In der ASN-eigenen Müllverbrennungsanlage- MVA werden im Jahr durchschnittlich 243.000 t - Hausmüll, - hausmüllähnlicher Gewerbeabfall und in geringen Anteilen - bestimmte, zugelassene „Gefährliche Abfälle“ aus den angeschlossenen Gebietskörperschaften Stadt Nürnberg, Stadt Fürth, Stadt Schwabach, Landkreis Nürnberger Land sowie Landkreis Fürth zur Beseitigung und zur energetischen Verwertung angenommen. Im Rahmen des Verbrennungsprozesses verbleiben im Jahr etwa 52.000 t MVA-Rohschlacke. Die MVA-Rohschlacke soll vom Auftragnehmer abgeholt und einer dem Stand der Technik entsprechenden Aufbereitung unterzogen werden (Trocknung, Entzug von FE- und NE-Metallen = „Entschrottung“) Die gewonnenen Metallfraktionen und die aufbereitete Schlacke sind vorrangig zu verwerten. Unverwertbare Anteile werden durch den Auftragnehmer nachweislich einer zulässigen Beseitigung zugeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 2021003991
Kurze Beschreibung:
In der ASN-eigenen Müllverbrennungsanlage- MVA werden im Jahr durchschnittlich 243.000 t
- Hausmüll,
- hausmüllähnlicher Gewerbeabfall und in geringen Anteilen
- bestimmte, zugelassene „Gefährliche Abfälle“ aus den angeschlossenen Gebietskörperschaften Stadt Nürnberg, Stadt Fürth, Stadt Schwabach, Landkreis Nürnberger Land sowie Landkreis Fürth zur Beseitigung und zur energetischen Verwertung angenommen.
Im Rahmen des Verbrennungsprozesses verbleiben im Jahr etwa 52.000 t MVA-Rohschlacke.
Die MVA-Rohschlacke soll vom Auftragnehmer abgeholt und einer dem Stand der Technik entsprechenden Aufbereitung unterzogen werden (Trocknung, Entzug von FE- und NE-Metallen = „Entschrottung“)
Die gewonnenen Metallfraktionen und die aufbereitete Schlacke sind vorrangig zu verwerten. Unverwertbare Anteile werden durch den Auftragnehmer nachweislich einer zulässigen Beseitigung zugeführt.
In der ASN-eigenen Müllverbrennungsanlage- MVA werden im Jahr durchschnittlich 243.000 t
- Hausmüll,
- hausmüllähnlicher Gewerbeabfall und in geringen Anteilen
- bestimmte, zugelassene „Gefährliche Abfälle“ aus den angeschlossenen Gebietskörperschaften Stadt Nürnberg, Stadt Fürth, Stadt Schwabach, Landkreis Nürnberger Land sowie Landkreis Fürth zur Beseitigung und zur energetischen Verwertung angenommen.
Im Rahmen des Verbrennungsprozesses verbleiben im Jahr etwa 52.000 t MVA-Rohschlacke.
Die MVA-Rohschlacke soll vom Auftragnehmer abgeholt und einer dem Stand der Technik entsprechenden Aufbereitung unterzogen werden (Trocknung, Entzug von FE- und NE-Metallen = „Entschrottung“)
Die gewonnenen Metallfraktionen und die aufbereitete Schlacke sind vorrangig zu verwerten. Unverwertbare Anteile werden durch den Auftragnehmer nachweislich einer zulässigen Beseitigung zugeführt.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-08-05 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-10 📅
Datum des Beginns: 2022-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 153-406983
ABl. S-Ausgabe: 153
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus § 19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes hin, wonach für den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagerteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird gem. §48 Abs. 3 VgV als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Eignungsnachweise abschließend im Punkt Eignugskriterien aufgeführt sind.
Die genannten Unterlagen sind vollständig in der geforderten Anzahl und Form mit dem Angebot abzugeben.
Eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung kann erfolgen (§ 56 Abs.2 VgV).
Der Auftraggeber behält sich vor, nur bei dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, Unterlagen nachzufordern. Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus § 19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes hin, wonach für den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagerteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird gem. §48 Abs. 3 VgV als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Eignungsnachweise abschließend im Punkt Eignugskriterien aufgeführt sind.
Die genannten Unterlagen sind vollständig in der geforderten Anzahl und Form mit dem Angebot abzugeben.
Eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung kann erfolgen (§ 56 Abs.2 VgV).
Der Auftraggeber behält sich vor, nur bei dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, Unterlagen nachzufordern. Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der ASN-eigenen Müllverbrennungsanlage- MVA werden im Jahr durchschnittlich 243.000 t
- Hausmüll,
- hausmüllähnlicher Gewerbeabfall und in geringen Anteilen
- bestimmte, zugelassene „Gefährliche Abfälle“ aus den angeschlossenen Gebietskörperschaften Stadt Nürnberg, Stadt Fürth, Stadt Schwabach, Landkreis Nürnberger Land sowie Landkreis Fürth zur Beseitigung und zur energetischen Verwertung angenommen.
Im Rahmen des Verbrennungsprozesses verbleiben im Jahr etwa 52.000 t MVA-Rohschlacke.
Die MVA-Rohschlacke soll vom Auftragnehmer abgeholt und einer dem Stand der Technik entsprechenden Aufbereitung unterzogen werden (Trocknung, Entzug von FE- und NE-Metallen = „Entschrottung“)
Die gewonnenen Metallfraktionen und die aufbereitete Schlacke sind vorrangig zu verwerten. Unverwertbare Anteile werden durch den Auftragnehmer nachweislich einer zulässigen Beseitigung zugeführt.
- bestimmte, zugelassene „Gefährliche Abfälle“ aus den angeschlossenen Gebietskörperschaf-ten Stadt Nürnberg, Stadt Fürth, Stadt Schwabach, Landkreis Nürnberger Land sowie Landkreis Fürth zur Beseitigung und zur energetischen Verwertung angenommen.
Die gewonnenen Metallfraktionen und die aufbereitete Schlacke sind vorrangig zu verwerten.
Unverwertbare Anteile werden durch den Auftragnehmer nachweislich einer zulässigen Beseitigung zugeführt.
Beschreibung der Verlängerungen: 2 x 1 jährige Verlängerungsoption, bis maximal 31.03.2026
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abholung: Hintere Marktstraße 4, 90441 Nürnberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
vollständige Auflistung in der Veragbeunterlage unter der Rubrik Eigungskriterien:
- u. a. Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis der erlaubten Berufsausübung.
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus § 19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes hin, wonach für den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagerteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird gem. §48 Abs. 3 VgV als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Eignungsnachweise abschließend im Punkt Eignugskriterien aufgeführt sind.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird gem. §48 Abs. 3 VgV als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Eignungsnachweise abschließend im Punkt Eignugskriterien aufgeführt sind.
Die genannten Unterlagen sind vollständig in der geforderten Anzahl und Form mit dem Angebot abzugeben. Eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung kann erfolgen (§ 56 Abs.2 VgV). Der Auftraggeber behält sich vor, nur bei den Bietern, die den Zuschlag erhalten sollen, Unterlagen nachzufordern. Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Die genannten Unterlagen sind vollständig in der geforderten Anzahl und Form mit dem Angebot abzugeben. Eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung kann erfolgen (§ 56 Abs.2 VgV). Der Auftraggeber behält sich vor, nur bei den Bietern, die den Zuschlag erhalten sollen, Unterlagen nachzufordern. Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-01-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus § 19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes hin, wonach für den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagerteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird gem. §48 Abs. 3 VgV als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Eignungsnachweise abschließend im Punkt Eignugskriterien aufgeführt sind.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird gem. §48 Abs. 3 VgV als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Eignungsnachweise abschließend im Punkt Eignugskriterien aufgeführt sind.
Die genannten Unterlagen sind vollständig in der geforderten Anzahl und Form mit dem Angebot abzugeben.
Eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung kann erfolgen (§ 56 Abs.2 VgV).
Der Auftraggeber behält sich vor, nur bei dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, Unterlagen nachzufordern. Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 153-406983 (2021-08-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1.11 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge