Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Wertung schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Bewerbungen werden mindestens 3 höchstens 5 Bewerber eingeladen, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Erfüllen mehrere
Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
I. durchschnittlicher Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Jahre – Gewichtung 8 %
< 150 000 Euro: 1 Punkt
> 150 000-300 000 Euro: 2 Punkte
> 300 000-450 000 Euro: 3 Punkte
> 450 000 Euro: 4 Punkte
II. technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Referenzen – Gewichtung 3 x 23 %
II.1 Aufgabenstellung:
Honorarzone II und höher: 2 Punkte
Planung gemäß EnEV oder vergleichbar: 2 Punkte
II.2 Leistungsphasen:
— Leistungsphase 2: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 3: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 4: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 5: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 6: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 7: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 8: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 9: 0,5 Punkte,
3 Die Vergleichbarkeit der Geschossfläche (GF)
Weniger als 2 250 m: 1 Punkt,
> 2 250 m-4 500 m: 2 Punkte,
> 4 500 m-6 750 m: 3 Punkte,
Mehr als 6 750 m: 4 Punkte.
III. technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Büro/Personal – Gewichtung 23 %
III.1 Durchschnittliche Anzahl der jährlich Beschäftigten der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre
1 Mitarbeiter: 1 Punkt,
2-3 Mitarbeiter: 2 Punkte,
4-5 Mitarbeiter: 3 Punkte,
Mehr als 5 Mitarbeiter: 4 Punkte.
III.2 Durchschnittlich jährliche Beschäftigte in den letzten 3 Jahren für die Leistung gemäß §§ 53ff HOAI
Anlagengruppe 1-3 und 8 (Dipl.-Ing., Techniker, Meister oder vergleichbare Ausbildung)
1 Mitarbeiter: 1 Punkt,
2 Mitarbeiter: 2 Punkte,
3 Mitarbeiter: 3 Punkte,
Mehr als 3 Mitarbeiter: 4 Punkte.
III.3 Maßnahmen zur Qualitätssicherung
— Zertifikate von Kammern oder Fortbildung von MA: 2 Punkte,
— Einschlägige zusätzliche Zertifizierung des Büros: 2 Punkte.