Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zes Verbundleitsystem Projektsteuerung
20FEI49313
Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement im Bauwesen📦
Kurze Beschreibung: Zes Verbundleitsystem Projektsteuerung.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement im Bauwesen📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit
Beschreibung der Beschaffung:
“Projektsteuerungsleistungen für die Projektrealisierung der Zes:
Derzeit betreibt die DB Energie GmbH sieben Zentralschaltstellen (Zes) zur elektrischen...”
Beschreibung der Beschaffung
Projektsteuerungsleistungen für die Projektrealisierung der Zes:
Derzeit betreibt die DB Energie GmbH sieben Zentralschaltstellen (Zes) zur elektrischen Be-triebsführung des deutschlandweiten Oberleitungsnetzes. Diese Zentralschaltstellen teilen sich das Gebiet der mit Oberleitungen versorgten Schienensysteme in sieben regionale Teilbereiche auf. Technologisch sind die sieben Netzleitstellen heute getrennt und sind jeweils mit einem Netzleitsystem der Firma PSI ausgestattet.
Neben den sieben heutigen Zes betriebt die DB Energie zudem die Versorgungsbereiche der beiden S-Bahn-Systeme Berlin und Hamburg. Die beiden S-Bahnen werden mit Stromschienensystemen betrieben und bilden gegenüber der Fern- und Regionalverkehrsversorgung mit-tels Oberleitungen jeweils eine betriebliche Insel in der gesamtdeutschen elektrischen Energieversorgung der Bahnstrecken. Die Netzleitstelle Hamburg wurde zum Zwecke der Vereinheitli-chung der eingesetzten Netzleitsystemtechnologien von 2013 bis 2018 zusammen mit der Zes Lehrte (Nordbereich) zu einem gemeinsamen Verbundleitsystem an den Standorten Hamburg und Lehrte migriert. Dieses Projekt wurde durch die Firma PSI betreut und bildet die praktische Grundlage zur Errichtung eines zentralen Verbundleitsystems. Die S-Bahn Berlin betriebt die Netzführung des elektrischen Netzes derzeit mit einem Netzleitsystem der Firma SIEMENS.
Zur Erneuerung der sieben in Betrieb befindlichen Zentralschaltstellen (Zes) wurde Ende 2014 ein Projekt ins Leben gerufen (siehe QUAST P.03100520). In einem ersten Schritt wurde im Jahr 2015 eine Vorprojektstudie durchgeführt, in deren Ergebnis die zukünftige Ausgestaltung der sieben Zentralschaltstellen festgelegt wurde (siehe Vorprojektstudie zum Vorhaben Projekt P.031005520 „Neubau Prozessrechneranlage Verbundleitsystem"). Es wurde im Ergebnis durch das Lenkungskreisgremium beschlossen, dass die Erneuerung der heutigen sieben Zentralschaltstellen mit der Errichtung eines gemeinsamen Verbundleitsystems inklusive der S-Bahnen Berlin und Hamburg erfolgen soll.
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ist im Herbst 2015 die Erarbeitung eines Lastenheftes zur Umsetzung des Vorhabens gestartet worden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-07 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Zuschlagskriterium 100 % Preis
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance-...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis über die in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Erfahrungen des Büros in der Projektsteuerung im Bereich...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis über die in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Erfahrungen des Büros in der Projektsteuerung im Bereich Eisenbahninfrastrukturprojekten – Sektor Netzleittechnik der Bahnenergieversorgung, in Form von mindestens 2 Referenzprojekte. Dieser Sektor umfasst das Anlagenspektrum aller Netzleitsysteme einschließlich deren Prozessanschaltung in Energieversorgungsnetzen. Ebenso umfasst dieser Sektor alle Belange eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) nach § 11, Absatz 1a, Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Es ist nachzuweisen, dass Projektsteuerungsleistungen im Umfeld eines eingeführten ISMS erbracht wurden.
Angaben in Tabellenform: Projektbezeichnung inkl. Örtlichkeit und Inhalt, Auftraggeber/Ansprechpartner, Zeitraum, Leistungsumfang.
(tabellarische Darstellung als zusätzliches Dokument bei Abgabe in den eigenen Anlagen hochladen)
Der Bereich Leistungsumfang soll folgende Fragestellungen beinhalten:
— Klassifizierung des Energieversorgungsnetzes,
— Benennung des Netzbetreibers,
— Typ und Ausprägung des Netzleitsystems,
Wir bestätigen, dass das für die Ausführung vorgesehene Personal folgende Qualifikation sowie Berufserfahrung erfüllt:
— Erfahrungen in elektrischer Betriebsführung in Bahnstromnetzen,
— Erfahrungen in Netzleit- und Fernwirktechnik in Bahnstromnetzen,
— Erfahrungen in Umsetzung der Anforderungen aus dem IT-Sicherheitsgesetz,
— Erfahrungen in Regelungen für Kritische Infrastrukturen im Energiesektor (Kritis Verordnung der BNetzA),
— Erfahrungen in IT-Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur (BNetzA),
— Erfahrungen in den Verwaltungsvorschriften des Eisenbahn Bundesamtes (EBA).
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-19
09:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-02-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-15 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der...”
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674)
Oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 244-605654 (2020-12-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-02) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Projektsteuerungsleistungen für die Projektrealisierung der Zes:
Derzeit betreibt die DB Energie GmbH sieben Zentralschaltstellen (Zes) zur elektrischen...”
Beschreibung der Beschaffung
Projektsteuerungsleistungen für die Projektrealisierung der Zes:
Derzeit betreibt die DB Energie GmbH sieben Zentralschaltstellen (Zes) zur elektrischen Betriebsführung des deutschlandweiten Oberleitungsnetzes. Diese Zentralschaltstellen teilen sich das Gebiet der mit Oberleitungen versorgten Schienensysteme in sieben regionale Teilbereiche auf. Technologisch sind die sieben Netzleitstellen heute getrennt und sind jeweils mit einem Netzleitsystem der Firma PSI ausgestattet.
Neben den sieben heutigen Zes betriebt die DB Energie zudem die Versorgungsbereiche der beiden S-Bahn-Systeme Berlin und Hamburg. Die beiden S-Bahnen werden mit Stromschienensystemen betrieben und bilden gegenüber der Fern- und Regionalverkehrsversorgung mittels Oberleitungen jeweils eine betriebliche Insel in der gesamtdeutschen elektrischen Energieversorgung der Bahnstrecken. Die Netzleitstelle Hamburg wurde zum Zwecke der Vereinheitlichung der eingesetzten Netzleitsystemtechnologien von 2013 bis 2018 zusammen mit der Zes Lehrte (Nordbereich) zu einem gemeinsamen Verbundleitsystem an den Standorten Hamburg und Lehrte migriert. Dieses Projekt wurde durch die Firma PSI betreut und bildet die praktische Grundlage zur Errichtung eines zentralen Verbundleitsystems. Die S-Bahn Berlin betriebt die Netzführung des elektrischen Netzes derzeit mit einem Netzleitsystem der Firma SIEMENS.
Zur Erneuerung der sieben in Betrieb befindlichen Zentralschaltstellen (Zes) wurde Ende 2014 ein Projekt ins Leben gerufen (siehe QUAST P.03100520). In einem ersten Schritt wurde im Jahr 2015 eine Vorprojektstudie durchgeführt, in deren Ergebnis die zukünftige Ausgestaltung der sieben Zentralschaltstellen festgelegt wurde (siehe Vorprojektstudie zum Vorhaben Projekt P.031005520 „Neubau Prozessrechneranlage Verbundleitsystem“). Es wurde im Ergebnis durch das Lenkungskreisgremium beschlossen, dass die Erneuerung der heutigen sieben Zentralschaltstellen mit der Errichtung eines gemeinsamen Verbundleitsystems inklusive der S-Bahnen Berlin und Hamburg erfolgen soll.
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ist im Herbst 2015 die Erarbeitung eines Lastenheftes zur Umsetzung des Vorhabens gestartet worden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 244-605654
Auftragsvergabe
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Titel: Zes Verbundleitsystem Projektsteuerung
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-02 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: CONSULECTRA GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2021/S 045-113993 (2021-03-02)