschehen, zum Status quo der Einrichtungen in Bezug auf die gesundheitsfördernde Organisationsentwicklung/-beratung und zu den Rahmenbedingungen der Umsetzung dieser Leistungen erarbeitet werden.
Die wissenschaftliche Evaluation von Leistungen der Pflegekassen zur Gesundheitsförderung und Prävention soll einen Beitrag dazu leisten, den aktuellen Umsetzungsstand des gesetzlichen Präventionsauftrages in Bezug auf die Vorgaben nach § 5 SGB XI aufzuzeigen. Hierfür soll aktuelles Wissen hinsichtlich der im Leitfaden aufgeführten Handlungsfelder, zum Leistungsgeschehen, zum Status quo der Einrichtungen in Bezug auf die gesundheitsfördernde Organisationsentwicklung/-beratung und zu den Rahmenbedingungen der Umsetzung dieser Leistungen erarbeitet werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sozialforschung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-29 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-03 📅
Datum des Beginns: 2021-04-15 📅
Datum des Endes: 2022-07-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 214-524506
ABl. S-Ausgabe: 214
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Erkenntnisse der Evaluation sollen strukturiert aufbereitet werden und geeignet sein, in die Weiterentwicklung des Leitfadens „Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI“ einzufließen, dessen Überarbeitung für 2022 geplant ist. Hinweise bzw. Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Leitfadens werden hierbei insbesondere in Bezug auf die Erreichung der Präventionsziele in der stationären Pflege und die Messung der Zielerreichung sowie die Weiterentwicklung der Handlungsfelder erwartet.
Die Erkenntnisse der Evaluation sollen strukturiert aufbereitet werden und geeignet sein, in die Weiterentwicklung des Leitfadens „Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI“ einzufließen, dessen Überarbeitung für 2022 geplant ist. Hinweise bzw. Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Leitfadens werden hierbei insbesondere in Bezug auf die Erreichung der Präventionsziele in der stationären Pflege und die Messung der Zielerreichung sowie die Weiterentwicklung der Handlungsfelder erwartet.
Der Auftragnehmer hat den finalen Abschlussbericht bis zum 15. Juli 2022 vorzulegen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf oder alternativer Nachweis.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern, die in den vergangenen 3 Jahren (2017, 2018 und 2019) beim Bewerber bzw. beim jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft in dem für die Leistungserbringung betroffenen Bereich beschäftigt waren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern, die in den vergangenen 3 Jahren (2017, 2018 und 2019) beim Bewerber bzw. beim jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft in dem für die Leistungserbringung betroffenen Bereich beschäftigt waren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Kurze Eigendarstellung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie der Organisation (z. B. in Form eines Organigramms).
Der Bewerber hat darüber hinaus die unternehmenseigene Datenschutzorganisation zu beschreiben und anzugeben, ob sein Unternehmen über einen Datenschutzbeauftragten verfügt.
Der Bewerber soll zwischen 3 und 5 geeignete Referenzen aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist einreichen, die belegen, dass er Evaluationsprojekte und wissenschaftliche Tätigkeiten im Bereich gesundheitlicher Versorgung durchgeführt hat, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind.
Der Bewerber soll zwischen 3 und 5 geeignete Referenzen aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist einreichen, die belegen, dass er Evaluationsprojekte und wissenschaftliche Tätigkeiten im Bereich gesundheitlicher Versorgung durchgeführt hat, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind.
Mindeststandards:
Es müssen mindestens 3 Referenzen eingereicht werden, die in den nachfolgend aufgeführten Bereichen Vergleichbarkeit nachweisen, wobei der Bereich Thema stets abgebildet werden muss. Kumulativ hierzu muss mit den eingereichten Referenzen jeweils mindestens einmal der Bereich Inhalt und einmal der Bereich Struktur nachgewiesen werden:
Es müssen mindestens 3 Referenzen eingereicht werden, die in den nachfolgend aufgeführten Bereichen Vergleichbarkeit nachweisen, wobei der Bereich Thema stets abgebildet werden muss. Kumulativ hierzu muss mit den eingereichten Referenzen jeweils mindestens einmal der Bereich Inhalt und einmal der Bereich Struktur nachgewiesen werden:
— Bereich Thema (Gesundheitsförderung und Prävention sowie Pflege: Die Referenzen müssen jeweils mindestens einmal aus dem Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention und einmal aus dem Bereich Pflege stammen. Die Bereiche Gesundheitsförderung und Prävention sowie Pflege müssen nicht, können aber kumulativ vorliegen.);
— Bereich Thema (Gesundheitsförderung und Prävention sowie Pflege: Die Referenzen müssen jeweils mindestens einmal aus dem Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention und einmal aus dem Bereich Pflege stammen. Die Bereiche Gesundheitsförderung und Prävention sowie Pflege müssen nicht, können aber kumulativ vorliegen.);
— Bereich Inhalte (wissenschaftliche Konzeption, Planung und Durchführung von Evaluationsprojekten);
— Bereich Struktur (inhaltlicher und zeitlicher Umfang, Komplexität durch Kombination an selbständiger Arbeit, Kooperation mit Auftraggeber und Einbindung externen Fachwissens, etc.).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Referebzen und Ausführungen in Projektskizze
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-12-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept und Qualifikation der Mitarbeiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 214-524506 (2020-10-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-30 📅
Name: Prognos AG
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;