Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Kriterien zur Bewerberauswahl erfolgt unter Berücksichtigung nachfolgender Gewichtung der Kriterien und Punktewertung für die Einzelkriterien.
Die Wertung schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Bewerbungen werden mindestens 3 höchstens 5 Bewerber eingeladen, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
I. durchschnittlicher Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Jahre – Gewichtung 8 %
< 125 000 EUR: 1 Punkt
125 001 – 250 000 EUR: 2 Punkte
> 250 001 – 375 000 EUR: 3 Punkte
> 375 000 EUR: 4 Punkte
II. technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Referenzen – Gewichtung 3 x 23 %
II.1 Aufgabenstellung:
Honorarzone III und höher: 2 Punkte
Mehrere Gebäude ohne markanten Tragsystemwechsel: 1 Punkt
Mehrere Gebäude mit Tragsystemwechsel (on KG zu EG od. von OG zu OG): 1 Punkt
II.2 Leistungsphasen:
Leistungsphase 2: 1 Punkt
Leistungsphase 3: 1 Punkt
Leistungsphase 4: 0,5 Punkte
Leistungsphase 5: 1 Punkt
Leistungsphase 6: 0,5 Punkte
II.3 Die Vergleichbarkeit der Geschossfläche (GF)
Weniger als 2 250 m: 1 Punkt
> 2 250 m – 4 500 m: 2 Punkte
> 4 500 m – 6 750 m: 3 Punkte
Mehr als 6 750 m: 4 Punkte
III. technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Büro/Personal – Gewichtung 23 %
III.1 Durchschnittliche Anzahl der jährlich Beschäftigten der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre
1 Mitarbeiter: 1 Punkt
2-3 Mitarbeiter: 2 Punkte
4-5 Mitarbeiter: 3 Punkte
Mehr als 5 Mitarbeiter: 4 Punkte
III.2 Durchschnittliche Anzahl der Dipl.-Ing. oder vergleichbare Ausbildung
1 Mitarbeiter: 1 Punkt
2 Mitarbeiter: 2 Punkte
3 Mitarbeiter: 3 Punkte
Mehr als 3 Mitarbeiter: 4 Punkte
III.3 Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Zertifikate von Kammern oder Fortbildung von MA: 2 Punkte
Einschlägige zusätzliche Zertifizierung des Büros: 2 Punkte