Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter den Teilnahmeanträgen, die
— die formalen Anforderungen erfüllen,
— die nicht nach §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind und
— alle einzureichenden Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten, wählt die Stadt Leverkusen eine begrenzte Anzahl von geeigneten Bewerbern aus, die zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden. Die Bewertung erfolgt dabei anhand der folgenden Kriterien und Gewichtung (siehe auch Bewerbungs- und Bewertungsbogen):
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (100 %)
a. Referenzliste (25 %) der wesentlichen in den letzten 8 Jahren (Referenz soll bis 31.3.2021 abgeschlossen sein) erbrachten Leistungen (einschließlich der unter b präsentierten Referenzen) mit Angaben zu: Gebäudetyp, Gebäudegröße (m BGF), Kostenentwicklung (Kostenberechnung, -Anschlag, -Feststellung KG 410, 420, 430 und 480), ausgeführte Leistungsphasen nach HOAI, Honorarzonen und Honoraransatz, Projektlaufzeit, Zeitentwicklung (möglichst Angabe der vorgesehenen und der erreichten Termine, Angabe ob Förderprojekt, Referenzgeber (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse), Angabe ob öffentlicher Auftraggeber, Vertragsverhältnis zur Referenzgeberin bzw. zum Referenzgeber.
Eine Bepunktung erfolgt ab 2 wertbaren Referenzen in unterschiedlicher Abstufung gemäß Bewertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte
b. Eingehende Darstellung (35 %) von bis zu 2 mit der Aufgabe vergleichbaren, in den letzten 8 Jahren (Stichtag wie vor) fertiggestellten Projekten aus der Referenzliste auf insgesamt maximal 6 Seiten DIN A4. Als Vergleichskriterien dienen:
Hauptkriterien: Neubauten von Sporthallen und Schulgebäuden oder in technischer Ausprägung vergleichbare Bauten unter Berücksichtigung energetischer Aspekte, erbrachter Leistungsumfang (HOAI Leistungsphasen) mindestens LPh. 1-8.
Nebenkriterien: Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern, Planung von Deckenstrahlheizungen oder Schwingbodenheizungen, Planung von zentralen oder dezentralen Lüftungsanlagen mit thermodynamischer Luftbehandlungsfunktion und WRG, Planung von regenerativen Energien, Planung von Gebäudeautomationsanlagen, Planung von schnittstellenübergreifender Aufschaltung auf die Gebäudeleittechnik, Planung von Liegenschaft bezogenen Energiekonzepten.
Zu den Projekten sollen, neben Abbildungen und/oder Plänen, jeweils folgende Informationen vorliegen: Ausführungszeit der Leistungen (mit Gegenüberstellung der Terminentwicklung von der Planung zur Fertigstellung), Baukosten (mit Gegenüberstellung von Kostenberechnung, -anschlag und -festsellung), Kostenkennwerte (Euro/m BGF).
Die Kontaktdaten der Referenzgeberin bzw. des Referenzgebers müssen in der Referenzliste hinterlegt sein.
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Haupt- und Nebenkriterien sowie der Bautermine und Baukosten in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
c. Beschäftigtenstatus (10 %)
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der besonderen Berufserfahrung der Projektleitung (mehr als 10 Jahre: 5 Punkte) und der Anzahl der technischen Beschäftigten mit mehr als fünfjähriger einschlägiger
Berufserfahrung, umgerechnet in Vollzeitstellen (Wertung ab 2 Beschäftigten in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen); maximal zu erreichende Punktzahl 10 Punkte.
d. Technische Ausrüstung (10 %)
Erklärung zu Geräten und technischer Ausrüstung, über die die technischen Beschäftigten im letzten Jahr verfügten.
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Anzahl der Computerarbeitsplätze, CAD-/BIM-Arbeitsplätze, Arbeitsplätze mit HLS-Berechnungssoftware, Arbeitsplätze mit GA-Programmierungssoftware in unterschiedlicher Abstufung gemäß Bewertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
e. Qualitätssicherung (20 %)
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität: betriebliche Vereinbarung, Vorbereitung der Zertifizierung, Zertifizierung (eine Zertifizierung nach EN ISO 9001:2015 oder als QualitätsZertifikat „Planer am Bau“ führt zu voller Punktzahl), Zertifikat Raumluft-Hygieneschulung Kategorie A nach VDI 6022, Zertifikat Trinkwasser-Hygieneschulung Kategorie A nach VDI/DVGW 6023.
Maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
Die 3-5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Liegt für die Festlegung der einzuladenden Bewerber eine Punktgleichheit vor, entscheidet das Los.