Es handelt sich nicht um ein „offenes Verfahren“, sondern um ein Zulassungsverfahren („Open-house-Verfahren“) im Sinne des Erwägungsgrundes (4) der EU-Richtlinie (2014/24/EG) vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe. Jeder geeignete Interessent kann Vertragspartner werden. Unter Vorgabe einheitlicher Eignungsanforderungen und unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes (SGB V §§ 4 IV, 12, 70) wird allen interessierten und geeigneten Leistungserbringern der Abschluss eines Vertrages nach § 140a SGB V angeboten. Das Formular für das offene Verfahren wird nur deshalb verwendet, weil kein Formular für Zulassungsverfahren existiert. Verträge, die im Rahmen eines solchen Zulassungsverfahrens geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden.
Die AOK Nordost beabsichtigt den Abschluss von Verträgen nach
§ 140a SGB V über ein Versorgungsangebot zur interdisziplinären ganzheitlichen ambulanten Versorgung ihrer invasiv beatmeten und tracheotomierten Versicherten, die in der Häuslichkeit, in ambulanten Wohngruppen oder in stationären Pflegeeinrichtungen nach
§ 71 Abs. 2 SGB XI leben (Ganzheitliche ambulante Intensiv-versorgung). Vertragspartner (nachfolgend: Integrationsanbieter) können nur Weaningzentren werden (siehe III.2.), die bei der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin zertifiziert sind, über einen Versorgungsvertrag nach § 108 i. V. m.
§ 109 SGB V für die Versorgungsregion Berlin verfügen und die übrigen in dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und die geforderten Erklärungen abgeben.
Ein Vertragsschluss ist immer nur zum ersten eines Monats möglich. Jeder Vertragspartner (auch die AOK Nordost) hat das Recht, erstmalig zum 31.12.2022, den Vertrag mit Frist von 6 Wochen zum Quartalsende zu kündigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Referenznummer: ST524_04
Kurze Beschreibung:
“Es handelt sich nicht um ein „offenes Verfahren“, sondern um ein Zulassungsverfahren („Open-house-Verfahren“) im Sinne des Erwägungsgrundes (4) der...”
Kurze Beschreibung
Es handelt sich nicht um ein „offenes Verfahren“, sondern um ein Zulassungsverfahren („Open-house-Verfahren“) im Sinne des Erwägungsgrundes (4) der EU-Richtlinie (2014/24/EG) vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe. Jeder geeignete Interessent kann Vertragspartner werden. Unter Vorgabe einheitlicher Eignungsanforderungen und unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes (SGB V §§ 4 IV, 12, 70) wird allen interessierten und geeigneten Leistungserbringern der Abschluss eines Vertrages nach § 140a SGB V angeboten. Das Formular für das offene Verfahren wird nur deshalb verwendet, weil kein Formular für Zulassungsverfahren existiert. Verträge, die im Rahmen eines solchen Zulassungsverfahrens geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden.
“Die Zahlung erfolgt elektronisch auf der Grundlage gemäß § 295 Abs. 1b SGB V oder § 301 SGBV (AMBO) sowie darauf basierender Richtlinien oder Vereinbarungen...”
Die Zahlung erfolgt elektronisch auf der Grundlage gemäß § 295 Abs. 1b SGB V oder § 301 SGBV (AMBO) sowie darauf basierender Richtlinien oder Vereinbarungen über Form und Inhalte des Abrechnungsverfahrens in der jeweils geltenden Fassung (Formblatt 5).
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Quelle: OJS 2020/S 238-588412 (2020-12-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Es handelt sich nicht um ein „offenes Verfahren“, sondern um ein Zulassungsverfahren („Open-House Verfahren“) im Sinne des Erwägungsgrundes (4) der...”
Kurze Beschreibung
Es handelt sich nicht um ein „offenes Verfahren“, sondern um ein Zulassungsverfahren („Open-House Verfahren“) im Sinne des Erwägungsgrundes (4) der EU-Richtlinie (2014/24/EG) vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe. Jeder geeignete Interessent kann Vertragspartner werden. Unter Vorgabe einheitlicher Eignungsanforderungen und unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes (SGB V §§ 4 IV, 12, 70) wird allen interessierten und geeigneten Leistungserbringern der Abschluss eines Vertrages nach § 140a SGB V angeboten. Das Formular für das offene Verfahren wird nur deshalb verwendet, weil kein Formular für Zulassungsverfahren existiert. Verträge, die im Rahmen eines solchen Zulassungsverfahrens geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die Zahlung erfolgt elektronisch auf der Grundlage gemäß § 295 Abs. 1b SGB V oder § 301 SGBV (AMBO) sowie darauf basierender Richtlinien oder Vereinbarungen...”
Die Zahlung erfolgt elektronisch auf der Grundlage gemäß § 295 Abs. 1b SGB V oder § 301 SGBV (AMBO) sowie darauf basierender Richtlinien oder Vereinbarungen über Form und Inhalte des Abrechnungsverfahrens in der jeweils geltenden Fassung (Formblatt 5). Die AOK ist der Ansicht, dass der Abschluss von Verträgen ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens im Amtsblatt der EU zulässig ist, da ein vergaberechtsfreies Zulassungsverfahren (Open-House-Verfahren) durchgeführt wird. Verträge werden mit jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen, der die hier genannten Voraussetzungen erfüllt und Interesse am Vertragsschluss hat. Es erfolgt keine Auswahl eines oder mehrerer Wirtschaftsteilnehmer. Nach Registrierung im DTVP-Vergabeportal und Freigabe durch die AOK stehen dem nach DGP zertifizierten Weaningzentrum mit Zulassung als Krankenhaus durch Versorgungsvertrag nach § 108 i. V. m. § 109 SGB V in Berlin, die erforderlichen Bewerbungsunterlagen zum Nachweis der Eignungskriterien zur Verfügung.
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Quelle: OJS 2021/S 030-074269 (2021-02-08)
Ergänzende Angaben (2021-02-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben