Insgesamt 8 AOKs und die gkvi mit 3 AOKs (vgl. Liste der AOKs) schreiben die „Produktion von X.509-Versichertenzertifikaten und CV-Zertifikaten für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) sowie die Bereitstellung des Signaturdienstes und die Erstellung der al.vi-Zertifikate“ neu aus.
Der Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung umfasst:
— die Produktion von X.509-Versichertenzertifikaten und CV-Zertifikaten für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die dazugehörigen Dienste sowie
— die Bereitstellung des Signaturdienstes und die Erstellung der al.vi-Zertifikate.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch.”
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Region: Deutschland🏙️
URL: www.aok.de🌏
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Postort: Hannover
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zertifikatsproduktion und Signaturdienst
2020-09-07-SYS-KRA
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Insgesamt 8 AOKs und die gkvi mit 3 AOKs (vgl. Liste der AOKs) schreiben die „Produktion von X.509-Versichertenzertifikaten und CV-Zertifikaten für die...”
Kurze Beschreibung
Insgesamt 8 AOKs und die gkvi mit 3 AOKs (vgl. Liste der AOKs) schreiben die „Produktion von X.509-Versichertenzertifikaten und CV-Zertifikaten für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) sowie die Bereitstellung des Signaturdienstes und die Erstellung der al.vi-Zertifikate“ neu aus.
Der Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung umfasst:
— die Produktion von X.509-Versichertenzertifikaten und CV-Zertifikaten für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die dazugehörigen Dienste sowie
— die Bereitstellung des Signaturdienstes und die Erstellung der al.vi-Zertifikate.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Insgesamt 8 AOKs und die gkvi mit 3 AOKs (vgl. Liste der AOKs) schreiben die „Produktion von X.509-Versichertenzertifikaten und CV-Zertifikaten für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Insgesamt 8 AOKs und die gkvi mit 3 AOKs (vgl. Liste der AOKs) schreiben die „Produktion von X.509-Versichertenzertifikaten und CV-Zertifikaten für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) sowie die Bereitstellung des Signaturdienstes und die Erstellung der al.vi-Zertifikate“ neu aus.
Der Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung umfasst:
— die Produktion von X.509-Versichertenzertifikaten und CV-Zertifikaten für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die dazugehörigen Dienste sowie
— die Bereitstellung des Signaturdienstes und die Erstellung der al.vi-Zertifikate.
Bei der Produktion von X.509-Versichertenzertifikaten und CV-Zertifikaten für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die dazugehörigen Dienste sind Gegenstand die Leistungen als TSP X.509_nonQES_eGK und TSP CVC_eGK nach den Anforderungen der gematik zur Erstellung von Zertifikaten für die elektronische Gesundheitskarte, für Statusänderungen von X.509-Zertifikaten (Sperrung, Suspendierung und Desuspendierung) und für Statusabfragen von X.509 Zertifikaten (OCSP).
Neben der Zertifikatsproduktion für die eGK besteht der Leistungsgegenstands aus der Bereitstellung und Betrieb des SigD (Signaturdienst), der zugehörigen Produktzulassung, der Bereitstellung und Ausgabe des Zertifikatsprofils al.vi sowie der Erweiterung der Anbieterzulassung um die Option SigD.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Niederlassungsstaats des Bieters/des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen,
2. Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis – einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis – einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall gegen Personenschäden (3 000 000 EUR) und Sachschäden (3 000 000 EUR); Vermögensschäden inkl. Datenschutz (einschließlich Datenschutz) (1 000 000 EUR). Beinhaltet der vorgelegte Nachweis eine Befristung, so geht die Auftraggeberin davon aus, dass sich die Laufzeit der Betriebshaftpflichtversicherung stillschweigend verlängert. Sollte dies nicht der Fall sein (z. B. durch Kündigung), so ist mit der Angebotsabgabe unaufgefordert eine diesbezügliche Erklärung durch den Bieter abzugeben.
Erfüllt der Nachweis des Versicherers nicht die in der Bekanntmachung genannte Ausgestaltung (Mindestdeckungssummen), erklären wir, dass wir unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme* abschließen oder die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung erweitern werden und an-schließend den Nachweis der Auftraggeberin vorlegen werden.
Hinweis: Die Vergabestelle kann einen Bieter zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens auffordern, die bestehende Versicherungspolice beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Der Bieter hat mindestens eine Referenz über innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre erbrachte Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Auftrag...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Der Bieter hat mindestens eine Referenz über innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre erbrachte Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, vorzulegen.
— Für mindestens ein Referenzprojekt muss der Auftragnehmer Erfahrungen aus dem Betrieb einer Public-Key-Infrastructure (PKI) im deutschen Gesundheitsmarkt nachweisen, die mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind;
— Der Auftragnehmer hat praktische Erfahrungen aus einem Projekt der gematik innerhalb der letzten 3 Jahre nachzuweisen.
Dabei sind unter Berücksichtigung des obigen insbesondere folgende Angaben zu tätigen:
a) Angabe des öffentlichen / privaten Auftraggebers (Ansprechpartner, Anschrift, Telefon, Telefax / E-Mail) für Rückfragen,
b) Angabe des Leistungszeitraums,
c) Angabe der Branche.
d) Leistungsart und -umfang: Beschreibung und Erläuterung der Tätigkeit bei der Auftragsausführung sowie des Umfangs des Auftrages. Sofern nur Teilleistungen innerhalb des Referenz-Projektes erbracht worden sind, sind nur die Teilleistungen zu beschreiben.
2. Vorlage des:
a) Anhang A der Datenschutzbestimmungen: Datenschutzbeauftragter, IT-Verantwortlicher und IT-Sicherheitsbeauftragter des Bieters/Auftragsverarbeiters,
b) Anhang B der Datenschutzbestimmungen: Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters,
c) Anhang C der Datenschutzbestimmungen: Erläuterungen – Technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit,
d) Anhang D der Datenschutzbestimmungen: Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses oder Vorlage eines vom Bieter verwendeten Musters einer Verpflichtungserklärung, die mindestens dem als Anhang D beigefügten Muster der Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses entsprechen,
e) Anhang E der Datenschutzbestimmungen: Übersicht über die Unterauftragnehmer,
f) Anhang F der Datenschutzbestimmungen: Übersicht über die Wartungsfirmen.
3. Nachweis, dass die notwendigen Zulassungen als TSP X.509 nonQES eGK sowie als TSP CVC eGK für den Einsatz in der Telematikinfrastruktur von der gematik GmbH erteilt wurden.
4. Vorhandene Nachweise für ein Informationsmanagementsystem und/oder Qualitätsmanagementsystems für die Zertifikatsproduktion sowie dem ITSM sollen vorgelegt werden.
5. Zum Nachweis der Performance des OCSP Responders ist dem Angebot ein entsprechender Auszug aus dem Last- und Performancetest des für die Anbieterzulassung erforderlichen Berichtes über die eigenverantwortlichen Tests beizulegen.
6. Für den Betrieb eines Signaturdienstes in der Telematikinfrastruktur sowie der Ausgabe von al.vi-Zertifikaten ist eine Zulassung der gematik erforderlich. Der Auftragnehmer muss die Zulassungen (Anbieter-, Produktzulassung und Sicherheitsgutachten) gemäß den Vorgaben der gematik bis zum 31.12.2020 nachweisen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-09
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-09
09:01 📅
“I) Auftraggeberinnen sind die AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Bremen/Bremerhaven, AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, AOK...”
I) Auftraggeberinnen sind die AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Bremen/Bremerhaven, AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, AOK Baden-Württemberg; AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse; AOK PLUS- Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, AOK Bayern- Die Gesundheitskasse sowie die gkv informatik GbR (Auftraggeber der Region 2 mit den Gesellschaftern: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, AOK Nordost – Die Gesundheitskasse).
II) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
III) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
Abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDJ3Y.
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Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist …“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat …“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden …“.
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Quelle: OJS 2020/S 177-426534 (2020-09-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-04) Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich) Name und Adressen
Name: AOK — Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Bürgermeister — Smidt — Straße 95
Name: AOK Sachsen-Anhalt — Die Gesundheitskasse
Name: AOK Baden — Württemberg
Name: AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen
Name: AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Name: AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
Name: AOK Bayern — Die Gesundheitskasse
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zertifikatsproduktion und Signaturdienst
BüvA-2020-09-07-SYS-KRA
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Anbindung Referenz-, Test- und Produktivumgebung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Konzept zur Infrastruktur Produktiv-PKI sowie Referenz-, Labor- und Testumgebung der PKI”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Skalierung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Konzept zu den technischen Abläufen (Kommunikationspfade, eingesetzte Protokolle) in der Produktivumgebung sowie in der Referenz-, Labor- und Testumgebung”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Mandantentrennung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherungs- und IT-Servicemanagementkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Darstellung der Maßnahmen bei einem Pandemieausbruch, um die SLAs sicherzustellen”
Preis (Gewichtung): 40
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 177-426534
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ATOS GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“(I) Auftraggeberinnen sind die AOK — Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Bremen/Bremerhaven, AOK Sachsen-Anhalt — Die Gesundheitskasse, AOK...”
(I) Auftraggeberinnen sind die AOK — Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Bremen/Bremerhaven, AOK Sachsen-Anhalt — Die Gesundheitskasse, AOK Baden-Württemberg; AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland — Die Gesundheitskasse; AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, AOK Bayern — Die Gesundheitskasse sowie die gkv informatik GbR (Auftraggeber der Region 2 mit den Gesellschaftern: AOK Rheinland/Hamburg — Die Gesundheitskasse, AOK Nordwest — Die Gesundheitskasse, AOK Nordost — Die Gesundheitskasse).
(II) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(III) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat.
Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDQSS
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:1. gegen § 134 verstoßen hat..“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
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Quelle: OJS 2020/S 240-594072 (2020-12-04)