Zusätzliche Informationen
Kriterium: Referenzprojekte als Mitglied der Projektleitung
Wertung:
5 Punkte: Die Projektleitung hat in mindestens 2 Referenzprojekten mitgewirkt.
3 Punkte: Die Projektleitung hat in mindestens 1 Referenzprojekt mitgewirkt.
1 Punkt: Die Projektleitung hat in 1 Referenzprojekt mitgewirkt, jedoch nicht als Mitglied der Projektleitung.
0 Punkte: Die Projektleitung hat in keinen Referenzprojekten mitgewirkt.
Fachliche Qualifikation der Mitarbeiter (Gewichtung 20 % = 20 Punkte). Der Bieter hat in seinem TNA mindestens 2 Mitarbeiter seines Projektteams zu benennen, die er bei der Auftragsdurchführung einsetzen wird.
Bewertet werden die Qualifikation und Erfahrung der Mitarbeiter anhand der nachfolgend genannten Kriterien:
— Ausbildung, Berufsqualifikation, Berufsqualifizierender Hochschulabschluss (im medizinischen, betriebswirtschaftlichen, gesundheitsökonomischen oder statistischen Bereich);
— sonstige berufliche Zusatzqualifikationen in der Projektarbeit;
— mehrjährige einschlägige Berufserfahrung im GKV-Bereich;
— Referenzprojekte als Mitglied eines Projektteams im Bereich des Gesundheitswesens oder der GKV.
Pro Kriterium können max. 5 Punkte vergeben werden. Maximal können somit insgesamt für die 4 Kriterien 20 Punkte erzielt werden (4 Kriterien x 5 Punkte = 20 Punkte gesamt).
Die Wertung wird pro Mitarbeiter vorgenommen, d.h. jeder genannte Mitarbeiter erhält maximal 20 Punkte. Die Punkte pro Mitarbeiter werden dann addiert und durch die Anzahl der Mitarbeiter geteilt, um ein Gesamtergebnis für die fachliche Qualifikation der Mitarbeiter zu erhalten.
Beispiel:
Mitarbeiter 1 erhält 15 Punkte
Mitarbeiter 2 erhält 18 Punkte
Gesamtergebnis: (15 + 18) / 2 = 16.5 Punkte
Es wird wie folgt gewertet:
Kriterium: Ausbildung, Berufsqualifikation, Berufsqualifizierender Hochschulabschluss (im medizinischen, betriebswirtschaftlichen, gesundheitsökonomischen oder statistischen Be-reich)
Wertung:
5 Punkte: Der Mitarbeiter besitzt einen o. g. Berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, der eine optimale Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erwarten lässt.
3 Punkte: Der Mitarbeiter besitzt einen o. g. Berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder eine Berufsqualifikation, die eine gute Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erwarten lässt.
1 Punkt: Der Mitarbeiter besitzt eine o. g. Berufsqualifikation oder Ausbildung, die eine befriedigende Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erwarten lässt.
0 Punkte: Der Mitarbeiter besitzt keine o. g. Ausbildung, Berufsqualifikation oder einen berufsqualifizierenden Abschluss, der eine Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erwarten lässt.
Kriterium: sonstige berufliche Zusatzqualifikationen in der Projektarbeit
Wertung:
5 Punkte: Der Mitarbeiter besitzt mehr als 2 sonstige berufliche Zusatzqualifikationen in der Projektarbeit.
3 Punkte: Der Mitarbeiter besitzt 2 sonstige berufliche Zusatzqualifikationen in der Projektarbeit.
1 Punkt: Der Mitarbeiter besitzt 1 sonstige berufliche Zusatzqualifikation in der Projektarbeit.
0 Punkte: Der Mitarbeiter besitzt keine sonstige berufliche Zusatzqualifikation in der Projektarbeit.
Kriterium: mehrjährige einschlägige Berufserfahrung im GKV-Bereich
Wertung:
5 Punkte: Der Mitarbeiter besitzt mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im GKV-Bereich.
3 Punkte: Der Mitarbeiter besitzt mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im GKV-Bereich.
1 Punkt: Der Mitarbeiter besitzt mindestens 1 Jahr Berufserfahrung im GKV-Bereich.
0 Punkte: Der Mitarbeiter besitzt keine Berufserfahrung im GKV-Bereich.
Kriterium: Referenzprojekte als Mitglied eines Projektteams im Bereich des Gesundheitswesens oder der GKV.
Wertung:
5 Punkte: Der Mitarbeiter hat in mindestens 2 Referenzprojekten als Mitglied eines Projektteams im o .g. Bereich mitgewirkt.
3 Punkte: Der Mitarbeiter hat in mindestens 1 Referenzprojekt als Mitglied eines Projektteams im o. g. Bereich mitgewirkt.
1 Punkt: Der Mitarbeiter hat in 1 Referenzprojekt mitgewirkt, jedoch nicht im o. g. Bereich.
0 Punkte: Der Mitarbeiter hat in keinen Referenzprojekten als Mitglied eines Projektteams mitgewirkt.
Ziffer 1.3 Angabe von prüfbaren Referenzen (Gewichtung 40 % = 40 Punkte). Vorlage von mindestens 2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren über Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Aus den Referenzen soll hervorgehen, dass mindestens Erfahrungen auf den folgenden Gebieten vorhanden sind:
— Kenntnis von und Umgang mit GKV-Kassenroutinedaten;
— Erfahrung in der Versorgungsforschung, bevorzugt in der Psychiatrie.
Folgende Angaben sind zu tätigen:
a. Angabe des öffentlichen/privaten Auftraggebers (Angabe Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail),
b. Angabe des Leistungszeitraums (mindestens 4 Jahre),
c. Beschreibung und Erläuterung der Tätigkeit im Rahmen des Auftrags (auch im Hin-blick auf die Umsetzungsqualität) sowie des Umfangs des Auftrages, unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
— Projekt im GKV-Umfeld der gesetzlichen Sozialversicherung;
— Projekt mit Daten von mehr als 5 000 Personen;
— Projekt zur Evaluation von Kostenwirkungen.
d. Größe des eingesetzten Projektteams,
e. Angabe des Auftragsvolumens (freiwillig).
Der Bewerber kann mit jeder Referenz maximal 20 Punkte erreichen. Es werden die 2 Referenzen mit der höchsten Punktzahl bei der Wertung berücksichtigt, mithin können insgesamt 40 Punkte erreicht werden:
— Das Referenzprojekt enthält den Nachweis im GKV-Umfeld der gesetzlichen Sozialversicherung (4 Punkte);
— Das in der Referenz genannte Projekt dauerte länger als 4 Jahre (4 Punkte);
— Die in der Referenz genannten Projekte sind bereits abgeschlossen (4 Punkte);
— Das in der Referenz genannte Projekt umfasst Daten von mehr als 5.000 Personen (4 Punkte);
— Das in der Referenz genannte Projekt befasst sich mit der Evaluation Kostenwirkungen (4 Punkte).