Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“ZV — Regiomed-Kliniken GmbH — Technische Betriebsführung und Instandhaltung Medizintechnik
1020-0452-2020/001495”
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von medizinischen Geräten und Präzisionsgeräten📦
Kurze Beschreibung: Technische Betriebsführung und Instandhaltung Medizintechnik.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im technischen Bereich📦
Ort der Leistung: Coburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Lichtenfels🏙️
Ort der Leistung: Hildburghausen🏙️
Ort der Leistung: Coburg, Landkreis🏙️
Ort der Leistung: Sonneberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreise Hildbughausen, Sonneberg, Coburg und Lichtenfels
Beschreibung der Beschaffung:
“Die zu vergebende Leistung umfasst die Technische Betriebsführung und Instandhaltung sämtlicher medizintechnischen Anlagen und Geräte des Auftraggebers.
Der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die zu vergebende Leistung umfasst die Technische Betriebsführung und Instandhaltung sämtlicher medizintechnischen Anlagen und Geräte des Auftraggebers.
Der Einsatz von Medizintechnik (MT) ist für eine effiziente Unterstützung der Diagnostik und Therapie unlösbar mit den medizinischen Methoden verbunden.
Die technischen, organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen des MT-Einsatzes werden immer komplexer. Sie werden einerseits von permanenter Technologie- und Methodenentwicklung und andererseits durch die Veränderungsprozesse in den Kliniken getrieben.
Die Anforderungen an die Betriebsführung und Instandhaltung der Medizintechnik sind einerseits gekennzeichnet durch gesetzliche Rahmenbedingungen (bspw. Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung), welche eine Mindestforderung an Organisation und Dokumentation, Nutzerschulung und regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfung der Geräte darstellt.
Andererseits ist mit dem Ziel der Optimierung der Gesamtbewirtschaftungskosten eine Vielzahl relevanter Maßnahmen verbunden, die insbesondere die Beschaffung und Inbetriebnahme sowie Instandhaltung betreffen. Unter anderem sind hier laufend geräteartenspezifische Entscheidungen zur Findung einer sinnvollen Schnittstelle vor Ort tätiger „Generalisten" zu Leistungskomponenten externer „Spezialisten" wie Servicedienstleister bzw. Herstellerkundendienste zu treffen.
Mit dem Ziel, die Medizintechnikbewirtschaftung an den Standorten des Auftraggebers qualitativ und wirtschaftlich zu gestalten, soll diese Dienstleistung an einen Partner beauftragt werden. Dies ist Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens.
Wesentliche Elemente der Leistungserbringung sind:
— Medizintechnische Betriebsführung und Management:
—— Projektleitung,
—— Serviceadministration und Technische Dokumentation,
—— Nutzereinweisung und -Schulung,
—— Kaufmännische Abwicklung und Controlling,
—— Berichtswesen,
—— Prozessoptimierung, QM und Ressourcenmanagement,
—— Personalentwicklung.
— Instandhaltung:
—— Inspektionen (insbesondere Prüfungen wie STK, MTK, DGUV V3),
—— Wartung,
—— Instandsetzung,
—— Validierungen.
Die vorstehend genannten Leistungen sind größtenteils im Rahmen eines festgelegten Budgets zu erbringen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Umsetzungskonzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40,00
Kostenkriterium (Name): Preis für technische Betriebsführung und Instandhaltung
Kostenkriterium (Gewichtung): 55,00
Kostenkriterium (Name): Preis für gesondert zu beauftragende Beratungsleistungen
Kostenkriterium (Gewichtung): 5,00
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Leistungszeitraum beginnt voraussichtlich ab 1.4.2021 bis 31.03.2025, für den AG besteht eine einmalige Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr bis...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Leistungszeitraum beginnt voraussichtlich ab 1.4.2021 bis 31.03.2025, für den AG besteht eine einmalige Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr bis maximal 31.3.2026.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Verbleiben nach der Prüfung 5 oder weniger Bewerber in der Wertung, so wer-den diese sämtlich zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Der Auftraggeber ist...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Verbleiben nach der Prüfung 5 oder weniger Bewerber in der Wertung, so wer-den diese sämtlich zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Verfahren auch dann weiterzuführen, wenn nach der vorgenannten Prüfung weniger als 5 Bewerber verbleiben.
Bei mehr als 5 geeigneten Bewerbern erfolgt eine Punktbewertung gemäß der nachstehenden Wertungskriterien und -matrix (§ 51 Abs. 2 VgV). In diesem Fall werden die 5 geeigneten Bewerber mit den höchsten Punktwerten zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Der Auftraggeber bewertet:
— Referenzen: Krankenhäuser,
— Referenzen: Summe der Planbettenzahlen,
— Referenzen: Vertragslaufzeit.
Gemäß den nachstehenden Festlegungen.
1. Kriterium: Krankenhäuser
Der Auftraggeber bewertet die Anzahl der Referenzprojekte des Bewerbers in Krankenhäusern aus den letzten 5 Jahren nach Maßgabe der Matrix.
Pro Referenz werden 6 Punkte vergeben. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 30 Punkte.
2. Kriterium: Planbettenzahl
Der Auftraggeber bewertet die Summe der Planbetten der vom Bewerber benannten Referenzhäuser/-projekte aus den letzten 5 Jahren nach Maßgabe der Matrix.
— Planbetten (Summe aller benannten Ref.) > 10 000 = 30 Punkte,
— Planbetten (Summe aller benannten Ref.) > 7 500 = 20 Punkte,
— Planbetten (Summe aller benannten Ref.) > 5 000 = 10 Punkte,
— die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 30 Punkte.
3. Kriterium: Vertragslaufzeiten
Der Auftraggeber bewertet die Laufzeit der benannten Referenzprojekte nach Maßgabe der Matrix.
Das Projekt hatte eine Vertragslaufzeit von mehr als 24 Monaten: 0,5 Punkte/Referenz.
Das Projekt hatte eine Vertragslaufzeit von mehr als 36 Monaten: 0,75 Punkte/Referenz.
Das Projekt hatte eine Vertragslaufzeit von mehr als 48 Monaten: 1 Punkt/Referenz.
Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 30 Punkte.
Die Punktzahlen werden addiert; die Summe ergibt die Punktzahl des Teilnahmeantrags (max. 90 Punkte). Bei Punktgleichheit gibt der höhere Punktwert unter Nr. 1 den Ausschlag. Besteht auch hier Punktgleichheit, gibt die höhere absolute Bettenzahl unter Nr. 2 den Ausschlag. Ergibt sich auch daraus keine Differenzierung, entscheidet das Los.
Erweist sich auch nur eine Angabe zu einem Referenzprojekt als unrichtig, wird der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Leistungszeitraum beginnt voraussichtlich ab 1.4.2021 bis 31.3.2025, für den AG besteht eine einmalige Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr bis...”
Beschreibung der Optionen
Der Leistungszeitraum beginnt voraussichtlich ab 1.4.2021 bis 31.3.2025, für den AG besteht eine einmalige Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr bis maximal 31.3.2026.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte innerhalb der Qualitätskriterien, legt die ausschreibende Stelle zusammen mit dem...”
Zusätzliche Informationen
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte innerhalb der Qualitätskriterien, legt die ausschreibende Stelle zusammen mit dem Bedarfsträger fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter überhaupt keine Erfüllung der gestellten Ausgabe zu erwarten ist.
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:
Regiomed-Kliniken GmbH
Zentralverwaltung/Geschäftsführung
Gustav-Hirschfeld-Ring 3
96450 Coburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-175649ca188-2c75c6ddb3efba60” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-175649ca188-2c75c6ddb3efba60” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-175649ca188-2c75c6ddb3efba60” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Die Laufzeit beträgt 4 Jahre.
Der Leistungszeitraum beginnt voraussichtlich ab 1.4.2021 bis 31.3.2025, für den AG einmal verlängerbar bis maximal 31.03.2026” Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-30
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Die Teilnahmeanträge und die Angebote sind einschließlich der jeweils geforderten Unterlagen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Tender24...”
Die Teilnahmeanträge und die Angebote sind einschließlich der jeweils geforderten Unterlagen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Tender24 zu übermitteln.
Unter Tender24 ist eine Anleitung für Unternehmen enthalten, in der die Funktionen und die Nutzung des E-Vergabe-Portals beschrieben sind.
Eine anderweitige Übermittlung des Teilnahmeantrags und der Angebote (z. B. per Post, Kurier, direkt, anderweitig elektronisch (bspw. per E-Mail), fernschriftlich) ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag und die Angebote müssen vollständig sein. Für den Teilnahmeantrag und die Angebote sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden.
Termin bis zu beim Bewerberfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 20.11.2020.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361/573321276📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361/573321059 📠
URL: http://www.thueringen.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361/573321276📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361/573321059 📠
URL: http://www.thueringen.de/🌏
Quelle: OJS 2020/S 214-524492 (2020-10-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“ZV – REGIOMED-Kliniken GmbH – Technische Betriebsführung und Instandhaltung Medizintechnik
1020-0452-2020/001495” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die zu vergebende Leistung umfasst die Technische Betriebsführung und Instandhaltung sämtlicher medizintechnischen Anlagen und Geräte des Auftraggebers. Der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die zu vergebende Leistung umfasst die Technische Betriebsführung und Instandhaltung sämtlicher medizintechnischen Anlagen und Geräte des Auftraggebers. Der Einsatz von Medizintechnik (MT) ist für eine effiziente Unterstützung der Diagnostik und Thera-pie unlösbar mit den medizinischen Methoden verbunden. Die technischen, organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen des MT-Einsatzes werden immer komplexer. Sie werden einerseits von permanenter Technologie- und Methodenentwicklung und andererseits durch die Veränderungsprozesse in den Kliniken getrieben. Die Anforderungen an die Betriebsführung und Instandhaltung der Medizintechnik sind einerseits gekennzeichnet durch gesetzliche Rahmenbedingungen (bspw. Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung), welche eine Mindestforderung an Organisation und Dokumentation, Nutzerschulung und regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfung der Geräte darstellt. Andererseits ist mit dem Ziel der Optimierung der Gesamtbewirtschaftungskosten eine Vielzahl relevanter Maßnahmen verbunden, die insbesondere die Beschaffung und Inbetriebnahme sowie Instandhaltung betreffen. Unter anderem sind hier laufend geräteartenspezifische Entscheidungen zur Findung einer sinnvollen Schnittstelle vor Ort tätiger „Generalisten“ zu Leistungskomponenten externer „Spezialisten“ wie Servicedienstleister bzw. Herstellerkundendienste zu treffen. Mit dem Ziel, die Medizintechnikbewirtschaftung an den Standorten des Auftraggebers qualitativ und wirtschaftlich zu gestalten, soll diese Dienstleistung an einen Partner beauftragt werden. Dies ist Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens.
Wesentliche Elemente der Leistungserbringung sind:
— Medizintechnische Betriebsführung und Management
—— Projektleitung
—— Serviceadministration und Technische Dokumentation,
—— Nutzereinweisung und -Schulung,
—— Kaufmännische Abwicklung und Controlling,
—— Berichtswesen,
—— Prozessoptimierung, QM und Ressourcenmanagement,
—— Personalentwicklung.
— Instandhaltung
—— Inspektionen (insbesondere Prüfungen wie STK, MTK, DGUV V3),
—— Wartung,
—— Instandsetzung,
—— Validierungen Die vorstehend genannten Leistungen sind größtenteils im Rahmen eines festgelegten Budgets zu erbringen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte innerhalb der Qualitätskriterien, legt die ausschreibende Stelle zusammen mit dem...”
Zusätzliche Informationen
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte innerhalb der Qualitätskriterien, legt die ausschreibende Stelle zusammen mit dem Bedarfsträger fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter überhaupt keine Erfüllung der gestellten Ausgabe zu erwarten ist.
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:
REGIOMED-KLINIKEN GmbH
Zentralverwaltung/Geschäftsführung
Gustav-Hirschfeld-Ring 3
96450 Coburg
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 214-524492
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 121-320658 (2021-06-21)