1) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfallerklärt wird. Die unter Ziff. III.1.1 genannten Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt;