Zwei teilautomatisierte Prüfanlagen zur Ultraschallprüfung von fest am U-Bahn-Fahrzeug eingebauten Radsatzwellen mit Längsbohrung (Hohlwellen) mit Bohrungsdurchmesser von 30 mm zur Detektierung von Quer- und Volumenfehlern gemäß Lastenheft.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zwei Prüfanlagen für Radsatzwellen
FE2-918-20200203-240730
Produkte/Dienstleistungen: Maschinen und Geräte zum Prüfen und Messen📦
Kurze Beschreibung:
“Zwei teilautomatisierte Prüfanlagen zur Ultraschallprüfung von fest am U-Bahn-Fahrzeug eingebauten Radsatzwellen mit Längsbohrung (Hohlwellen) mit...”
Kurze Beschreibung
Zwei teilautomatisierte Prüfanlagen zur Ultraschallprüfung von fest am U-Bahn-Fahrzeug eingebauten Radsatzwellen mit Längsbohrung (Hohlwellen) mit Bohrungsdurchmesser von 30 mm zur Detektierung von Quer- und Volumenfehlern gemäß Lastenheft.
1️⃣
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg Anlieferadresse:
Hamburger Hochbahn AG
Hauptlager Neuteile
Hellbrookstraße 6
22305 Hamburg”
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von 2 teilautomatisierten Prüfanlagen zur Ultraschallprüfung von fest am U-Bahn-Fahrzeug eingebauten...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von 2 teilautomatisierten Prüfanlagen zur Ultraschallprüfung von fest am U-Bahn-Fahrzeug eingebauten Radsatzwellen mit Längsbohrung (Hohlwellen) mit Bohrungsdurchmesser von 30 mm zur Detektierung von Quer- und Volumenfehlern inkl. Erstellung von 6 Fahrzeugprüfprogrammen, Einweisung/Schulung, Probebetrieb und 6 Testwellen gemäß Lastenheft.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Zusätzliche Informationen: Unterlagen stehen im DTVP bereit.
Es erfolgt keine postalische Zusendung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln.
Alle unter III.1.1) – III.1.3) genannten Nachweise/Erklärungen sind zusammen mit dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln.
Alle unter III.1.1) – III.1.3) genannten Nachweise/Erklärungen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag nummeriert und in nachfolgend genannter Reihenfolge einzureichen.
Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen; ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigen Gründen die geforderten Nachweise nicht erbringen, so hat es andere, vom Auftraggeber als geeignet erachtete Belege vorzulegen.
Sämtliche Erklärungen/Nachweise/Referenzen etc. sind in deutscher Sprache vorzulegen.
1. Nachweis über Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem es ansässig ist.
2. Eigenerklärung des Unternehmens, dass weder es selbst noch Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, einen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB verwirklicht haben.
3. Eigenerklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB verwirklicht sind.
4. Bescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse zum Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
5. Bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäftliche und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen bestehen.
6. Eigenerklärung des Bewerbes zur Einhaltung der im „Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten und Geschäftspartner der Hochbahn" genannten Mindeststandards. Abzurufen unter: www.hochbahn.de/nachhaltigkeitsstandards-lieferanten.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Nachweis aktuelle Haftpflichtversicherung.
2. Vorlage von Bilanzauszug oder Geschäftsbericht oder Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Nachweis aktuelle Haftpflichtversicherung.
2. Vorlage von Bilanzauszug oder Geschäftsbericht oder Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens für die letzten 3 Geschäftsjahre. Soweit das Unternehmen des Bewerbers noch nicht so lange existiert, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen und es sind die Jahresabschlüsse der abgeschlossenen Geschäftsjahre seit Beginn der Geschäftstätigkeit beizufügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Nachweis des Bewerbers über Referenzen, von mindestens 10 in Betrieb befindlichen Ultraschallprüfanlagen, die in Deutschland zurzeit an EBO –...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Nachweis des Bewerbers über Referenzen, von mindestens 10 in Betrieb befindlichen Ultraschallprüfanlagen, die in Deutschland zurzeit an EBO – zugelassenen Eisenbahnfahrzeugen, für die Messung von Hohlwellen eingesetzt werden. Benennen Sie bitte die Anzahl der gelieferten Systeme, den Zeitpunkt der Lieferung und einen Ansprechpartner.
2. Darstellung der räumlichen Lage von Niederlassungen/Servicestandorten.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Verdingungsunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Verdingungsunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bietergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bietergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnetet Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
— in der die verbindliche Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt;
— in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist;
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht oder ist diese nicht von allen Mitgliedern im Original unterschrieben, ist zwingend die Bewerbung der Bietergemeinschaft auszuschließen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-04
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-05-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3DEBL
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042823-1491📞
Fax: +49 4042823-2020 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Postanschrift: Rue de Loi
Postort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien 🇧🇪
Telefon: +32 2991111📞
Fax: +32 2950138 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042823-1491📞
Fax: +49 4042823-2020 📠
Quelle: OJS 2020/S 068-162565 (2020-04-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-14) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von zwei teilautomatisierten Prüfanlagen zur Ultraschallprüfung von fest am U-Bahn-Fahrzeug eingebauten...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von zwei teilautomatisierten Prüfanlagen zur Ultraschallprüfung von fest am U-Bahn-Fahrzeug eingebauten Radsatzwellen mit Längsbohrung (Hohlwellen) mit Bohrungsdurchmesser von 30 mm zur Detektierung von Quer- und Volumenfehlern inkl. Erstellung von sechs Fahrzeugprüfprogrammen, Einweisung/ Schulung, Probebetrieb und sechs Testwellen gemäß Lastenheft.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 068-162565
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 45620205
Titel: Zwei Prüfanlagen für Radsatzwellen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-24 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: bip technology GmbH
Postanschrift: Am Elisabethhof 22
Postort: Brandenburg an der Havel
Postleitzahl: 14772
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3DXR2
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 182-440276 (2020-09-14)