Beschreibung der Beschaffung
Um- und Erweiterungsbau der IGS Deidesheim; Gebäudeabbruch mit Schadstoffsanierung und Entkernung.
Ausführung entsprechend den gültigen Regeln für Gefahrstoffe, insbesondere TRGS 519, TRGS 521, PCB-Richtlinie sowie TA-Abbruch.
Wesentliche Leistungen/Leitmengen (ca.):
— 1 400 m Arbeits-/Schutzgerüst,
— 800 m Rückbau asbesthaltige Eternit-Dacheindeckung,
— 54 t Rückbau Dachstuhl aus A-IV-Holz,
— 400 m Fenster mit asbesthaltigem Kitt,
— 2 000 m alte KMF Dämm- und Isolierstoffe,
— 190 m PCB-haltige Fassadenfugen-Abdichtungen,
— 2 000 m verschiedene Deckenabhängungen,
— 2 300 m verschiedene Bodenbeläge,
— 10 000 m umbauter Raum Gebäudeabbruch,
— 900 m Entkoppeln von Bestandsanschlussbauwerken, tw. manuell.
Hinweise zur Ausschreibung Abbrucharbeiten BA2:
Das bestehende Schulgebäude wurde 1968 errichtet (Bauteil A2/B /C2 und im Jahr 2007/2008 erweitert (Bauteil A1 /C1). 2020/2021 wurde Bauteil D1 errichtet.
Das Schulgebäude gliedert sich in 2 riegelförmige Gebäude Teile (Bauteil A1/A2 und Bauteil C1, C2 /D1) und eine Verbindungsbrücke zwischen Bauteil A2 und Bauteil D1 in Höhe des ersten Obergeschosses. Im Bestand befinden sich unterhalb der Bauteile A 2/B/C1und C2 ein Kriechkeller.
Das Projekt erfolgt in 3 Bauabschnitten, bei laufendem Schulbetrieb.
1. Bauabschnitt D1: Neubau,
2. Bauabschnitt BT C2, C1 und BT B: Abbruch des Traktes, der den südlichen mit dem nördlichen Gebäude verbindet sowie der südwestliche nicht sanierte Teil,
3. Bauabschnitt A1 und A2, diese sind allerdings nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Die Abbrucharbeiten bestehen aus Bauteil BT B dem Verbindungsbau Süd-Nord, dieser ist zweigeschossig. Bauteil BT B grenzt an 3 Bestandsanschlüsse, die beschädigungsfrei zu erhalten sind.
Im Norden schließt BT B an Bauteil BT A2 an. BT A2 besteht aus dem Verwaltungs- und Mensabereich. BT A 2 ist ein massiv erstelltes Gebäude mit aufgebrachtem WDVS (KMF), einschließlich einer armierten Putzschicht.
Im Süden schließt BT B an das ebenfalls abzubrechende Gebäude Bauteil BT C2 an und auch an den Neubau BT D1. BT D1 ist ein massiv erstelltes Gebäude aus Stahlbeton. Die Fassade besteht aus WDVS und ist mit Faserzement – Fassadentafeln verkleidet.
Im Osten schließt BT B im südlichen Bereich an die östliche Stirnseite des neueren und zu erhaltenden Gebäudes Bauteil BT C1 an. Der Anschluss wurde mit einer Trennfuge ausgebildet und partiell statisch angebunden.
Bauteil BT C2 ist der Klassentrakt im Südwesten (ohne verbleibendem Bestand), dreigeschossig zzgl. Kriechkeller. Die Baumaterialien entsprechen den in den 70er Jahren üblichen Standards. Es handelt sich um eine massive Bauweise mit Stahlbetondecken und -stützen. Die Giebelwände und Stützenzwischenräume sind weitgehend gemauert. Die Fassade der Südseite des Klassentraktes BT C2 wurde als Pfosten-Riegel-Fassade ausgeführt, mit Brüstungselementen aus Stahlbeton und Aluminium-Fensterbändern. Die Anschlüsse wurden dauerelastisch verfugt.
Das 10 geneigte Satteldach ist mit einem traditionellen Dachstuhl aus Holz und einer Eterniteindeckung ausgestattet. Eternit wurde auch für die Verblendung der Giebelseiten im DG-Bereich verwendet.
Bauteil BT C2 grenzt an 2 Bestandsanschlüsse, die beschädigungsfrei zu erhalten sind.
Im Norden schließt das BT C1 an. Mit BT C1 teilt sich das Abbruchgebäude BT C2 den Flur, über den die Klassenräume erschlossen sind. Der Flur selbst ist Bestandteil des Abbruchs und – als zusätzlicher Schwierigkeitsgrad – die Wände zwischen Flur und BT C1 liegen ebenfalls Großteils im Abbruchbereich. Die Grenze markiert die Trennfuge. Für den zu erhaltenden Bestand bedeutet dies, dass nur Teile des Mauerwerks verbleiben und die entstehenden Zwischenräume nicht nur staub- sondern auch abbruchsicher auf der Seite des BT C1 geschlossen werden müssen. Ebenso sind im Bereich der Abhangdecken entsprechende Trennschnitte herzustellen, bevor die eigentliche Entkopplung ausgeführt werden kann.
Im Osten schließt BT C1 an den Neubau BT D1 an. Der Anschluss wurde mit einer Trennfuge ausgebildet und partiell statisch angebunden.
Es wird hier noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der verbleibende Bestand schadenfrei erhalten bleiben muss. Der Neubau muss geschützt werden ebenso die zu erhaltenden Bestandsgebäude.
Die Schule ist während der Arbeiten weiterhin in Betrieb. Hier ist eine sorgfältige und schonende Arbeitsweise erforderlich.