1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Mindestdeckungssummen der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (jeweils 2-fach maximiert):
— für Personenschäden: 2 500 000 EUR,
— für sonstige Schäden: 2 500 000 EUR.
Unterschreitet die vorhandene Versicherung die vor genannten Mindestdeckungssummen, so ist bei Vertragsabschluss eine Versicherung mit den geforderten Werten nachzuweisen.
2) Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens (einschl. Anlagen) zulässig, der unter
https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ heruntergeladen werden kann. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der Bewerbungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen ausschließlich digital, d. h. mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (Software-Zertifikat) oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Signaturkarte) oder elektronisch in Textform, über die Vergabeplattform des Landes Berlin einzureichen.
Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Unterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite
http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweitder Bieter nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann sofort die Nutzung (Downloadder Unterlagen und Einstellung elektronischer Angebote) erfolgen.
3) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
4) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftragvergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
5)Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge auf der Vergabeplattform des Landes Berlin vorliegen. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Nachgeforderte Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben sind innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben nicht oder nicht wie gefordert innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
6) Die Anforderungen der Bekanntmachung gelten auch für Bewerbergemeinschaften und deren Mitglieder. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben jeweils einen gesonderten Bewerbungsbogen auszufüllen und einzureichen. Die geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Dabei genügt es, wenn die Anforderungen der Vergabebekanntmachungan die Leistungsfähigkeit gemäß III.1.2) bzw. an die Leistungsfähigkeit gemäß III.1.3) in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
7) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Vergabeplattform des Landes Berlin oder unter Angabe der Auftragsbezeichnung bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge in Textform – d. h. per Post, E-Mail oder Fax – an die Vergabestelle gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durchselbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter:
http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/.