Der IT-Planungsrat hat die verbindliche Einführung des Standards XPlanung für spätestens Februar 2023 beschlossen. XPlanung beschreibt den sicheren und verlustfreien Datenaustausch zwischen den baubeteiligten Gruppen, Organisationen und Akteurinnen und Akteuren mit dem Datenaustauschformat GML. XPlanung ist folglich keine Softwareanwendung sondern ein Schema im GML Format. Aus gegebenen Anlass hat die Stadt Köln frühzeitig die Einführung des Standards XPlanung beschlossen. Im Zuge der verpflichtenden Einführung des Datenaustauschformats XPlanung müssen zur Schaffung einer Datengrundlage 202 Bebauungspläne (BPläne) in den Standard XPlanung überführt werden. Diese 202 Pläne liegen in unterschiedlichen digitalen Variationen vor. Eine genaue Liste der Datengrundlage ist Teil der Ausschreibung. Das externe Planungsbüro hat die Aufgabe, die Bauleitpläne in XPlanungskonforme Zeichnungen zu überführen. Dabei sind die zeichnerischen Besonderheiten, welche sich aus dem Pflichtenheft (Teil der Vergabeunterlagen) ergeben, einzuhalten. Die Arbeitsgrundlage besteht aus einem aktuellen ALKIS Ausschnitt, welcher die Basis für die Zeichnung des Bebauungsplanes bietet. Dazu werden allgemeine Kenntnisse zum Thema räumliche Koordinatensysteme vorausgesetzt. Die beschriebenen Arbeiten sollen in einem CAD oder GIS System erfolgen. Das Vorgehen bei der Überführung so wie die Art des Endproduktes werden durch das Pflichtenheft XPlanung der Stadt Köln festgelegt. Das Stadtplanungsamt der Stadt Köln verfügt über eine Abteilung, die sich mit der Sicherung des Standards befasst und jeden in XPlanung überführten BPlan der Stadt auf seine technische und inhaltliche Qualität hin prüft. Eine erfolgreiche Prüfung ist Bestandteil der Überführung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-25.
Auftragsbekanntmachung (2020-11-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenaufbereitung
Referenznummer: 2020-0214-61-1
Kurze Beschreibung:
Der IT-Planungsrat hat die verbindliche Einführung des Standards XPlanung für spätestens Februar 2023 beschlossen. XPlanung beschreibt den sicheren und verlustfreien Datenaustausch zwischen den baubeteiligten Gruppen, Organisationen und Akteurinnen und Akteuren mit dem Datenaustauschformat GML. XPlanung ist folglich keine Softwareanwendung sondern ein Schema im GML Format.
Aus gegebenen Anlass hat die Stadt Köln frühzeitig die Einführung des Standards XPlanung beschlossen. Im Zuge der verpflichtenden Einführung des Datenaustauschformats XPlanung müssen zur Schaffung einer Datengrundlage 202 Bebauungspläne (BPläne) in den Standard XPlanung überführt werden. Diese 202 Pläne liegen in unterschiedlichen digitalen Variationen vor. Eine genaue Liste der Datengrundlage ist Teil der Ausschreibung. Das externe Planungsbüro hat die Aufgabe, die Bauleitpläne in XPlanungskonforme Zeichnungen zu überführen. Dabei sind die zeichnerischen Besonderheiten, welche sich aus dem Pflichtenheft (Teil der Vergabeunterlagen) ergeben, einzuhalten.
Die Arbeitsgrundlage besteht aus einem aktuellen ALKIS Ausschnitt, welcher die Basis für die Zeichnung des Bebauungsplanes bietet. Dazu werden allgemeine Kenntnisse zum Thema räumliche Koordinatensysteme vorausgesetzt. Die beschriebenen Arbeiten sollen in einem CAD oder GIS System erfolgen.
Das Vorgehen bei der Überführung so wie die Art des Endproduktes werden durch das Pflichtenheft XPlanung der Stadt Köln festgelegt. Das Stadtplanungsamt der Stadt Köln verfügt über eine Abteilung, die sich mit der Sicherung des Standards befasst und jeden in XPlanung überführten BPlan der Stadt auf seine technische und inhaltliche Qualität hin prüft. Eine erfolgreiche Prüfung ist Bestandteil der Überführung.
Der IT-Planungsrat hat die verbindliche Einführung des Standards XPlanung für spätestens Februar 2023 beschlossen. XPlanung beschreibt den sicheren und verlustfreien Datenaustausch zwischen den baubeteiligten Gruppen, Organisationen und Akteurinnen und Akteuren mit dem Datenaustauschformat GML. XPlanung ist folglich keine Softwareanwendung sondern ein Schema im GML Format.
Aus gegebenen Anlass hat die Stadt Köln frühzeitig die Einführung des Standards XPlanung beschlossen. Im Zuge der verpflichtenden Einführung des Datenaustauschformats XPlanung müssen zur Schaffung einer Datengrundlage 202 Bebauungspläne (BPläne) in den Standard XPlanung überführt werden. Diese 202 Pläne liegen in unterschiedlichen digitalen Variationen vor. Eine genaue Liste der Datengrundlage ist Teil der Ausschreibung. Das externe Planungsbüro hat die Aufgabe, die Bauleitpläne in XPlanungskonforme Zeichnungen zu überführen. Dabei sind die zeichnerischen Besonderheiten, welche sich aus dem Pflichtenheft (Teil der Vergabeunterlagen) ergeben, einzuhalten.
Die Arbeitsgrundlage besteht aus einem aktuellen ALKIS Ausschnitt, welcher die Basis für die Zeichnung des Bebauungsplanes bietet. Dazu werden allgemeine Kenntnisse zum Thema räumliche Koordinatensysteme vorausgesetzt. Die beschriebenen Arbeiten sollen in einem CAD oder GIS System erfolgen.
Das Vorgehen bei der Überführung so wie die Art des Endproduktes werden durch das Pflichtenheft XPlanung der Stadt Köln festgelegt. Das Stadtplanungsamt der Stadt Köln verfügt über eine Abteilung, die sich mit der Sicherung des Standards befasst und jeden in XPlanung überführten BPlan der Stadt auf seine technische und inhaltliche Qualität hin prüft. Eine erfolgreiche Prüfung ist Bestandteil der Überführung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenaufbereitung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der IT-Planungsrat hat die verbindliche Einführung des Standards XPlanung für spätestens Februar 2023 beschlossen. XPlanung beschreibt den sicheren und verlustfreien Datenaustausch zwischen den baubeteiligten Gruppen, Organisationen und Akteurinnen und Akteuren mit dem Datenaustauschformat GML. XPlanung ist folglich keine Softwareanwendung sondern ein Schema im GML Format.
Der IT-Planungsrat hat die verbindliche Einführung des Standards XPlanung für spätestens Februar 2023 beschlossen. XPlanung beschreibt den sicheren und verlustfreien Datenaustausch zwischen den baubeteiligten Gruppen, Organisationen und Akteurinnen und Akteuren mit dem Datenaustauschformat GML. XPlanung ist folglich keine Softwareanwendung sondern ein Schema im GML Format.
Aus gegebenen Anlass hat die Stadt Köln frühzeitig die Einführung des Standards XPlanung beschlossen. Im Zuge der verpflichtenden Einführung des Datenaustauschformats XPlanung müssen zur Schaffung einer Datengrundlage 202 Bebauungspläne (BPläne) in den Standard XPlanung überführt werden. Diese 202 Pläne liegen in unterschiedlichen digitalen Variationen vor. Eine genaue Liste der Datengrundlage ist Teil der Ausschreibung. Das externe Planungsbüro hat die Aufgabe, die Bauleitpläne in XPlanungskonforme Zeichnungen zu überführen. Dabei sind die zeichnerischen Besonderheiten, welche sich aus dem Pflichtenheft (Teil der Vergabeunterlagen) ergeben, einzuhalten.
Aus gegebenen Anlass hat die Stadt Köln frühzeitig die Einführung des Standards XPlanung beschlossen. Im Zuge der verpflichtenden Einführung des Datenaustauschformats XPlanung müssen zur Schaffung einer Datengrundlage 202 Bebauungspläne (BPläne) in den Standard XPlanung überführt werden. Diese 202 Pläne liegen in unterschiedlichen digitalen Variationen vor. Eine genaue Liste der Datengrundlage ist Teil der Ausschreibung. Das externe Planungsbüro hat die Aufgabe, die Bauleitpläne in XPlanungskonforme Zeichnungen zu überführen. Dabei sind die zeichnerischen Besonderheiten, welche sich aus dem Pflichtenheft (Teil der Vergabeunterlagen) ergeben, einzuhalten.
Die Arbeitsgrundlage besteht aus einem aktuellen ALKIS Ausschnitt, welcher die Basis für die Zeichnung des Bebauungsplanes bietet. Dazu werden allgemeine Kenntnisse zum Thema räumliche Koordinatensysteme vorausgesetzt. Die beschriebenen Arbeiten sollen in einem CAD oder GIS System erfolgen.
Die Arbeitsgrundlage besteht aus einem aktuellen ALKIS Ausschnitt, welcher die Basis für die Zeichnung des Bebauungsplanes bietet. Dazu werden allgemeine Kenntnisse zum Thema räumliche Koordinatensysteme vorausgesetzt. Die beschriebenen Arbeiten sollen in einem CAD oder GIS System erfolgen.
Das Vorgehen bei der Überführung so wie die Art des Endproduktes werden durch das Pflichtenheft XPlanung der Stadt Köln festgelegt. Das Stadtplanungsamt der Stadt Köln verfügt über eine Abteilung, die sich mit der Sicherung des Standards befasst und jeden in XPlanung überführten BPlan der Stadt auf seine technische und inhaltliche Qualität hin prüft. Eine erfolgreiche Prüfung ist Bestandteil der Überführung.
Das Vorgehen bei der Überführung so wie die Art des Endproduktes werden durch das Pflichtenheft XPlanung der Stadt Köln festgelegt. Das Stadtplanungsamt der Stadt Köln verfügt über eine Abteilung, die sich mit der Sicherung des Standards befasst und jeden in XPlanung überführten BPlan der Stadt auf seine technische und inhaltliche Qualität hin prüft. Eine erfolgreiche Prüfung ist Bestandteil der Überführung.
Siehe kurze Beschreibung.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag ist beendet, wenn alle 202 Pläne in Xplan überführt wurden. Die Laufzeit kann sich daher verlängern, wenn die Arbeiten nicht nach einem Jahr abgeschlossen sind.
Zusätzliche Informationen:
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
XPlanungskonforme Erfassung von Daten der rechtskräftigen Bebauungspläne in den XPlanGML Standard Köln.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate, gerechnet ab dem Datum der Angebotsfrist) aus dem Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes des Bieters (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft).
— Aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate, gerechnet ab dem Datum der Angebotsfrist) aus dem Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes des Bieters (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft).
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen anhand des Angebotsbogens (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft).
— Eigenerklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gemäß § 21 Absatz 1 Arbeitnehmer Entsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist anhand des Angebotsbogens (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft).
— Eigenerklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gemäß § 21 Absatz 1 Arbeitnehmer Entsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist anhand des Angebotsbogens (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft).
— Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben anhand des Angebotsbogens (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, anhand des Angebotsbogens.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Die Erfahrung in der Bauleitplanung ist anhand von in den letzten 5 Jahren durchgeführten Bauleitplanungsprojekten nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich eine Aufklärung der zu den Referenzprojekten gemachten Angaben vor. Die Darstellung sollte 1-2 DIN A4-Seiten nicht übersteigen.
1) Die Erfahrung in der Bauleitplanung ist anhand von in den letzten 5 Jahren durchgeführten Bauleitplanungsprojekten nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich eine Aufklärung der zu den Referenzprojekten gemachten Angaben vor. Die Darstellung sollte 1-2 DIN A4-Seiten nicht übersteigen.
2) Kenntnisse im Bereich CAD und/oder GIS und/oder Teilnahme an XML- und/oder XPlanungsschulungen.
3) Erfahrungen mit XPlanung im praktischen Einsatz. Die Erfahrung mit XPlanung in der Praxis ist keine Mindestanforderung, sondern lediglich wünschenswert. Es handelt sich nicht um eine Mindestanforderung zur Anerkennung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Sollte der Bieter über diese Erfahrung verfügen, ist das Referenzprojekt/sind Referenzprojekte auf 1-2 DIN A4 Seiten zu beschreiben.
3) Erfahrungen mit XPlanung im praktischen Einsatz. Die Erfahrung mit XPlanung in der Praxis ist keine Mindestanforderung, sondern lediglich wünschenswert. Es handelt sich nicht um eine Mindestanforderung zur Anerkennung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Sollte der Bieter über diese Erfahrung verfügen, ist das Referenzprojekt/sind Referenzprojekte auf 1-2 DIN A4 Seiten zu beschreiben.
Mindeststandards:
— zu 1) Nachweis anhand einer Beschreibung über die Beteiligung an mindestens 3 Bauleitplanungsprojekten mit Erläuterungen zu Komplexität und Umfang. Daraus muss sich mindestens für ein Referenzprojekt die Mitarbeit in VEP-Verfahren ergeben.
— Zu 2) Die Kenntnisse im Bereich CAD und/oder GIS, Teilnahme an XML- und/oder XPlanungsschulungen sind über Zertifikate oder Schulungsnachweise nachzuweisen (Kopien genügen).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21.
Zusätzliche Informationen: Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Bietergemeinschaften müssen die Bietergemeinschaftserklärung unter Ziffer 1 des Bogens Eignungsnachweise abgeben, in der sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich und mit Anschrift benannt sind sowie ein von allen Mitgliedern bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages angegeben wird. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich im Auftragsfall als Gesamtschuldner zu haften.
Bietergemeinschaften müssen die Bietergemeinschaftserklärung unter Ziffer 1 des Bogens Eignungsnachweise abgeben, in der sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich und mit Anschrift benannt sind sowie ein von allen Mitgliedern bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages angegeben wird. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich im Auftragsfall als Gesamtschuldner zu haften.
Ein Bewerber kann für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Eignungsleihe). Spätestens vor Zuschlagserteilung ist in dem Fall eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses/r Unternehmen/s vorzulegen.
Ein Bewerber kann für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Eignungsleihe). Spätestens vor Zuschlagserteilung ist in dem Fall eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses/r Unternehmen/s vorzulegen.
Mit dem Angebot sind 2 Arbeitsproben einzureichen. Nähere Informationen enthalten die Vergabeunterlagen. Die Bieter, deren Angebote wertbar sind, die aber den Zuschlag nicht erhalten, haben Anspruch auf eine Entschädigung von 3 000,00 EUR (brutto).
Sehr geehrte Bieterinnen und Bieter,
Information zur gesenkten Umsatzsteuer ab dem 1.7.2020:
Es gilt der gesetzliche Umsatzsteuerbetrag.
Hiernach richtet sich auch die Wertungsreihenfolge der Angebote (unabhängig von Angaben im Leistungsverzeichnis, die sich möglicherweise noch auf den Umsatzsteuersatz von 19 % beziehen).
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren Spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren Spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die…
… aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
… in den Vergabeunterlagen erkennbar sind.
Quelle: OJS 2020/S 233-575385 (2020-11-25)
Ergänzende Angaben (2020-12-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2020-0214-61-1 (Aufhebung)
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Köln – 30/Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Kontakt
E-Mail: siegrid.salker@stadt-koeln.de📧
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Ergänzung zu Zuschlagskriterien:
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Ergänzung zu Zuschlagskriterien:
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Ergänzung zu Zuschlagskriterien:
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
XPlanungskonforme Erfassung von Daten der rechtskräftigen Bebauungspläne in den XPlanGML Standard Köln
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: 302/12 – Submissionsdienst
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,