Das Gemeinnützige Berufsförderungswerkes des Baden-Württembergischen Zimmerer- und Holzbaugewerbes GmbH schreibt im Zuge der Ausstattung für den Ersatzneubau der Außenstelle des Zimmerer-Ausbildungszentrums die Beschaffung von Dachmodellen für Ausbildungszwecke im Bereich Modernisierung von Dächern im Bestand aus. Die anzubietende Leistung umfasst die Projektierung, die Lieferung frei Haus, einschl. Verpackung, Transport/Transportversicherung, Einbringung in das Gebäude, Montage und gebrauchsfertige Aufstellung, sowie die Übergabe an/Abnahme durch den Auftraggeber.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen)
Referenznummer: 1263-LA-P9-02
Kurze Beschreibung:
Das Gemeinnützige Berufsförderungswerkes des Baden-Württembergischen Zimmerer- und Holzbaugewerbes GmbH schreibt im Zuge der Ausstattung für den Ersatzneubau der Außenstelle des Zimmerer-Ausbildungszentrums die Beschaffung von Dachmodellen für Ausbildungszwecke im Bereich Modernisierung von Dächern im Bestand aus.
Die anzubietende Leistung umfasst die Projektierung, die Lieferung frei Haus, einschl. Verpackung, Transport/Transportversicherung, Einbringung in das Gebäude, Montage und gebrauchsfertige Aufstellung, sowie die Übergabe an/Abnahme durch den Auftraggeber.
Das Gemeinnützige Berufsförderungswerkes des Baden-Württembergischen Zimmerer- und Holzbaugewerbes GmbH schreibt im Zuge der Ausstattung für den Ersatzneubau der Außenstelle des Zimmerer-Ausbildungszentrums die Beschaffung von Dachmodellen für Ausbildungszwecke im Bereich Modernisierung von Dächern im Bestand aus.
Die anzubietende Leistung umfasst die Projektierung, die Lieferung frei Haus, einschl. Verpackung, Transport/Transportversicherung, Einbringung in das Gebäude, Montage und gebrauchsfertige Aufstellung, sowie die Übergabe an/Abnahme durch den Auftraggeber.
Rückfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen sind ausschließlich in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform (https://www.dtvp.de/) zu stellen – über das Modul „Kommunikation“ – spätestens bis zum 8.4.2020.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YC4D0J4
Rückfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen sind ausschließlich in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform (https://www.dtvp.de/) zu stellen – über das Modul „Kommunikation“ – spätestens bis zum 8.4.2020.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YC4D0J4
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Gemeinnützige Berufsförderungswerkes des Baden-Württembergischen Zimmerer- und Holzbaugewerbes GmbH schreibt im Zuge der Ausstattung für den Ersatzneubau der Außenstelle des Zimmerer-Ausbildungszentrums die Beschaffung von Dachmodellen für Ausbildungszwecke im Bereich Modernisierung von Dächern im Bestand aus.
Das Gemeinnützige Berufsförderungswerkes des Baden-Württembergischen Zimmerer- und Holzbaugewerbes GmbH schreibt im Zuge der Ausstattung für den Ersatzneubau der Außenstelle des Zimmerer-Ausbildungszentrums die Beschaffung von Dachmodellen für Ausbildungszwecke im Bereich Modernisierung von Dächern im Bestand aus.
Die anzubietende Leistung umfasst die Projektierung, die Lieferung frei Haus, einschl. Verpackung, Transport/Transportversicherung, Einbringung in das Gebäude, Montage und gebrauchsfertige Aufstellung, sowie die Übergabe an/Abnahme durch den Auftraggeber.
Die anzubietende Leistung umfasst die Projektierung, die Lieferung frei Haus, einschl. Verpackung, Transport/Transportversicherung, Einbringung in das Gebäude, Montage und gebrauchsfertige Aufstellung, sowie die Übergabe an/Abnahme durch den Auftraggeber.
Im Zuge der überbetrieblichen Ausbildung werden die Auszubildenden speziell im Bereich Dachmodernisierungen unterwiesen. Hierzu werden praxisgerechte Dachmodelle eingesetzt, welche verschiedene Sanierungsbedingungen (von außen und/oder von innen) simulieren und zahlreiche Anschlussdetails bergen.
Im Zuge der überbetrieblichen Ausbildung werden die Auszubildenden speziell im Bereich Dachmodernisierungen unterwiesen. Hierzu werden praxisgerechte Dachmodelle eingesetzt, welche verschiedene Sanierungsbedingungen (von außen und/oder von innen) simulieren und zahlreiche Anschlussdetails bergen.
Um ein sicheres und überschaubares Arbeiten zu ermöglichen, sind die Modelle horizontal auf einer Schwenkachse gelagert und somit um diese Horizontalachse kippbar („Schmetterling"-Modell). Dadurch lassen sich an einem Modell beide Sanierungsvarianten (innen – außen) unterweisen. Auswechselbare Oberflächen aus verschiedenen Plattenwerkstoffen sowie austauschbare Hölzer sichern trotz mehrmaligem Einsatz von Befestigungs- und Klebemitteln einen langlebigen und nachhaltigen Einsatz.
Um ein sicheres und überschaubares Arbeiten zu ermöglichen, sind die Modelle horizontal auf einer Schwenkachse gelagert und somit um diese Horizontalachse kippbar („Schmetterling"-Modell). Dadurch lassen sich an einem Modell beide Sanierungsvarianten (innen – außen) unterweisen. Auswechselbare Oberflächen aus verschiedenen Plattenwerkstoffen sowie austauschbare Hölzer sichern trotz mehrmaligem Einsatz von Befestigungs- und Klebemitteln einen langlebigen und nachhaltigen Einsatz.
Die Modelle können in Einzelteilen oder bereits vorgefertigt in die vorgesehene MDB Werkstatt, Raum 004, im EG des Gebäudes eingebracht und dort gebrauchsfertig montiert bzw. aufgestellt werden.
Dauer: 4 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
ZAZ Biberach Außenstelle
Leipzigstraße 41
88400 Biberach a. d. R.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eignung gem. Auftragsunterlagen – z. B. durch den Nachweis der Eintragung im entsprechenden Präqualifikationsverzeichnis (PQ-VOL) oder durch die Abgabe einer Eigenerklärung zur Eignung im Vordruck 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungsaufträge oder in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
Nachweis der Eignung gem. Auftragsunterlagen – z. B. durch den Nachweis der Eintragung im entsprechenden Präqualifikationsverzeichnis (PQ-VOL) oder durch die Abgabe einer Eigenerklärung zur Eignung im Vordruck 124 LD Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungsaufträge oder in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:31
Rückfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen sind ausschließlich in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform (https://www.dtvp.de/) zu stellen – über das Modul „Kommunikation“ – spätestens bis zum 8.4.2020.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YC4D0J4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird hiermit auf die Voraussetzungen der Einleitung eines Nachprüfungsantrages, sowie auf die Fristen des nachfolgend zitierten § 160 GWB verwiesen:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Weiter wird zur Einlegung eines Nachprüfungsantrages an die Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren ebenso auf die bei Versendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB auf elektronischem Weg verkürzte Frist von 10 Tagen bzw. auf die Frist von 15 Tagen bei nicht elektronischer Versendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB des nachfolgend zitierten § 134 GWB verwiesen:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Weiter wird zur Einlegung eines Nachprüfungsantrages an die Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren ebenso auf die bei Versendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB auf elektronischem Weg verkürzte Frist von 10 Tagen bzw. auf die Frist von 15 Tagen bei nicht elektronischer Versendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB des nachfolgend zitierten § 134 GWB verwiesen:
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Quelle: OJS 2020/S 054-128031 (2020-03-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 1263-LA-P9-02-V
Gesamtwert des Auftrags: 7 120 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Um ein sicheres und überschaubares Arbeiten zu ermöglichen, sind die Modelle horizontal auf einer Schwenkachse gelagert und somit um diese Horizontalachse kippbar („Schmetterling“-Modell). Dadurch lassen sich an einem Modell beide Sanierungsvarianten (innen – außen) unterweisen. Auswechselbare Oberflächen aus verschiedenen Plattenwerkstoffen sowie austauschbare Hölzer sichern trotz mehrmaligem Einsatz von Befestigungs- und Klebemitteln einen langlebigen und nachhaltigen Einsatz.
Um ein sicheres und überschaubares Arbeiten zu ermöglichen, sind die Modelle horizontal auf einer Schwenkachse gelagert und somit um diese Horizontalachse kippbar („Schmetterling“-Modell). Dadurch lassen sich an einem Modell beide Sanierungsvarianten (innen – außen) unterweisen. Auswechselbare Oberflächen aus verschiedenen Plattenwerkstoffen sowie austauschbare Hölzer sichern trotz mehrmaligem Einsatz von Befestigungs- und Klebemitteln einen langlebigen und nachhaltigen Einsatz.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-18 📅
Name: TM Holzbau ING
Postort: Uhldingen-Mühlhofen
Postleitzahl: 88690
Land: Deutschland 🇩🇪 Bodenseekreis🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 14734.57 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossenwerden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossenwerden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.