1. Die insbesondere in Ziff. III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen / Angaben werden im Rahmen der zu
Verwendenden Formblätter (s Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / Teilnahmeantrag, Referenzdarstellung, Eigenerklärungen (Formblätter 4.1 — 4.3 EU) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/ abzugeben.
2. Die interaktiven Formblätter sind im Internet (s. Ziffer 1.3) herunterzuladen. Die Formblätter sind in deutscher Sprache vollständig auszufüllen, an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, Geschäftsführer und/oder bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu signieren (elektr. Antrag, s.
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/ welcome.do) und bis zu der in Ziff. IV.2.2) genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
3. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt den Teilnahmeantrag aus und unterschreibt den Antrag.
4. Teilnahmeanträge können eingereicht werden:
— Elektronisch in Textform,
— Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur,
— Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Teilnahmeanträge in Textform müssen nicht signiert werden. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bewerber und die zur Vertretung des Bewerbers berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Es müssen alle geforderten Unterlagen auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt werden. Eine Abgabe in Papierform ist nicht mehr zulässig!
5. Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise — auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] — hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
6. Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.
7. Unter der in Ziff. I.3) genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung u. ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
8. „Rückfragen“ sind an die in Ziff. I.3) genannten Adresse zu stellen. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller potentiellen Bewerber werden die anonymisierten Anfragen mit den Antworten im Internet kontinuierlich veröffentlicht. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die Auskünfte erteilen kann.
9. Hinweis zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0-5 Punkte vergeben; die Punktzahl der Honorarangebote errechnet sich wie folgt: 5 (Punkte) x niedrigstes Angebot / Angebot des Bieters; (Auftragsunterlagen / Sonstiges / ZES_Zuschlagskriterien).
10. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen.
11. geplanter Termin Verhandlungsgespräche: 17.3.2021.
Bekanntmachungs-ID: CXURYYDYY5U