Zwei-Photonen-in-vivo-Mikroskop

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Die Auftraggeberin (AG) beabsichtigt ein Gerätepaket Zwei-Photonen-in-vivo-Mikroskop zu beschaffen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-13 Auftragsbekanntmachung
2021-03-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fluoreszenz- und Polarisationsmikroskope
Referenznummer: 2020154
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin (AG) beabsichtigt ein Gerätepaket Zwei-Photonen-in-vivo-Mikroskop zu beschaffen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fluoreszenz- und Polarisationsmikroskope 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Mikroskope 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Freiburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Postanschrift: Albertstr. 21a
Postleitzahl: 79104
Postort: Freiburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.uni-freiburg.de 🌏
E-Mail: katrin.kiefer@zv.uni-freiburg.de 📧
Telefon: +49 761 / 203-67451 📞
Fax: +49 761 / 203-4329 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E26859295 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E26859295 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-13 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 159-387348
ABl. S-Ausgabe: 159

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 522 000 EUR 💰
Dauer: 6 Monate
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: FG11

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: — Eintrag im Berufs- oder Handelsregister (A1.1)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bonitätsindex Wirtchaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) (B1.1);
— Erklärung Umsatzentwicklung der letzten 3 Jahre (B1.2);
— Vorlage der Eigenerklärung Zuverlässigkeit (A3.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: — Eigenerklärung Referenzprojekte (B2.1)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-08-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.uni-freiburg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E26859295 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Baden Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721 / 926-0 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721 / 926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber.
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Quelle: OJS 2020/S 159-387348 (2020-08-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin (AG) hat ein Gerätepaket 2-Photonen-in-vivo-Mikroskop beschafft.
Gesamtwert des Auftrags: 521 365 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 060-149997
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 159-387348
ABl. S-Ausgabe: 60

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Die Auftraggeberin hat ein Gerätepaket 2-Photonen-in-vivo-Mikroskop beschafft.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): technischer Teil
Qualitätskriterium (Gewichtung): 43,68
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service Teil
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15,11
Preis (Gewichtung): 41,21

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-09 📅
Name: Bruker France SAS
Postort: Wissembourg Cedex
Postleitzahl: 67166
Land: Frankreich 🇫🇷
Bas-Rhin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 521 365 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber.
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Quelle: OJS 2021/S 060-149997 (2021-03-22)