Es ist der im Bietercockpit ausgefüllte Teilnahmeantrag einzureichen.
1. Hinweise zum Teilnahmeantrag und zur Angebotsabgabe:
Teilnahmeanträge und Angebote sind in elektronischer Form
Über die Vergabeplattform
(
www.deutsche-Rentenversicherung-bund.de/
Einkaufskoordination/NetServer) bis zum Ablauf der Fristen abzugeben. Die Nutzung der Vergabeplattform ist kostenfrei. Für das Ansehen der Vergabeunterlagen müssen Sie sich nicht anmelden oder registrieren. Eine Registrierung ist aber für die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrages erforderlich. Sie ist notwendig für die weitere Kommunikation im Vergabeverfahren-wie z. B. die Beantwortung von Bieterfragen).
Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten müssen Sie sich unter Beachtung der auf der Vergabeplattform hinterlegten „Registrierungsanleitung“ auf der Vergabeplattform anmelden,
Unter Beachtung des „Benutzerhandbuchs Bietercockpit“ die Software „Bietercockpit“ herunterladen und unter Nutzung dieser Software elektronische Angebote erstellen und absenden.
Die Angebote können über das Bietercockpit der Deutschen Rentenversicherung Bund (
https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer)
Eingereicht werden.
Für die Angebotsabgabe über das Bietercockpit stehen Ihnen 2 Varianten zur Verfügung:
1. Angebotsabgabe ohne Signatur (elektronisch in Textform):
Die Abgabe eines elektronischen Angebotes ohne Signatur wird bezeichnet als Angebotsabgabe „elektronisch in Textform“. Hierfür ist nach der Erstellung und Abgabe des Angebotes der Bearbeitungsschritt „Einfache elektronische Signatur“ zu aktivieren.
2. Angebotsabgabe mit fortgeschrittener bzw. qualifizierter Signatur:
Für die Abgabe von elektronischen Angeboten benötigen Sie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur. Sie erhalten diese Signaturen (gegen ein Entgelt) bei einer Vielzahl von Anbietern. Bitte informieren Sie sich dazu im Internet. Achten Sie bitte darauf, dass die Signatur für die „e- Vergabe“ zugelassen ist. Die Bereitstellung einer Signatur durch den von Ihnen gewählten Anbieter sollte mit einer Lieferzeit von mindestens 2 Wochen kalkuliert werden.
Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Angebotsplanung.
Für Testzwecke haben wir eine „Testausschreibung für die elektronische Angebotsabgabe“ auf unserer Vergabeplattform bereitgestellt. Bitte nutzen Sie diese vor Ihrer ersten elektronischen Angebotsabgabe.
Bei technischen Problemen mit der Vergabesoftware wenden Sie sich bitte an unsere Hotline (Telefon: 030/86584777).
3. Die Übermittlung von Bewerberfragen an die Vergabestelle hat ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform oder per E-Mail an die unter I.1) angegebene Kontaktadresse unter Angabe des Aktenzeichens FV12-20-0041-37-01 bis spätestens 10.7.2020 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Später eingehende Bieterfragen können ggf. nicht bzw. nicht vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Die Angebotsfrist wird in diesem Fall nicht verlängert (vgl. § 20 Abs. 3 VgV).
Über die Fristzeiten für Bieterfragen in der Angebotsphase informiert die Vergabestelle mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
4. Nach dem Teilnahmewettbewerb wird mit den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten max. sechs Bewerbern in die Dialogphase eingetreten. Die Dialogphase wird aus 3 Einzelgesprächen (ein Ersatztermin) bestehen.
Voraussichtlicher Terminplan der Dialogphase:
1. Termin für Einzelgespräche 36. KW 2020,
2. Termin für Einzelgespräche 42. KW 2020,
3. Termin für Einzelgespräche 48. KW 2020,
4. Termin für Ersatztermin nur bei Bedarf (wird noch bekannt gegeben).
Nach Beendigung der Dialogphase werden die in Frage Kommenden Bewerber zur Angebotsabgabe (endgültige Fassung der Angebotsaufforderung und der Vergabeunterlagen) aufgefordert
5. Die Zuschlagskriterien für das verbindlich abzugebende Angebot lauten:
1. Qualität (Wertungsfaktor 70 %),
2. Preis (Wertungsfaktor 30 %).
Die Konkretisierung der einzelnen Unterkategorien der Zuschlagskriterien erfolgt in der Dialogphase.
Die Bewertung der Angebote wird mit der Medianmethode erfolgen. Einzelheiten zur Auswertung der Angebote enthalten die Bewerbungsbedingungen Anlage 1 Pkt. 6.
Hinweis:
Die bereits mit den Teilnahmewettbewerbsunterlagen übermittelte Angebotsaufforderung wurde systembedingt nur „pro forma“ erstellt und ist für den Teilnahmewettbewerb nicht zu berücksichtigen.
6. Zahlung von Aufwandsentschädigung
Die Auftraggeberin wird unter folgenden Bedingungen eine Aufwandsentschädigung je Bieter/Bietergemeinschaft zahlen:
Für Bewerber/Bieter/Bietergemeinschaften, die nach dem 2. oder 3. Dialoggespräch ausgeschlossen werden (vgl. Punkt 2.3.4 der Anlage 1), wird eine pauschale Aufwandsentschädigung von 5 000 EUR netto gezahlt, wenn sie das/die zu den einzelnen Gesprächen geforderte(n) Konzept(e) und Lösungsvorschläge für die kundenspezifischen Anforderungen eingebracht haben.
Die Auftraggeberin wird eine pauschale Aufwandsentschädigung je Bewerber/Bieter/Bietergemeinschaft in Höhe von 10 000 EUR netto unter folgenden Bedingungen nach Erteilung des Zuschlags entrichten:
Der Bewerber/Bieter/die Bietergemeinschaft
1) muss an sämtlichen von der Auftraggeberin einberufenen Dialoggesprächen aktiv teilgenommen haben,
2) muss das/die zu den einzelnen Gesprächen geforderte(n) Konzept(e) und Lösungsvorschläge für die kundenspezifischen Anforderungen eingebracht haben,
3) muss ein zuschlagsfähiges Angebot abgegeben haben,
4) hat den Zuschlag auf die Angebotsabgabe nicht erhalten.
Weitergehende Aufwandsentschädigungen oder Zahlungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren werden nicht gewährt.
7. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters/der Bietergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.