Die Gesobau plant in ihren Wohnhausgruppen 755, 756 und 760 in 13407 Berlin eine komplexe Teilmodernisierung und Aufstockung im bewohnten Zustand durchzuführen. Die 8 Gebäudekomplexe, 3 angrenzende Wohnhäuser und 1 freistehendes Mehrfamilienhaus mit insgesamt 42 Aufgängen, 378 Wohneinheiten und ca. 22 325 m Wohnfläche aus den Jahren 1950 bis 1960 stehen nicht unter Denkmalschutz. Es ist in allen Häusern eine komplette Strangsanierung für sämtliche haustechnischen Installationen (Sanitär, Lüftung, Elektrosteiger und Installationen in Bädern und Küchen) inkl. Folgeleistungen sowie eine bauliche Erneuerung der Bäder vorgesehen. Grundrissoptimierung bzw. Grundrissänderung sollen untersucht werden. Das Projekt umfasst weiterhin die komplette Leerwohnungssanierung von ca. 30 % der Wohnungen. Zur Schaffung neuen Wohnraums werden 7 der 8 Gebäudekomplexe gem. eingereichtem Bauantrag um je ein Vollgeschoss aufgestockt. Nähere Beschreibung siehe Anlage „Aufgabenstellung und Leistungen“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: PS-755-2020
Kurze Beschreibung:
Die Gesobau plant in ihren Wohnhausgruppen 755, 756 und 760 in 13407 Berlin eine komplexe Teilmodernisierung und Aufstockung im bewohnten Zustand durchzuführen. Die 8 Gebäudekomplexe, 3 angrenzende Wohnhäuser und 1 freistehendes Mehrfamilienhaus mit insgesamt 42 Aufgängen, 378 Wohneinheiten und ca. 22 325 m
Es ist in allen Häusern eine komplette Strangsanierung für sämtliche haustechnischen Installationen (Sanitär, Lüftung, Elektrosteiger und Installationen in Bädern und Küchen) inkl. Folgeleistungen sowie eine bauliche Erneuerung der Bäder vorgesehen. Grundrissoptimierung bzw. Grundrissänderung sollen untersucht werden. Das Projekt umfasst weiterhin die komplette Leerwohnungssanierung von ca. 30 % der Wohnungen. Zur Schaffung neuen Wohnraums werden 7 der 8 Gebäudekomplexe gem. eingereichtem Bauantrag um je ein Vollgeschoss aufgestockt.
Nähere Beschreibung siehe Anlage „Aufgabenstellung und Leistungen“.
Die Gesobau plant in ihren Wohnhausgruppen 755, 756 und 760 in 13407 Berlin eine komplexe Teilmodernisierung und Aufstockung im bewohnten Zustand durchzuführen. Die 8 Gebäudekomplexe, 3 angrenzende Wohnhäuser und 1 freistehendes Mehrfamilienhaus mit insgesamt 42 Aufgängen, 378 Wohneinheiten und ca. 22 325 m
Es ist in allen Häusern eine komplette Strangsanierung für sämtliche haustechnischen Installationen (Sanitär, Lüftung, Elektrosteiger und Installationen in Bädern und Küchen) inkl. Folgeleistungen sowie eine bauliche Erneuerung der Bäder vorgesehen. Grundrissoptimierung bzw. Grundrissänderung sollen untersucht werden. Das Projekt umfasst weiterhin die komplette Leerwohnungssanierung von ca. 30 % der Wohnungen. Zur Schaffung neuen Wohnraums werden 7 der 8 Gebäudekomplexe gem. eingereichtem Bauantrag um je ein Vollgeschoss aufgestockt.
Nähere Beschreibung siehe Anlage „Aufgabenstellung und Leistungen“.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-03-25 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-27 📅
Datum des Beginns: 2020-08-03 📅
Datum des Endes: 2024-06-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 062-148448
ABl. S-Ausgabe: 62
Zusätzliche Informationen
1. Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Mindestdeckungssummen der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (jeweils 2-fach maximiert):
— für Personenschäden: 2 500 000 EUR;
— für sonstige Schäden: 2 500 000 EUR.
Unterschreitet die vorhandene Versicherung die vor genannten Mindestdeckungssummen, so ist bei Vertragsabschluss eine Versicherung mit den geforderten Werten nachzuweisen.
2. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Siehe Vergabeunterlagen.
3. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (BG) ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder der BG (BG-Erklärung gem. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen) abzugeben, wonach diese im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen. Die Erklärung hat zudem ein Mitglied der BG zur Durchführung des Vergabeverfahrens zu bevollmächtigen.
Mehrfachbewerbungen (MB) sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerber/BG, es sei denn die betroffenen Bewerber/BG weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die MB insbesondere im Hinblick auf eine etwaige Teilnahme an den Vergabeverhandlungen ausgeschlossen ist. Eine MB liegt z. B. vor, wenn einzelne Mitglieder einer BG sich zusätzlich als Einzelbewerber oder an mehr als einer BG beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine MB.
4. Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten folgende besondere Bedingungen:
4.1. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
4.2. Der Bieter (einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Berliner Korruptionsregister, Gewerbezentralregister, noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle.
4.3. Die zu Vergabeverhandlungen aufgeforderten Bieter haben sich zu verpflichten, im Fall der Auftragserteilung einen Integritätsvertrag mit der GESOBAU AG abzuschließen sowie die GESOBAU-Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Auf Angebote von Bietern, die den Abschluss einer derartigen Vereinbarung und die Unterzeichnung der Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung verweigern, kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
5. Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens (einschl. Anlagen) zulässig, der unter der in Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung angegebenen URL heruntergeladen werden kann. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
6. Der Bewerbungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen ausschließlich digital signiert oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Berlin einzureichen.
7. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
8. Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich über die Vergabeplattform Berlin, per Fax oder vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen werden anonymisiert und zusammen mit den Antworten als „Fragen- und Antwortenkatalog“ im Internet (siehe Ziffer I.3 der Bekanntmachung) veröffentlicht.
Mindestdeckungssummen der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (jeweils 2-fach maximiert):
— für Personenschäden: 2 500 000 EUR;
— für sonstige Schäden: 2 500 000 EUR.
Unterschreitet die vorhandene Versicherung die vor genannten Mindestdeckungssummen, so ist bei Vertragsabschluss eine Versicherung mit den geforderten Werten nachzuweisen.
2. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Siehe Vergabeunterlagen.
3. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (BG) ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder der BG (BG-Erklärung gem. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen) abzugeben, wonach diese im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen. Die Erklärung hat zudem ein Mitglied der BG zur Durchführung des Vergabeverfahrens zu bevollmächtigen.
Mehrfachbewerbungen (MB) sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerber/BG, es sei denn die betroffenen Bewerber/BG weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die MB insbesondere im Hinblick auf eine etwaige Teilnahme an den Vergabeverhandlungen ausgeschlossen ist. Eine MB liegt z. B. vor, wenn einzelne Mitglieder einer BG sich zusätzlich als Einzelbewerber oder an mehr als einer BG beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine MB.
4. Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten folgende besondere Bedingungen:
4.1. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
4.2. Der Bieter (einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Berliner Korruptionsregister, Gewerbezentralregister, noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle.
4.3. Die zu Vergabeverhandlungen aufgeforderten Bieter haben sich zu verpflichten, im Fall der Auftragserteilung einen Integritätsvertrag mit der GESOBAU AG abzuschließen sowie die GESOBAU-Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Auf Angebote von Bietern, die den Abschluss einer derartigen Vereinbarung und die Unterzeichnung der Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung verweigern, kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
5. Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens (einschl. Anlagen) zulässig, der unter der in Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung angegebenen URL heruntergeladen werden kann. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
6. Der Bewerbungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen ausschließlich digital signiert oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Berlin einzureichen.
7. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
8. Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich über die Vergabeplattform Berlin, per Fax oder vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen werden anonymisiert und zusammen mit den Antworten als „Fragen- und Antwortenkatalog“ im Internet (siehe Ziffer I.3 der Bekanntmachung) veröffentlicht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gesobau plant in ihren Wohnhausgruppen 755, 756 und 760 in 13407 Berlin eine komplexe Teilmodernisierung und Aufstockung im bewohnten Zustand durchzuführen. Die 8 Gebäudekomplexe, 3 angrenzende Wohnhäuser und 1 freistehendes Mehrfamilienhaus mit insgesamt 42 Aufgängen, 378 Wohneinheiten und ca. 22 325 m
Die Gesobau plant in ihren Wohnhausgruppen 755, 756 und 760 in 13407 Berlin eine komplexe Teilmodernisierung und Aufstockung im bewohnten Zustand durchzuführen. Die 8 Gebäudekomplexe, 3 angrenzende Wohnhäuser und 1 freistehendes Mehrfamilienhaus mit insgesamt 42 Aufgängen, 378 Wohneinheiten und ca. 22 325 m
Es ist in allen Häusern eine komplette Strangsanierung für sämtliche haustechnischen Installationen (Sanitär, Lüftung, Elektrosteiger und Installationen in Bädern und Küchen) inkl. Folgeleistungen sowie eine bauliche Erneuerung der Bäder vorgesehen. Grundrissoptimierung bzw. Grundrissänderung sollen untersucht werden. Das Projekt umfasst weiterhin die komplette Leerwohnungssanierung von ca. 30 % der Wohnungen. Zur Schaffung neuen Wohnraums werden 7 der 8 Gebäudekomplexe gem. eingereichtem Bauantrag um je ein Vollgeschoss aufgestockt.
Es ist in allen Häusern eine komplette Strangsanierung für sämtliche haustechnischen Installationen (Sanitär, Lüftung, Elektrosteiger und Installationen in Bädern und Küchen) inkl. Folgeleistungen sowie eine bauliche Erneuerung der Bäder vorgesehen. Grundrissoptimierung bzw. Grundrissänderung sollen untersucht werden. Das Projekt umfasst weiterhin die komplette Leerwohnungssanierung von ca. 30 % der Wohnungen. Zur Schaffung neuen Wohnraums werden 7 der 8 Gebäudekomplexe gem. eingereichtem Bauantrag um je ein Vollgeschoss aufgestockt.
Nähere Beschreibung siehe Anlage „Aufgabenstellung und Leistungen“.
Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an das Leistungsbild Projektsteuerung der AHO §2 (AHO Schriftenreihe Nr. 9, 4. Auflage Mai 2014) mit folgenden Handlungsbereichen:
— Leistungsbereich Organisation und Dokumentation;
— Leistungsbereich Qualitäten und Quantitäten;
— Leistungsbereich Kosten und Finanzmittel;
— Leistungsbereich Termine und Kapazitäten.
Die Beauftragung erfolgt in nachfolgend genannten Abschnitten:
— 1. Abschnitt: Projektvorbereitung, Vorplanung;
— 2. Abschnitt: Entwurfsplanung;
— 3. Abschnitt: Genehmigungsplanung;
— 4. Abschnitt: Ausführungsvorbereitung;
— 5. Abschnitt: Vergabe;
— 6. Abschnitt: Ausführung und Projektabschluss.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung umfasst zunächst nur die Abschnitte I und II.
Die Übertragung einzelner nachfolgender Abschnitte ist für den Auftraggeber optional.
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Definition der Abschnitte siehe Punkt II.2.4. der Bekanntmachung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 13407 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Informationen:
Die in den Ziffern III.1.1. (Punkte 1. bis 4.), III.1.2. (Punkte 5. bis 7.) und III.1.3. (Punkte 8. bis 10.) aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind zwingend gefordert. Angaben, Erklärungen und Nachweise des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gem. Ziff. III.1.3. dieser Bekanntmachung können zum Ausschluss oder zu einer Abwertung im Rahmen der Bewerberauswahl führen.
Die in den Ziffern III.1.1. (Punkte 1. bis 4.), III.1.2. (Punkte 5. bis 7.) und III.1.3. (Punkte 8. bis 10.) aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind zwingend gefordert. Angaben, Erklärungen und Nachweise des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gem. Ziff. III.1.3. dieser Bekanntmachung können zum Ausschluss oder zu einer Abwertung im Rahmen der Bewerberauswahl führen.
Die nachstehend unter III.1.1., III.1.2. und III.1.3. geforderten Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bezieht sich der Bewerber hinsichtlich seiner Eignung auf Ressourcen eines Nachunternehmers, so sind die nachstehend unter III.1.1., III.1.2. und III.1.3. geforderten Eignungsnachweise auch vom Nachunternehmer auf einem separaten Bewerbungsbogen einzureichen. Zudem ist eine Erklärung des Nachunternehmers beizufügen, wonach dieser dem Bewerber im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellt (Verpflichtungserklärung gem. Anlage 1 zum Bewerbungsbogen). Gleiches gilt für verbundene Unternehmen.
Die nachstehend unter III.1.1., III.1.2. und III.1.3. geforderten Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bezieht sich der Bewerber hinsichtlich seiner Eignung auf Ressourcen eines Nachunternehmers, so sind die nachstehend unter III.1.1., III.1.2. und III.1.3. geforderten Eignungsnachweise auch vom Nachunternehmer auf einem separaten Bewerbungsbogen einzureichen. Zudem ist eine Erklärung des Nachunternehmers beizufügen, wonach dieser dem Bewerber im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellt (Verpflichtungserklärung gem. Anlage 1 zum Bewerbungsbogen). Gleiches gilt für verbundene Unternehmen.
1. Nachweis über die Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister, soweit der Bewerber dort eingetragen ist; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens (z. B. Architektenkammer),
2. Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen (Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 2 dieser Bekanntmachung),
3. Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Krankenversicherungsbeiträgen und Sozialabgaben erfüllt hat und erfüllt (Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 2 dieser Bekanntmachung),
4. Gegebenenfalls Bewerbergemeinschaftserklärung, gemäß den Anforderungen in Ziffer VI.3 Nr. 7 dieser Bekanntmachung (Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen) (Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 2 dieser Bekanntmachung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5. Nachweis einer bestehenden aktuellen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen (Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 2 dieser Bekanntmachung),
6. Angaben zum Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2016, 2017, 2018 (Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 2 dieser Bekanntmachung),
7. Angaben zum Umsatz in den Geschäftsjahren 2016, 2017, 2018 mit den Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 2 dieser Bekanntmachung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
8. Angaben zu vergleichbaren Referenzobjekten (Projektsteuerung bei Referenzen gem. Objektliste Gebäude der Anlage 10 Nummer 10.2 HOAI 2013, mind. Honorarzone III), welche im Zeitraum 1.1.2013 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden (Abnahme durch den Auftraggeber]) (Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 2 dieser Bekanntmachung),
8. Angaben zu vergleichbaren Referenzobjekten (Projektsteuerung bei Referenzen gem. Objektliste Gebäude der Anlage 10 Nummer 10.2 HOAI 2013, mind. Honorarzone III), welche im Zeitraum 1.1.2013 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden (Abnahme durch den Auftraggeber]) (Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 2 dieser Bekanntmachung),
9. Angaben zur derzeitigen personellen Ausstattung des Bewerbers hinsichtlich des ingenieurtechnischen Personals insgesamt (Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 2 dieser Bekanntmachung),
10. Angaben zu den vorgesehenen Projektbeteiligten des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft (ingenieurtechnisches Personal) für die zu vergebenden Leistungen (Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 2 dieser Bekanntmachung).
Mindeststandards:
— zu 8. Mindestens eine vergleichbare Referenz mit Strangsanierung im bewohnten Zustand;
— zu 9. Mindestens 3 Mitarbeiter (ingenieurtechnisches Personal) je Bewerber/Bewerbergemeinschaft;
— zu 10. Mindestens 2 Projektbeteiligte je Bewerber/Bewerbergemeinschaft davon,
a) mind. ein verantwortlicher Projektleiter,
b) mind. ein stellvertretender Projektleiter.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.1) der Bekanntmachung,
2. Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe,
3. Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Sollten danach mehr als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber folgende objektive Kriterien anwenden:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollten danach mehr als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber folgende objektive Kriterien anwenden:
*1. Vergleichbare Referenzen (Projektsteuerung für Referenzen gemäß Objektliste Gebäude der Anlage 10 Nummer 10.2 HOAI 2013, mind. Honorarzone III) und deren wirtschaftliches Volumen in den nachfolgend genannten Zeiträumen (60 Pkt.)
a) Anzahl der vergleichbaren Referenzen, welche im Zeitraum 1.1.2013 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden (Abnahme durch den Auftraggeber) (20 Pkt.),
b) Wirtschaftliches Volumen (brutto) der vergleichbaren Referenzen, welche im Zeitraum 01.01.2013 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden (Abnahme durch den Auftraggeber) (40 Pkt.),
*2. Personelle Ausstattung des Bewerbers (40 Pkt.):
a) Anzahl der derzeitigen Mitarbeiter (ingenieurtechnisches Personal) insgesamt (10 Pkt.),
b) Berufserfahrung der für die zu vergebende Leistung vorgesehenen Projektbeteiligten (einschließlich stellvertretendem Projektleiter) im Durchschnitt (10 Pkt.),
c) Berufserfahrung des für die zu vergebende Leistung vorgesehenen verantwortlichen Projektleiters (20 Pkt.).
Mindestdeckungssummen der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (jeweils 2-fach maximiert):
— für Personenschäden: 2 500 000 EUR;
— für sonstige Schäden: 2 500 000 EUR.
Unterschreitet die vorhandene Versicherung die vor genannten Mindestdeckungssummen, so ist bei Vertragsabschluss eine Versicherung mit den geforderten Werten nachzuweisen.
2. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Siehe Vergabeunterlagen.
3. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (BG) ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder der BG (BG-Erklärung gem. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen) abzugeben, wonach diese im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen. Die Erklärung hat zudem ein Mitglied der BG zur Durchführung des Vergabeverfahrens zu bevollmächtigen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (BG) ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder der BG (BG-Erklärung gem. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen) abzugeben, wonach diese im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen. Die Erklärung hat zudem ein Mitglied der BG zur Durchführung des Vergabeverfahrens zu bevollmächtigen.
Mehrfachbewerbungen (MB) sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerber/BG, es sei denn die betroffenen Bewerber/BG weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die MB insbesondere im Hinblick auf eine etwaige Teilnahme an den Vergabeverhandlungen ausgeschlossen ist. Eine MB liegt z. B. vor, wenn einzelne Mitglieder einer BG sich zusätzlich als Einzelbewerber oder an mehr als einer BG beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine MB.
Mehrfachbewerbungen (MB) sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerber/BG, es sei denn die betroffenen Bewerber/BG weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die MB insbesondere im Hinblick auf eine etwaige Teilnahme an den Vergabeverhandlungen ausgeschlossen ist. Eine MB liegt z. B. vor, wenn einzelne Mitglieder einer BG sich zusätzlich als Einzelbewerber oder an mehr als einer BG beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine MB.
4. Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten folgende besondere Bedingungen:
4.1. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
4.1. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
4.2. Der Bieter (einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Berliner Korruptionsregister, Gewerbezentralregister, noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle.
4.2. Der Bieter (einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Berliner Korruptionsregister, Gewerbezentralregister, noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle.
4.3. Die zu Vergabeverhandlungen aufgeforderten Bieter haben sich zu verpflichten, im Fall der Auftragserteilung einen Integritätsvertrag mit der GESOBAU AG abzuschließen sowie die GESOBAU-Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Auf Angebote von Bietern, die den Abschluss einer derartigen Vereinbarung und die Unterzeichnung der Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung verweigern, kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
4.3. Die zu Vergabeverhandlungen aufgeforderten Bieter haben sich zu verpflichten, im Fall der Auftragserteilung einen Integritätsvertrag mit der GESOBAU AG abzuschließen sowie die GESOBAU-Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Auf Angebote von Bietern, die den Abschluss einer derartigen Vereinbarung und die Unterzeichnung der Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung verweigern, kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
5. Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens (einschl. Anlagen) zulässig, der unter der in Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung angegebenen URL heruntergeladen werden kann. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
6. Der Bewerbungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen ausschließlich digital signiert oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Berlin einzureichen.
7. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
8. Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich über die Vergabeplattform Berlin, per Fax oder vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen werden anonymisiert und zusammen mit den Antworten als „Fragen- und Antwortenkatalog“ im Internet (siehe Ziffer I.3 der Bekanntmachung) veröffentlicht.
8. Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich über die Vergabeplattform Berlin, per Fax oder vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen werden anonymisiert und zusammen mit den Antworten als „Fragen- und Antwortenkatalog“ im Internet (siehe Ziffer I.3 der Bekanntmachung) veröffentlicht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 062-148448 (2020-03-25)
Ergänzende Angaben (2020-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die GESOBAU plant in ihren Wohnhausgruppen 755, 756 und 760 in 13407 Berlin eine komplexe Teilmodernisierung und Aufstockung im bewohnten Zustand durchzuführen. Die 8 Gebäudekomplexe, 3 angrenzende Wohnhäuser und 1 freistehendes Mehrfamilienhaus mit insgesamt 42 Aufgängen, 378 Wohneinheiten und ca. 22 325 m
Es ist in allen Häusern eine komplette Strangsanierung für sämtliche haustechnischen Installationen (Sanitär, Lüftung, Elektrosteiger und Installationen in Bädern und Küchen) inkl. Folgeleistungen sowie eine bauliche Erneuerung der Bäder vorgesehen. Grundrissoptimierung bzw. Grundrissänderung sollen untersucht werden. Das Projekt umfasst weiterhin die komplette Leerwohnungssanierung von ca. 30 % der Wohnungen. Zur Schaffung neuen Wohnraums werden 7 der 8 Gebäudekomplexe gem. eingereichtem Bauantrag um je ein Vollgeschoss aufgestockt.
Nähere Beschreibung siehe Anlage „Aufgabenstellung und Leistungen“.
Die GESOBAU plant in ihren Wohnhausgruppen 755, 756 und 760 in 13407 Berlin eine komplexe Teilmodernisierung und Aufstockung im bewohnten Zustand durchzuführen. Die 8 Gebäudekomplexe, 3 angrenzende Wohnhäuser und 1 freistehendes Mehrfamilienhaus mit insgesamt 42 Aufgängen, 378 Wohneinheiten und ca. 22 325 m
Es ist in allen Häusern eine komplette Strangsanierung für sämtliche haustechnischen Installationen (Sanitär, Lüftung, Elektrosteiger und Installationen in Bädern und Küchen) inkl. Folgeleistungen sowie eine bauliche Erneuerung der Bäder vorgesehen. Grundrissoptimierung bzw. Grundrissänderung sollen untersucht werden. Das Projekt umfasst weiterhin die komplette Leerwohnungssanierung von ca. 30 % der Wohnungen. Zur Schaffung neuen Wohnraums werden 7 der 8 Gebäudekomplexe gem. eingereichtem Bauantrag um je ein Vollgeschoss aufgestockt.
Nähere Beschreibung siehe Anlage „Aufgabenstellung und Leistungen“.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gesobau ag
Die GESOBAU plant in ihren Wohnhausgruppen 755, 756 und 760 in 13407 Berlin eine komplexe Teilmodernisierung und Aufstockung im bewohnten Zustand durchzuführen. Die 8 Gebäudekomplexe, 3 angrenzende Wohnhäuser und 1 freistehendes Mehrfamilienhaus mit insgesamt 42 Aufgängen, 378 Wohneinheiten und ca. 22 325 m
Die GESOBAU plant in ihren Wohnhausgruppen 755, 756 und 760 in 13407 Berlin eine komplexe Teilmodernisierung und Aufstockung im bewohnten Zustand durchzuführen. Die 8 Gebäudekomplexe, 3 angrenzende Wohnhäuser und 1 freistehendes Mehrfamilienhaus mit insgesamt 42 Aufgängen, 378 Wohneinheiten und ca. 22 325 m
Quelle: OJS 2020/S 071-169555 (2020-04-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Beschreibung der Optionen: Definition der Abschnitte siehe Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: D-13407 Berlin
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogenes Organisations- und Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Steuerung von Prozessen in einem Referenzprojekt
Projektsteuerung von Vorbereitung, Durchführung und Abschluss der Bauphasen
Kostenkriterium (Name): Wirtschaftlichkeit des Honorarangebotes
Kostenkriterium (Gewichtung): 25 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-28 📅
Name: CBRE GmbH
Postanschrift: Schützenstraße 6a
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Martin – Luther – Straße 105
Quelle: OJS 2020/S 149-365751 (2020-07-30)