Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“0086 - DONAUISAR-Klinikum Deggendorf - Umbau Zentralapotheke - Architekturleistungen
0086.7030.001”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung:
“0086 - DONAUISAR-Klinikum Deggendorf - Umbau Zentralapotheke - Architekturleistungen”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 470 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Ort der Leistung: Deggendorf🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Das DONAUISAR-Klinikum in Deggendorf plant den Umbau, sowie die Erweiterung der bestehenden Apotheke 1 bestehend aus der allg. Apotheke, dem...”
Beschreibung der Beschaffung
Das DONAUISAR-Klinikum in Deggendorf plant den Umbau, sowie die Erweiterung der bestehenden Apotheke 1 bestehend aus der allg. Apotheke, dem Zytostatika-Labor und der Verblisterung.
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen gem. §34 HOAI - Objektplanung, LPH 3-9 in Verbindung mit der Anlage 10.1.
Nähere Informationen können Sie den Veröffentlichungsunterlagen entnehmen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 470 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-12-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular (rechtliche, wirtschaftliche,...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische Leistungsfähigkeit, Teilnahmebedingungen). Nicht rechtskräftig unterschriebene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die
Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen
und Unterlagen und auf Grundlage der Wertung bei den unter der technischen Leistungsfähigkeit geforderten Referenzprojekten der letzten 5 Jahre (Abschluss der LPH 8 nach HOAI in der Zeit von 07/2016 bis Tag der Absendung der Bekanntmachung). Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl für die Auswahl maßgebend. Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung: maximale Punktzahl / Gewichtung /erreichte Punktzahl. Sofern mehrere Bewerber die Kriterien im gleichen Maße erfüllen, entscheidet das Los.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich in elektr. Form auf der Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de bereitgestellt....”
Zusätzliche Informationen
Die Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich in elektr. Form auf der Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de bereitgestellt. Zusatzinformationen werden ausschließlich im Projektsafe der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist verantwortlich sich eigenständig über Neuigkeiten und Änderungen zu informieren.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsformular zu verwenden, entsprechende Formblätter werden mit den...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsformular zu verwenden, entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung
gestellt. Zur Angabe der Nachweise ist das Bewerbungsformular vollständig ausgefüllt und rechtskräftig unterschrieben über die Vergabeplattform der Deutschen EVergabe einzureichen. Nicht rechtskräftig
unterschriebene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Geforderte Nachweise sind: Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Benennung Gesellschaftsform. Erklärung des Bewerbers, dass keine
Ausschlussgründe gegen ihn vorliegen gemäß §§ 123 und 124 GWB und soweit zutreffend, eine Erklärung, welche Selbstreinigungs-Maßnahmen gem. § 125 GWB ergriffen wurden. (Abgabe sämtlicher Nachweise
in deutscher Sprache mit dem Teilnahmeantrag). Die vollständigen, abschließenden Anforderungen bzw. Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in zu...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in zu tragen und über die unbeschränkte
Bauvorlageberechtigung oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in oder Ingenieur/in
tätig zu werden oder Vergleichbares verfügt. Die verantwortlichen Projektleiter, stellv. Projektleiter und Bauleiter müssen über eine angemessene Berufserfahrung verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten/in oder Ingenieur/in benennen, der die Bauvorlageberechtigung hat.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-07
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-09-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-01-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind die Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen
Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenes
Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,ohne dass
dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 154-409511 (2021-08-06)