Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
1) Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
- bis zu 5 Vollzeitbeschäftigte: 50 Punkte,
- ab 6 Vollzeitbeschäftige: 80 Punkte.
Fachliche Eignung Bewerber:
Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Realisierter Neubau / Erweiterungsneubau
1) Auftraggeber:
- Kein öffentlicher Auftraggeber: 20 Punkte
- Öffentlicher AG nach GWB § 99 oder kirchlicher AG: 50 Punkte
2) Bauwerkskosten KGR 300 + 400 (in EUR netto)
- unter 5,0 Mio. EUR: 5 Punkte,
- von 5,0 Mio. EUR bis 10,0 Mio. EUR: 15 Punkte,
- über 10,0 Mio. EUR: 25 Punkte.
3) Realisierte und vollständig abgeschlossene Projektstufen Gebäudeplanung nach AHO durch den Bewerber:
- Projektstufe 1: 13 Punkte
- Projektstufe 2: 10,5 Punkte
- Projektstufe 3: 9,5 Punkte
- Projektstufe 4: 13 Punkte
- Projektstufe 5: 4 Punkte
4) Jahr der Inbetriebnahme
- bis 31.12.2015 bzw. nicht in Betrieb genommen: 0 Punkte
- 01.01.2016 – 31.12.2017: 10 Punkte
- ab 01.01.2018: 20 Punkte
Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Modernisierung / Umbau
1) Auftraggeber:
- Kein öffentlicher Auftraggeber: 20 Punkte
- Öffentlicher AG nach GWB § 99 oder kirchlicher AG: 50 Punkte
2) Bauwerkskosten KGR 300 + 400 (in EUR netto)
- unter 5,0 Mio. EUR: 5 Punkte,
- von 5,0 Mio. EUR bis 10,0 Mio. EUR: 15 Punkte,
- über 10,0 Mio. EUR: 25 Punkte.
3) Realisierte und vollständig abgeschlossene Projektstufen Gebäudeplanung nach AHO durch den Bewerber:
- Projektstufe 1: 13 Punkte
- Projektstufe 2: 10,5 Punkte
- Projektstufe 3: 9,5 Punkte
- Projektstufe 4: 13 Punkte
- Projektstufe 5: 4 Punkte
4) Jahr der Inbetriebnahme
- bis 31.12.2015 bzw. nicht in Betrieb genommen: 0 Punkte
- 01.01.2016 – 31.12.2017: 10 Punkte
- ab 01.01.2018: 20 Punkte
Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen/geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen.
Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmer die Ausschlusskriterien separat erfüllen.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.