Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die AGG wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen u. bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0-3 Pkt. vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1. Abgabefrist eingehalten;
2. Einreichen vollständiger TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) in elektronischer Form;
3. Abschlusserklärungen in Textform gezeichnet;
4. Bestätigung Unabhängigkeit Ausführungs- u. Lieferinteressen gem. § 73 (3) vgv;
5. Angabe gem. § 53 (8) VgV, ob gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt;
6. Art der Bewerbung (Einzel- oder Bewerbergemeinschaft (BG));
7. bei BG: Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter;
8. Mehrfachbewerbungen (MFB) sind nicht zulässig. Eine MFB ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. MFB von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge;
9. Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt;
10. Angaben zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmer (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) vgv, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt;
11. Bestätigung des Nichtvorliegens der zwingenden u. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB;
12. Studiennachweise, Bauvorlageberechtigung, Berufsregister Handels-/Partnerschaftsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1);
13. Berufshaftpflichtversicherung gem. Pkt. III.1.2);
14. Büro Mindestref. 1 bis 6 gem. Pkt. III.1.3);
15. Erklärung über die Vorlage von Präqualifikationsnachweisen der DB AG für Planungs- u. Ingenieurleistungen gem. PKt. III.1.3);
16. Persönl. Mindestref. Gesamtprojektleiter (GPL), stellv. GPL, Projektleiter (PL) Eisenbahnüberführung, Objektplaner (OP) Ingenieurbauwerke (IBW) Brücken u. Stützwände, OP Verkehrsanlagen (VA) Straße, OP VA Schiene (Straßenbahn), OP IBW Versorgungsanlagen Fernwärme;
17. Personalunion (PU) zwischen GPL u. stellv. GPL ist nicht zulässig.
Auswahlkriterien u. deren Wichtung:
Zu III.1.3) Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit, Gesamtgewichtung 100 %:
1. Büro-Mindestref.: 60 %, davon
1.1 Mindestref. 1 (12 %): davon:
1.1.1 Baukosten (BK) 7 %;
1.1.2 Planung einer straßenbegleitenden Fuß- u. Radverkehrsanlage 2 %;
1.1.3 Planung eines Brückenbauwerks (BW) 3 %;
1.2 Mindestref. 2 (12 %): davon:
1.2.1 BK 7 %;
1.2.2 Planung einer straßenbegleitenden Fuß- u. Radverkehrsanlage 2 %;
1.2.3 Planung eines BW 2 %;
1.3 Mindestref. 3 (10 %): davon: BK 10 %;
1.4 Mindestref. 4 (10 %): davon: BK 10 %;
1.5 Mindestref. 5 (8 %): davon: BK 8 %;
1.6 Mindestref. 6 (8 %): davon: BK 8 %.
2. Anforderungen an das Projektteam (40 %), davon:
2.1 Organigramm (4 %);
2.2 Mindestref. GPL (7 %): davon: BK 7 %;
2.3 Mindestref. stellv. GPL (5 %): davon: BK 5 %;
2.4 Mindestref. PL Eisenbahnüberführung (5 %) davon: BK 5 %;
2.5 Mindestref. OP IBW Brücken u. Stützwände (5 %) davon:
2.5.1 BK für IBW Brücken 3 %;
2.5.2 BK für IBW Stützwände 2 %;
2.6 Mindestref. OP VA Straße (5 %) davon:
2.6.1 erbrachte Lph. 2 %;
2.6.2 BK für innerörtlichen Straßenzug 3 %;
2.7 Mindestref. OP VA Schiene (Straßenbahn) (5 %) davon:
2.7.1 erbrachte Lph. 2 %;
2.7.2 BK für VA Schiene 3 %;
2.8 Mindestref. OP IBW Versorgungsanlagen Fernwärme (4 %) davon: BK 4 %.
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung sind der beigefügten Bewertungsmatrix der Eignungskriterien zu entnehmen.