ZV – Neustadt – Grundschule Heubischer Straße – Heizung

Stadt Neustadt bei Coburg

Heizung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-12-01 Auftragsbekanntmachung
2021-02-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-01-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-01-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Referenznummer: 1020-0452-2020/001657
Kurze Beschreibung: Heizung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Coburg, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Neustadt bei Coburg
Postanschrift: Georg-Langbein-Straße 1
Postleitzahl: 96465
Postort: Neustadt bei Coburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
E-Mail: beschaffungsstelle@coburg.de 📧
Telefon: +49 9561-893155 📞
Fax: +49 9561-8963159 📠
URL der Dokumente: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1761ce54bdb-69924e65d99d2c1a 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-01 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-04 📅
Datum des Beginns: 2021-03-31 📅
Datum des Endes: 2022-06-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 237-582007
ABl. S-Ausgabe: 237
Zusätzliche Informationen
Keine Personen zugelassen (auch keine Bieter oder deren Bevollmächtigte).

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Schule in der Heubsicher Straße in Neustadt wird komplett saniert. Es erfolgt ein Schadstoffrückbau, ein Gebäudeabbruch und interen Umbauten sowie eine energetische Sanierung und eine Sanierung aller Oberflächen.
Die Ausschreibung umfasst die Ausführung der neuen Heizungsanlage.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neustadt bei Coburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Coburg – Personal- und Organisationsamt – Zentrale Beschaffungsstelle Steingasse 18, 96450 Coburg, Deutschland
Zusätzliche Informationen: Keine Personen zugelassen (auch keine Bieter oder deren Bevollmächtigte).

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Gerald Hellmuth
Internetadresse: www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
Dokumente URL: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1761ce54bdb-69924e65d99d2c1a 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Coburg – Personal- und Organisationsamt – Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Steingasse 18
Postort: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir bitten um Beachtung:
Es werden „nur“ elektronische Angebote zugelassen!
Allerdings sind weiterhin Angebotsteile, die nicht den elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können (z. B. Muster, Proben, Modelle), an die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen genannte Adresse (Postanschrift) der Vergabestelle zu senden.
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Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile „müssen“ der Vergabestelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen.
Termin bis zu dem Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 28.12.2020
Ausführungszeiträume:
1. Bauabschnitt: 31.3.2021-30.6.2021,
2. Bauabschnitt: 21.3.2022-24.6.2022.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
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Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 237-582007 (2020-12-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 309966.14 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 041-101758
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 237-582007
ABl. S-Ausgabe: 41

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Schule in der Heubsicher Straße in Neustadt wird komplett saniert. Es erfolgt ein Schadstoffrückbau, ein Gebäudeabbruch und interen Umbauten sowie eine energetische Sanierung und eine Sanierung aller Oberflächen. Die Ausschreibung umfasst die Ausführung der neuen Heizungsanlage.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-24 📅
Name: Siegel GmbH
Postanschrift: Gartenstraße 21
Postort: Münchberg
Postleitzahl: 95213
Land: Deutschland 🇩🇪
Hof, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 309966.14 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2021/S 041-101758 (2021-02-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: ZV - Neustadt - Grundschule Heubischer Straße - Heizung
Referenznummer: 1020-0452-2020/001657
Kurze Beschreibung: Heizung
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Die Schule in der Heubsicher Straße in Neustadt wird komplett saniert. Es erfolgt ein Schadstoffrückbau, ein Gebäudeabbruch und interen Umbauten sowie eine energetische Sanierung und eine Sanierung aller Oberflächen. Die Ausschreibung umfasst die Ausführung der neuen Heizungsanlage.
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Coburg, Landkreis 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 309966.14 EUR 💰
Kennung des Angebots: TEN-0001
Leiter der anbietenden Partei
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Siegel GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 155264476
Postanschrift: Gartenstraße 21
Postleitzahl: 95213
Postort: Münchberg
Region: Hof, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: tobias.kraus@siegel.de 📧
Telefon: +049 9251-4300116 📞
Fax: +049 9251-430025 📠

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Neustadt bei Coburg
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Georg-Langbein-Straße 1
Postleitzahl: 96465
Postort: Neustadt bei Coburg
Region: Coburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Gerald Hellmuth
E-Mail: beschaffungsstelle@coburg.de 📧
Telefon: +49 9561-893155 📞
Fax: +49 9561-8963159 📠
URL: https://coburg.de/Vergabeseite 🌏
Federführendes Mitglied

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Wir bitten um Beachtung: Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen! Allerdings sind weiterhin Angebotsteile, die nicht den elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können (z. B. Muster, Proben, Modelle), an die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen genannte Adresse (Postanschrift) der Vergabestelle zu senden. Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile "müssen" der Vergabestelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen. Termin bis zu dem Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 28.12.2020 Ausführungszeiträume: 1. Bauabschnitt: 31.03.21-30.06.21 2. Bauabschnitt: 21.03.22-24.06.22
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Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 98153-1277 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-05+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NA 02: 29.544,63 € vom 16.08.2021 Um den Baufortschritt in den kalten Herbst- und Wintermonaten nicht zu gefährden oder sogar stillzulegen ist eine Winterbauheizung erforderlich. Die Heiztechnikzentrale wird als erste Baumaßnahme ausgeführt. Sobald diese fertiggestellt ist, werden die Luftheizgeräte über die Technikzentrale versorgt. NA 03: 110.098,18 € vom 31.08.2021 Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wurde bereits veranlasst. NA 04: 44.665,59 €vom 17.03.2022 Die Auftragsänderung muss als Nachtrag erfolgen, da: 1. Das Bauvorhaben steht unter anderem aufgrund zeitlicher Zwänge durch den Fördergeber und anfallende Auslagerungskosten der Schule unter erheblichem zeitlichem Druck. Ein erneutes Vergabeverfahren würde die Arbeiten auf unbestimmte Zeit verzögern. Damit würden weiter einbindende Gewerke ebenfalls zeitlich kollidieren und weiterer Termin- und Kostendruck wäre unvermeidlich. 2. Die Leistungen Hauptauftrag und geplanter Nachtrag lassen sich nicht eindeutig anhand von Leistungsgrenzen trennen - im Nachtrag sind immer Teilstrecken inkludiert. Hier würde sich dann eine Mängelfeststellung sehr schwer umsetzen lassen. Eine eindeutige Beweisführung wäre bei einem Konstrukt mit zwei ausführenden Firmen unmöglich und im Hinblick auf die Gewährleistungsübernahme unzumutbar. NA 07: 12.829,16 € vom 24.11.2022 Die Auftragsänderung muss als Nachtrag erfolgen, da: 1. Das Bauvorhaben steht unter anderem aufgrund zeitlicher Zwänge durch den Fördergeber und anfallende Auslagerungskosten der Schule unter erheblichem zeitlichem Druck. Ein erneutes Vergabeverfahren würde die Arbeiten auf unbestimmte Zeit verzögern. Damit würden weiter einbindende Gewerke ebenfalls zeitlich kollidieren und weiterer Termin- und Kostendruck wäre unvermeidlich. 2. Die Leistungen Hauptauftrag und geplanter Nachtrag lassen sich nicht eindeutig anhand von Leistungsgrenzen trennen - im Nachtrag sind immer Teilstrecken inkludiert. Hier würde sich dann eine Mängelfeststellung sehr schwer umsetzen lassen. Eine eindeutige Beweisführung wäre bei einem Konstrukt mit zwei ausführenden Firmen unmöglich und im Hinblick auf die Gewährleistungsübernahme unzumutbar.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Winterbauheizung Rohrleitungen und Armaturen Änderung Heizkörper Thermodübel
Quelle: OJS 2024/S 005-010022 (2024-01-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-05)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 309966.14 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NA 01: 5.187,63 € vom 27.07.2021 Der Nachtrag gestaltet sich in der vorliegenden Form als notwendig, da die für den Heizungsverteiler im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Position scheinbar Interpretationsspielraum bietet, was zum Angebot eines nicht passenden Verteilersystems geführt hat. NA 05: 4.815,93 € vom 28.03.2022 Für die Rohrleitungen des Heizsystems, die an derWand befestigt werden, müssen Thermodübel verwendet werden, die Außenwand erhält eine Innendämmung. Diese speziellen Dübel waren nicht ausgeschrieben.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Heizkreisverteiler Thermodübel
Quelle: OJS 2024/S 005-011194 (2024-01-05)