Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber erfolgt bei Vollständigkeit der nach Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Nachweise und Erklärungen durch Bewertung der angegebenen Referenzen für vergleichbare Referenzen nach Maßgabe des Abschnitts III.1.3) Nr. 1.
— Referenzen der zurückliegenden 10 Jahre (Wichtung 70 %).
(Lph 1 ab Juli 2010):
Planung und Realisierung eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen an Gestaltungsqualität und Komplexität, Neubau von Wohnungen, mit mindestens 4,0 Mio. EUR Baukosten (KG300 / KG400 brutto).
Quantität der Referenzen:
≥ 3 Referenzen = 5 Punkte;
= 2 Referenzen = 3 Punkte;
= 1 Referenz = 1 Punkt.
Qualität der Referenzen:
A.
Neubau von subventioniertem Wohnbau = 5 Punkte;
Neubau eines anderen Gebäudes für Wohnzwecke = 3 Punkte;
B.
Gestaltung überdurchschnittlich = 5 Punkte;
Gestaltung durchschnittlich = 3 Punkte;
Gestaltung unterdurchschnittlich = 1 Punkt.
C.
≥ 8,0 Mio. EUR Baukosten = 5 Punkte;
≥ 7,0 Mio. EUR und < 8,0 Mio. EUR Baukosten = 4 Punkte;
≥ 6,0 Mio. EUR und < 7,0 Mio. EUR Baukosten = 3 Punkte;
≥ 5,0 Mio. EUR und < 6,0 Mio. EUR Baukosten = 2 Punkte;
≥ 4,0 Mio. EUR und < 5,0 Mio. EUR Baukosten = 1 Punkt.
Die Punktwerte zu A. bis C. werden je Referenz addiert.
Faktoren: A x 0,25, B x 0,5 und C x 0,25. Das Gesamtergebnis aller eingereichten Referenzen wird arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.
— Bestehendes Vermietungskonzept (Wichtung 30 %)
Angaben zur bestehenden Aufbau- und Ablauforganisation des Bieters bei Vermietung von Wohnungen.
— Eigene Vermietungsabteilung = 2 Punkte;
— Technische Betreuung von Wohnungen = 1 Punkt;
— Eigene Mieterberater = 1 Punkte;
— eigene Mitarbeiter zur Betreuung von Gemeinschafts- und Betreuungsangeboten = 1 Punkt.
Die Punktwerte werden addiert.
Der Auftraggeber wird eine differenzierende Eignungsprüfung gemäß der oben beschriebenen Wertungsmatrix vornehmen und die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Im Falle von Punktgleichheit entscheidet das Los. Die aufgeforderten Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Kaufpreisangebot ab.