Beschreibung der Beschaffung
Zur Anmietung eines Polizeidienstgebäudes Bielefeld wird ein europaweites Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von Vermietungs- und den hiermit verbundenen Bauleistungen durchgeführt. Mit dieser Bekanntmachung werden nach erfolgter Zurückversetzung des Vergabeverfahrens überarbeitete Bewerbungsbedingungen veröffentlicht.
Auftraggeber ist das Land Nordrhein-Westfalen, dieses vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Polizeipräsidium Bielefeld.
Auftragsgegenstand ist der Abschluss eines Mietvertrages über ein nach den Anforderungen des Auftraggebers zu planendes und zu errichtendes/umzubauendes Polizeidienstgebäude auf einem im definierten Auswahlgebiet in der Bielefelder Innenstadt gelegenen und vom Auftragnehmer bereitzustellenden Grundstück einschließlich verschiedener typischer Leistungen des Gebäudebetriebes. Der Auftragnehmer hat im Rahmen seiner Planungs- und Bauleistung polizeispezifische technische Anforderungen zu berücksichtigen bzw. umzusetzen. Nähere Einzelheiten zum Auswahlgebiet sind der Darstellung als Anlage D.A.030 zu diesem Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
Die Übergabe des Mietobjektes hat im Zeitraum zwischen dem 1.1.2024 und dem 31.12.2024 zu erfolgen.
Die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Grundstücke werden hinsichtlich ihrer Lage, ihrer verkehrlichen Erschließung und funktionalen Anforderungen anhand der folgenden Kriterien geprüft (Hinweis: Die Nicht-Erfüllung des Lage-, Erschließungs- oder des Funktionskriteriums führt zum Ausschluss!):
— Lage: Das Grundstück muss im Auswahlgebiet (Stadtgebiet Bielefeld-Innenstadt) liegen. Die Grenze des Auswahlgebiets verläuft auf Straßen (Begrenzungsstraßen bzw. einer Bahnlinie). Teilbereiche des Grundstücks können auch außerhalb des Auswahlgebiets liegen, sofern sich zumindest die postalische Anschrift innerhalb des Auswahlgebiets befindet.
Das Auswahlgebiet in der Bielefelder Innenstadt umfasst den dargestellten
Bereich, umschlossen von folgenden Straßen / Bahnlinien:
— Kreuzstraße von Adenauerplatz bis Niederwall;
— in der Verlängerung Detmolder Str. von Haus Nr. 2 bis Haus Nr. 52;
— August-Bebel-Straße ab Detmolder Str. bis Haus Nr. 167;
— Oelmühlenstraße von Haus Nr. 1 bis Haus Einmündung Spindel Straße;
— Spindelstraße ab Oelmühlenstraße bis Oststraße;
— Oststraße ab Haus Nr. 15a bis Huberstraße;
— in der Verlängerung Huberstraße;
— in der Verlängerung Am Stadtholz bis Eckendorfer Straße;
— Eckendorfer Straße von Kreuzung Am Stadtholz bis Einmündung Walther-Rathenau-Straße;
— Walther-Rathenau-Straße ab Eckendorfer Straße bis Herforder Str.;
— in der Verlängerung Beckhausstraße bis Bahnüberführung;
— Bahnlinie in süd-westlicher Richtung bis Stapenhorststraße.
Stapenhorststraße zwischen Ostwestfalendamm und Alfred-Bozi-Straße;
— Alfred-Bozi-Straße von Stapenhorststraße bis Adenauerplatz.
Verkehrliche Erschließung: Das Grundstück muss über eine öffentliche Straße aus mindestens 2 Richtungen sowie über mindestens eine zweispurige Grundstücksein-/ -ausfahrt und eine einspurige Notein-/ -ausfahrt erreichbar sein, wobei beide Zufahrten zur Grundstücksein- und -ausfahrt zugelassen sein bzw. werden müssen.
Die zweispurige Hauptzufahrt führt auf eine öffentliche Straße, die keine Einbahnstraße ist. Das Grundstück darf nicht ausschließlich innerhalb einer verkehrsberuhigten Zone oder Fuß-gängerzone liegen, so dass die zweispurige Grundstücksein-/ -ausfahrt und/oder die einspurige Notein-/ -ausfahrt von dem angebotenen Grundstück in eine verkehrsberuhigte Zone und/oder Fußgängerzone führen.
Das Grundstück darf nicht ausschließlich in einer Sackgasse liegen.
Das Grundstück darf nicht so liegen, dass die zweispurige Grundstücksein-/ -ausfahrt und die einspurige Notein-/ -ausfahrt über ein Gelände führen, das Zugangsbeschränkungen aufweist oder zukünftig aufweisen kann. Das Grundstück darf nicht so liegen, dass Gegebenheiten im Verkehrsraum bei mindestens einer der beiden Grundstücksein-/ -ausfahrten die Erreichbarkeit der nächsten Haupterschließungsstraße nachhaltig behindern könnten (Schienenquerverkehr, Zugbrücke oder ähnliches).
Funktionale Anforderungen: Im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung wird anhand der eingereichten Unterlagen ermittelt, ob das Grundstück grundsätzlich dazu geeignet ist, die für die Abbildung der Raumanforderungen innerhalb von Gebäuden und Außenflächen notwendige Programmfläche (DIN277 NUF 1-6) von 11 109 m, was in etwa einer Mietfläche von insgesamt 15 750 m entspricht, sowie zzgl. mind. 500 Kfz-/Zweiradstellplätze (davon 87 Garagenstellplätze und 47 Carportstellplätze) aufzunehmen. Dies gilt ebenso für die zur Verfügung zu stellende Multifunktionsfläche in den Außenanlagen, die eine Größe von mindestens 900 m aufweisen muss.
Bei den 3 vorgenannten Kriterien handelt es sich jeweils um Ausschlusskriterien. Wird das Lage-, Erschließungs- oder das Funktionskriterium nicht erfüllt, so erfolgt der Ausschluss des Grundstücks aus dem Verfahren.
Die Angabe des Grundstücks ist zwingende Voraussetzung für die Abgabe eines ersten Angebotes im Verhandlungsverfahren. Insoweit werden im Sinne eines Ausschlusskriteriums nur solche Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebotes aufgefordert, die mit ihrem Teilnahmeantrag erklären, dass sie bereits über ein geeignetes Grundstück verfügen, auf dem die erforderlichen baulichen Anlagen zukünftig untergebracht werden können, oder aber erklären, ein geeignetes Grundstück in das Vergabeverfahren einbringen zu können und die diesbezüglich geforderten Nachweise und Erklärungen zum geforderten Zeitpunkt im Verfahren beibringen zu können.
Fortführung des Textes aus Platzgründen im Bekanntmachungsformular unter Ziff. VI.3).