041-2021, Trägerschaft für die Durchführung der offenen Ganztagsschule (OGS) ab dem Schuljahr 2021/2022 an der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Heinrich-Lübke-Straße, 51375 Leverkusen
Die Stadt Leverkusen vergibt in einem offenen Verfahren gem. § 15 VgV die Trägerschaft für die Durchführung der offenen Ganztagsschule (OGS) gem. § 9 Abs. 3 Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW).
Die Ausschreibung richtet sich insbesondere an anerkannte Wohlfahrtsverbände bzw. anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe.
Die Zusammenarbeit zwischen Schule und den in den OGS beschäftigten Kräften erfolgt partnerschaftlich. Die Anbieter werden in den Planungs- und Abstimmungsprozess eingebunden. Jedes Kind soll seine Fähigkeiten möglichst umfassend entdecken, erfahren und entfalten und die Förderung erhalten, die es nach seinen individuellen Bedürfnissen braucht. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Träger ist eine zwingende Voraussetzung für qualitativ hochwertige Ganztagsangebote. Sie orientiert sich an dem gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Ein gemeinsames pädagogisches Konzept wird von allen Beteiligten entwickelt und umgesetzt. Das Konzept der Schule soll darin einfließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“041-2021, Trägerschaft für die Durchführung der offenen Ganztagsschule (OGS) ab dem Schuljahr 2021/2022 an der Gemeinschaftsgrundschule (GGS)...”
Titel
041-2021, Trägerschaft für die Durchführung der offenen Ganztagsschule (OGS) ab dem Schuljahr 2021/2022 an der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Heinrich-Lübke-Straße, 51375 Leverkusen
041-2021
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Leverkusen vergibt in einem offenen Verfahren gem. § 15 VgV die Trägerschaft für die Durchführung der offenen Ganztagsschule (OGS) gem. § 9 Abs. 3...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Leverkusen vergibt in einem offenen Verfahren gem. § 15 VgV die Trägerschaft für die Durchführung der offenen Ganztagsschule (OGS) gem. § 9 Abs. 3 Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW).
Die Ausschreibung richtet sich insbesondere an anerkannte Wohlfahrtsverbände bzw. anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe.
Die Zusammenarbeit zwischen Schule und den in den OGS beschäftigten Kräften erfolgt partnerschaftlich. Die Anbieter werden in den Planungs- und Abstimmungsprozess eingebunden. Jedes Kind soll seine Fähigkeiten möglichst umfassend entdecken, erfahren und entfalten und die Förderung erhalten, die es nach seinen individuellen Bedürfnissen braucht. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Träger ist eine zwingende Voraussetzung für qualitativ hochwertige Ganztagsangebote. Sie orientiert sich an dem gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Ein gemeinsames pädagogisches Konzept wird von allen Beteiligten entwickelt und umgesetzt. Das Konzept der Schule soll darin einfließen.
Ausgeschrieben ist die Durchführung der offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote gem. § 9 Abs. 3 SchulG NRW in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit den dazu ergangenen Runderlassen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ und „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich“ in der jeweils gültigen Fassung für die Gemeinschaftsgrundschule hier an der GGS Heinrich-Lübke-Straße.
— Anzahl der Schüler/-innen: 257 (Stand 15.10.2020),
— Anzahl der Klassen: 12 (Stand 15.10.2020),
— Anzahl der OGS-Gruppen: 7 (Stand 15.10.2020),
— Anzahl der OGS-Schüler/-innen: 165 (Stand 15.10.2020).
Mit Blick auf den Rechtsanspruch in 2025 ist davon auszugehen, dass die Anzahl der an der OGS teilnehmenden Schülerinnen und Schüler der GGS weiter steigt und ggf. sogar der Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Schule entspricht.
Die Schule wünscht eine eng verzahnte Zusammenarbeit zwischen den Lehrkräften und dem Trägerpersonal. Eine auskömmliche Zeitressource für die Koordinierungsstelle ist gewünscht.
In der Zusammenarbeit sind der Gedanke der gemeinsamen Tagesstrukturierung (in Übergangszeiten Doppelbesetzungen), der festen Rücksprachen und Besprechungen für die gemeinsame Arbeit im Sinne von individueller Förderung und ganzheitlicher Bildung maßgebend.
Inhaltliche Schwerpunkte des Leitgedankens der Schule sollen sich auch in den Angeboten im Rahmen der OGS wiederfinden. Hierzu gehören u. a. Aspekte wie:
— Lese- und Sprachförderung,
— gesunde und bewegte Schule (auskömmliches Sporthallenangebot insb. am Nachmittag ist vorhanden) und
— der Gedanke der „naturnahen“ Schule (Schulgarten, Kooperation mit dem NaturGut Ophoven).
Die Handlungsfelder Integration und Inklusion haben dabei über den ganzen Tag Berücksichtigung und Einbettung in die gemeinsame Konzeption zu erfahren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Pädagogisches Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Querschnittsaufgaben
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erziehungs- und Bildungspartnerschaft
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisationsstruktur und qualitätssichernde Maßnahmen
Preis (Gewichtung): 0
Dauer
Datum des Beginns: 2021-08-01 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag tritt am 1.8.2021 in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.07. eines jeden...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag tritt am 1.8.2021 in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.07. eines jeden Jahres ordentlich gekündigt werden.
Die Stadt Leverkusen behält sich das Recht vor, den Vertrag in regelmäßigen Abständen auf Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Formblatt „Angebot von Liefer- oder Dienstleistungen“,
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Formblatt „Angebot von Liefer- oder Dienstleistungen“,
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
3. Ausgefülltes (das heißt mit Kreuzchen versehenes) Leistungsverzeichnis (Anlage 4_Leistungsverzeichnis),
4. Nachweis über die Anerkennung Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe (sofern im Falle der Bieterin/des Bieters zutreffend),
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerks-rolle des Firmen- oder Wohnsitzes beziehungsweise ein anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unter-nehmen ansässig ist.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufs- bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 2,5 Millionen EUR für Personenschäden sowie 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall abgeschlossen wird oder eine solche Versicherung bereits besteht,
2. Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben ist: Bilanzen oder Bilanzauszüge sowie Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
“Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in...”
Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist von der Bieterin/vom Bieter nachzuweisen, dass ihm die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tat-sächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. geeignete Referenzen in Form einer Liste der in den letzten 3 Kalenderjahren erbrachten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. geeignete Referenzen in Form einer Liste der in den letzten 3 Kalenderjahren erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts (Vertragslaufzeit) sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Auftraggeberin/Auftraggeber); ferner werden auftragsspezifisch folgende Informationen benötigt: Anzahl betreuter Schülerinnen / Schüler sowie Beschreibung der Kooperationsangebote,
2. Angabe, welche Teile des Auftrags die Unternehmerin / der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (sofern von der Bieterin / vom Bieter beabsichtigt).
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind,
2. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden,
3. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind,
4. Angabe, welche Nachunternehmer der Unternehmer mit Teilen des Auftrags zu unterbeauftragen beabsichtigt (sofern vom Bieter beabsichtigt).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist von der Bieterin/vom Bieter nachzuweisen, dass ihm die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-12
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-04-12
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 55 Absatz 2 VgV von mindestens 2 Vertretern der Stadt Leverkusen als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 55 Absatz 2 VgV von mindestens 2 Vertretern der Stadt Leverkusen als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
“1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter...”
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.
2. Unterlagen, die die Auftraggeberin/der Auftraggeber über den Verein für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. bzw. über das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) abrufen kann, müssen nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer sowie – falls für den Zugriff erforderlich – die Zugangsdaten für Auftraggeberinnen/Auftraggeber an. Dies gilt entsprechend auch für die Eignung leihende Nachunternehmen.
3. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberinnen bzw. Bewerbern und der Auftraggeberin erfolgt elektronisch über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
4. Fragen und Auskunftsersuchen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch bis zum 30. März 2021, 10.00 Uhr über den Vergabemarktplatz an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY1DYFD
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 051-128637 (2021-03-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Leverkusen - Fachbereich Schulen
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 000 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausgeschrieben ist die Durchführung der offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote gem. § 9 Abs. 3 SchulG NRW in...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausgeschrieben ist die Durchführung der offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote gem. § 9 Abs. 3 SchulG NRW in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit den dazu ergangenen Runderlassen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ und „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich“ in der jeweils gültigen Fassung für die Gemeinschaftsgrundschule" hier an der GGS Heinrich-Lübke-Straße.
— Anzahl der Schüler/-innen: 257 (Stand 15.10.2020),
— Anzahl der Klassen: 12 (Stand 15.10.2020),
— Anzahl der OGS-Gruppen: 7 (Stand 15.10.2020),
— Anzahl der OGS-Schüler/-innen: 165 (Stand 15.10.2020).
Mit Blick auf den Rechtsanspruch in 2025 ist davon auszugehen, dass die Anzahl der an der OGS teilnehmenden Schülerinnen und Schüler der GGS weiter steigt und ggf. sogar der Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Schule entspricht.
Die Schule wünscht eine eng verzahnte Zusammenarbeit zwischen den Lehrkräften und dem Trägerpersonal. Eine auskömmliche Zeitressource für die Koordinierungsstelle ist gewünscht.
In der Zusammenarbeit sind der Gedanke der gemeinsamen Tagesstrukturierung (in Übergangszeiten Doppelbesetzungen), der festen Rücksprachen und Besprechungen für die gemeinsame Arbeit im Sinne von individueller Förderung und ganzheitlicher Bildung maßgebend.
Inhaltliche Schwerpunkte des Leitgedankens der Schule sollen sich auch in den Angeboten im Rahmen der OGS wiederfinden. Hierzu gehören u. a. Aspekte wie:
— Lese- und Sprachförderung,
— gesunde und bewegte Schule (auskömmliches Sporthallenangebot insb. am Nachmittag ist vorhanden) und
— der Gedanke der „naturnahen“ Schule (Schulgarten, Kooperation mit dem NaturGut Ophoven).
Die Handlungsfelder Integration und Inklusion haben dabei über den ganzen Tag Berücksichtigung und Einbettung in die gemeinsame Konzeption zu erfahren.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 051-128637
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 041-2021
Titel: Trägerschaft für die Durchführung der offenen Ganztagsschule
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ev-angel-isch gGmbH
Postanschrift: Venloer Straße 1055
Postort: Köln
Postleitzahl: 50289
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 000 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 000 000 💰
“1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter...”
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.
2. Unterlagen, die die Auftraggeberin / der Auftraggeber über den Verein für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. bzw. über das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) abrufen kann, müssen nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer sowie — falls für den Zugriff erforderlich — die Zugangsdaten für Auftraggeberinnen / Auftraggeber an. Dies gilt entsprechend auch für die Eignung leihende Nachunternehmen.
3. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberinnen bzw. Bewerbern und der Auftraggeberin erfolgt elektronisch über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
4. Fragen und Auskunftsersuchen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch bis zum 30. März 2021, 10.00 Uhr über den Vergabemarktplatz an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY1DD1R
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 117-307850 (2021-06-15)