Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es qualifizieren sich höchstens 5 Bewerber für die Angebotsphase. Dabei werden diejenigen Bewerber mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt. Bei 2 punktgleichen Bewerbern/Bietern auf Rang 5 qualifizieren sich beide. Bei mehr als 2 Bewerbern/Bietern auf Rang 5 erfolgt ein Losentscheid zwischen den punktgleichen Bietern.
Bei der Auswahl werden nur diejenigen Bewerber berücksichtigt, die die Mindestanforderungen an die Eignung gem. Ziffern III.1.1 bis III.1.3 diese Bekanntmachung erfüllen.
Die Auswahl der beschränkten Anzahl der Bewerber erfolgt nach Abschluss der Eignungsprüfung anhand von Referenzen über Planungsleistungen ähnlicher Bauwerke, die anhand des ähnlichen technischen Anpruchs mit Punkten gewertet werden. Dabei werden höchstens 3 Referenzen berücksichtigt, die nicht bereits zum Nachweis der Eignung berücksichtigt wurden und die jede für sich separat folgende Mindestanforderung erfüllen:
A.1) Referenzobjekt ist eine Brücke nach Definition der DIN 1076,
A.2) Projektgröße mindestens 1,5 Mio. EUR,
A.3) Brückenfläche zwischen den Geländern > 200 m,
A.4) Planungsleistung für Objektplanung Ingenieurbauwerke, mindestens eine der Leistungsphasen 3, 5 oder 8 nach HOAI 2021 bzw. entsprechend UND/ODER Fachplanung Tragwerksplanung, mindestens eine der Leistungsphasen 3 oder 5 nach HOAI 2021 bzw. entsprechend.
Die bei der Auswahlentscheidung zu berücksichtigenden Referenzen sollen vom Bewerber mit Hilfe des Formular VIII als Referenzen Nr. 3 bis 5 eingereicht werden.
Die Auswahl der beschränkten Anzahl der Bewerber für die Angebotsaufforderung erfolgt anhand der im Folgenden beschriebenen Wertungskriterien. Jede der höchsten 3 Referenzen (siehe oben) wird anhand der folgenden Wertungskriterien mit Punkten bewertet. Es können für jede Referenz höchstens 12 Punkte und somit für die bis zu 3 berücksichtigten Referenzen höchsten 36 Punkte erreicht werden.
Auswahlkriterium 1: Ausgeführte Leistungsphasen Objektplanung Ingenieurbauwerke § 41-44 HOAI (max 2 Punkte).
— Leistungsphasen 1 bis 4*: 0,5 Punkte,
— Leistungsphasen 5+6**: 0,5 Punkte,
— Leistungsphasen 8: 0,5 Punkte,
— Örtliche Bauüberwachung: 0,5 Punkte.
* Lph1: 0,1 P, Lph2: 0,1 P, Lph3: 0,15 P, Lph4: 0,15 P
**Lph5: 0,25 P, Lph6: 0,25 P
— Auswahlkriterium 2: Ausgeführte Leistungsphasen Tragwerksplanung § 49-52 HOAI (max 2 Punkte),
— Leistungsphasen 1 bis 4*: 1,0 Punkte,
— Leistungsphasen 5+6**: 1,0 Punkte.
* Lph1: 0,1 P, Lph2: 0,15 P, Lph3: 0,35 P, Lph4: 0,4 P
**Lph5: 0,5 P, Lph6: 0,5 P
— Auswahlkriterium 3: Art des Referenzobjekts – Nutzung (max 1 Punkt),
— Fuß- und Radwegbrücke 1,0 Punkte,
— Straßen- oder Gleisbrücke 0,5 Punkte,
— Sonstiges 0 Punkte,
— Auswahlkriterium 4: Art des Referenzobjekts – überführter Verkehrsweg (max 2 Punkt),
— Überführt Bundeswasserstraße 2,0 Punkte,
— Überführt Gleisanlage Deutsche Bahn AG 1,0 Punkte,
— Überführt Bundesautobahn 1,0 Punkte,
— Überführt Straße mit mind. 4 Fahrstreifen 1,0 Punkte,
— Überführt sonstiges Gewässer 0,5 Punkte,
— Überführt sonstige Straße 0,5 Punkte,
— Überführt sonstige Gleisanlage 0,5 Punkte,
— Auswahlkriterium 5: Ästhetik des Referenzobjekts (max 4 Punkte),
— Mit besonderem ästhetischem Anspruch 4,0 Punkte,
— Mit erhöhtem ästhetischem Anspruch 2,0 Punkte,
— Mit durchschnittlichem ästhetischem Anspruch 1,0 Punkte,
— Ohne ästhetischem Anspruch 0 Punkte,
— Auswahlkriterium 6: Tragwerksart (max 1 Punkte),
— Tragwerk in mindestens eine Richtung geschwungen mit aufgehängter Fahrbahn 1,0 Punkte,
— Tragwerk linear mit aufgehängter Fahrbahn 0,5 Punkt,
— Andere Tragsysteme 0 Punkte.