ZAZ BC Ersatzneubau – Betriebsbereite Lieferung einer Wechselpritsche für vorgefertigte Holzbauelemente (Tafelbauweise)

Gemeinnütziges Berufsförderungswerk des Baden-Württembergischen Zimmerer- und Holzbaugewerbes GmbH

Das Gemeinnützige Berufsförderungswerke des Baden-Württembergischen Zimmerer- und Holzbaugewerbes GmbH schreibt im Zuge der Ausstattung für den Ersatzneubau der Außenstelle des Zimmerer-Ausbildungszentrum die Beschaffung einer Wechselpritsche für vorgefertigte Holzbauelemente (Tafelbauweise) im Bereich elementierter Holzhausbau aus.
Die anzubietende Leistung umfasst die Projektierung, die betriebsbereite Lieferung frei Haus, einschl. Verpackung, Transport/Transportversicherung, Einbringung in das Gebäude, Errichtung, Montage, Installation und Inbetriebnahme, sowie die Benutzereinweisung auf die Anlage und die Übergabe an/Abnahme durch den Auftraggeber.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-02-14 Auftragsbekanntmachung
2020-04-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-02-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werkzeugmaschinen
Referenznummer: 1263-LA-P8-01
Kurze Beschreibung:
Das Gemeinnützige Berufsförderungswerke des Baden-Württembergischen Zimmerer- und Holzbaugewerbes GmbH schreibt im Zuge der Ausstattung für den Ersatzneubau der Außenstelle des Zimmerer-Ausbildungszentrum die Beschaffung einer Wechselpritsche für vorgefertigte Holzbauelemente (Tafelbauweise) im Bereich elementierter Holzhausbau aus. Die anzubietende Leistung umfasst die Projektierung, die betriebsbereite Lieferung frei Haus, einschl. Verpackung, Transport/Transportversicherung, Einbringung in das Gebäude, Errichtung, Montage, Installation und Inbetriebnahme, sowie die Benutzereinweisung auf die Anlage und die Übergabe an/Abnahme durch den Auftraggeber.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werkzeugmaschinen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Werkzeugmaschinen für die Bearbeitung von harten Stoffen, außer Metallen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Biberach 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinnütziges Berufsförderungswerk des Baden-Württembergischen Zimmerer- und Holzbaugewerbes GmbH
Postanschrift: Hellmuth-Hirth-Str. 7
Postleitzahl: 73760
Postort: Ostfildern
Kontakt
Internetadresse: http://www.zimmererzentrum.de 🌏
E-Mail: info@zimmererzentrum.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YC4DETP/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YC4DETP 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-14 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 034-079534
ABl. S-Ausgabe: 34
Zusätzliche Informationen
Rückfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen sind ausschließlich in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform (https://www.dtvp.de/) zu stellen – über das Modul „Kommunikation“ – spätestens bis zum 9.3.2020. Bekanntmachungs-ID: CXP4YC4DETP
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Gemeinnützige Berufsförderungswerke des Baden-Württembergischen Zimmerer- und Holzbaugewerbes GmbH schreibt im Zuge der Ausstattung für den Ersatzneubau der Außenstelle des Zimmerer-Ausbildungszentrum die Beschaffung einer Wechselpritsche für vorgefertigte Holzbauelemente (Tafelbauweise) im Bereich elementierter Holzhausbau aus.
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Die anzubietende Leistung umfasst die Projektierung, die betriebsbereite Lieferung frei Haus, einschl. Verpackung, Transport/Transportversicherung, Einbringung in das Gebäude, Errichtung, Montage, Installation und Inbetriebnahme, sowie die Benutzereinweisung auf die Anlage und die Übergabe an/Abnahme durch den Auftraggeber.
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Im Zuge der überbetrieblichen Ausbildung sollen die Auszubildenden unter Anleitung die vorgefertigten Holztafelelemente auf eine praxisgerechte LKW-Wechselpritsche verladen und verzurren. Hierfür soll eine geeignete Plattform ohne Fahrgestell auf im Boden eingelassene, bauseitige Laufschienen in Bodennähe bereitgestellt und damit im Ausbildungsablauf integriert werden. Um ein sicheres An- und Abschlagen sowie Verzurren zu ermöglichen, wird eine integrierter H-Bock mit Laufsteg darauf angebracht.
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Die Wechselpritsche ist so zu erstellen, dass diese bestmöglich in den vorgegebenen Produktionsablauf integriert ist. Der Einsatzbereich beschränkt sich auf die verfügbaren Flächen im Bereich der Achsen 1 bis 2 bzw. D bis K, entlang der Südfassade, und darf die restlichen Unterweisungsabläufe und den damit verbundenen Platzbedarf nicht unnötig beeinträchtigen. Sie wird über ein im Fertigfußboden integriertes, bauseitiges Laufschienensystem in Querrichtung gelagert und bewegt. Die Wechselpritsche ist sicherheitstechnisch so auszurüsten, dass eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen werden kann. Das Einbringen der Wechselpritsche kann über die Hallentore auf der Südseite erfolgen.
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Die Ersatzteilversorgung und ein Reparaturservice sowie der Kundensupport sind über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahre zuzusichern.
Dauer: 5 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
ZAZ Biberach Außenstelle
Leipzigstraße 41
88400 Biberach a.d.R.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eignung gem. Auftragsunterlagen – z. B. durch den Nachweis der Eintragung im entsprechenden Präqualifikationsverzeichnis (PQ-VOL) oder durch die Abgabe einer Eigenerklärung zur Eignung im Vordruck 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungsaufträge oder in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-03-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:31

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinnütziges Berufsförderungswerk
Kontakt
Kontaktperson: Holzbau Baden-Württemberg – Bildungszentrum Biberach
Internetadresse: www.zimmererzentrum.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YC4DETP/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: bgi Böhler Großhardt GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hochbildstraße 7
Postort: Überlingen
Postleitzahl: 88662
Telefon: +49 75519498690 📞
E-Mail: evelyn.jedersberger@bgi-gmbh.de 📧
Land: Bodenseekreis 🏙️
Internetadresse: www.bgi-gmbh.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Rückfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen sind ausschließlich in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform (https://www.dtvp.de/) zu stellen – über das Modul „Kommunikation“ – spätestens bis zum 9.3.2020.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YC4DETP

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird hiermit auf die Voraussetzungen der Einleitung eines Nachprüfungsantrages, sowie auf die Fristen des nachfolgend zitierten § 160 GWB verwiesen:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Weiter wird zur Einlegung eines Nachprüfungsantrages an die Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren ebenso auf die bei Versendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB auf elektronischem Weg verkürzte Frist von 10 Tagen bzw. auf die Frist von 15 Tagen bei nicht elektronischer Versendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB des nachfolgend zitierten § 134 GWB verwiesen:
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§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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Quelle: OJS 2020/S 034-079534 (2020-02-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 1263-LA-P8-01-V
Kurze Beschreibung:
Das Gemeinnützige Berufsförderungswerke des Baden-Württembergischen Zimmerer- und Holzbaugewerbes GmbH schreibt im Zuge der Ausstattung für den Ersatzneubau der Außenstelle des Zimmerer-Ausbildungszentrum die Beschaffung einer Wechselpritsche für vorgefertigte Holzbauelemente (Tafelbauweise) im Bereich elementierter Holzhausbau aus. Die anzubietende Leistung umfasst die Projektierung, die betriebsbereite Lieferung frei Haus, einschl. Verpackung, Transport/Transportversicherung, Einbringung in das Gebäude, Errichtung, Montage, Installation und Inbetriebnahme, sowie die Benutzereinweisung auf die Anlage und die Übergabe an /Abnahme durch den Auftraggeber.
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Gesamtwert des Auftrags: 7 120 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 087-207138
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 034-079534
ABl. S-Ausgabe: 87
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YC4DLPA

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die anzubietende Leistung umfasst die Projektierung, die betriebsbereite Lieferung frei Haus, einschl. Verpackung, Transport/Transportversicherung, Einbringung in das Gebäude, Errichtung, Montage, Installation und Inbetriebnahme, sowie die Benutzereinweisung auf die Anlage und die Übergabe an /Abnahme durch den Auftraggeber.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: ZAZ Biberach Außenstelle, Leipzigstraße 41, 88400 Biberach a. d. R.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-06 📅
Name: Auwärter - Anhänger und Aufbauten GmbH & Co. KG
Postort: Waldershof
Postleitzahl: 95679
Land: Deutschland 🇩🇪
Tirschenreuth 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 11 600 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Holzbau Baden-Württemberg - Bildungszentrum Biberach

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
– mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2020/S 087-207138 (2020-04-30)