Der Kreis Pinneberg beabsichtigt die Einführung einer sogenannten „Bildungskarte“ zur Umsetzung und Abrechnung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nach dem SGB II, SGB XII, BKGG und AsylbLG.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-31.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 10-35-21-075 Einführung einer Bildungskarte im Kreis Pinneberg
10-35-21-075
Produkte/Dienstleistungen: Verwaltungsdienste im Sozialwesen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Kreis Pinneberg beabsichtigt die Einführung einer sogenannten „Bildungskarte“ zur Umsetzung und Abrechnung der Leistungen aus dem Bildungs- und...”
Kurze Beschreibung
Der Kreis Pinneberg beabsichtigt die Einführung einer sogenannten „Bildungskarte“ zur Umsetzung und Abrechnung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nach dem SGB II, SGB XII, BKGG und AsylbLG.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenverwaltung📦
Ort der Leistung: Pinneberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Zum 1.1.2011 wurden die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes eingeführt. Ausgeweitet wurden die Leistungen in diesem Bereich nochmals durch das...”
Beschreibung der Beschaffung
Zum 1.1.2011 wurden die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes eingeführt. Ausgeweitet wurden die Leistungen in diesem Bereich nochmals durch das Starke-Familien-Gesetz zum 1.8.2019. Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) oder Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.
In den zurückliegenden Jahren wurde bundesweit immer wieder kritisiert, dass die bereitgestellten Mittel nur zu einem geringen Teil in den Familien ankommen. Es ist daher geplant, den Zugang zu diesen Leistungen zu erleichtern und dafür sowohl die Bildungs- und Teilhabeleistungen als auch die Abrechnung der erbrachten Leistungen zukünftig über eine Bildungskarte zu administrieren.
Für die Abwicklung der Bildungs- und Teilhabeleistugen werden im Kreis Pinneberg zwei unterschiedliche Fachverfahren genutzt. Die Umsetzung der Gewährung der Bildungs- und Teilhabeleistungen erfolgt im Jobcenter (Leistungen nach SGB II) mit dem Fachverfahren Allegro der Bundesagentur für Arbeit und bei der Kreisverwaltung Pinneberg mit dem Fachverfahren LÄMMkom Lissa.
Es ist geplant, die Aufgabe Bildung und Teilhabe ab dem 1.1.2022 auf die sieben Kooperationskommunen zu übertragen, die auch die weiteren Aufgaben nach dem SGB XII und AsylbLG im Auftrag des Kreises Pinneberg wahrnehmen. Die Koordination, Fachaufsicht und Abrechnung für das Bildungs- und Teilhabepaket wird jedoch weiter beim Kreis Pinneberg verbleiben.
Weiterführende Informationen zum Auftragsgegenstand erhalten Sie vor allem im beigefügten Leistungsverzeichnis und den zugehörigen Anlagen. Dort sind von Ihnen verschiedene Angaben zu machen. Lesen Sie daher die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen, alle geforderten Unterlagen beizufügen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (in den Vergabeunterlagen Nr. 04) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen. Insbesondere ergeben sich zu Teilen des Leistungsverzeichnisses besondere Nachweispflichten, die an den jeweiligen Stellen ersichtlich werden (Zertifikate, Konzepte etc.). Der Auftraggeber behält sich vor, zu allen gemachten Angaben Nachweise zur Vorlage anzufordern.
Es ist nur die elektronische Angebotsabgabe zulässig.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bonuspunkte für die Erfüllung von zusätzlichen Kriterien (siehe LV S. 5 ff.)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 72
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Eine Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber ist im Umfang von 2 x 24 Monaten möglich.”
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eintragung im Beruf- oder Handelsregister ist auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
— Nachweis über Haftpflichtversicherung
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-05
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-07-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-05-05
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV ist die Anwesenheit von Bietern am Eröffnungstermin nicht zulässig.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2. Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen,
5. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 065-167037 (2021-03-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-14) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zum 1.1.2011 wurden die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes eingeführt. Ausgeweitet wurden die Leistungen in diesem Bereich nochmals durch das...”
Beschreibung der Beschaffung
Zum 1.1.2011 wurden die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes eingeführt. Ausgeweitet wurden die Leistungen in diesem Bereich nochmals durch das Starke-Familien-Gesetz zum 1.8.2019. Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) oder Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. In den zurückliegenden Jahren wurde bundesweit immer wieder kritisiert, dass die bereitgestellten Mittel nur zu einem geringen Teil in den Familien ankommen. Es ist daher geplant, den Zugang zu diesen Leistungen zu erleichtern und dafür sowohl die Bildungs- und Teilhabeleistungen als auch die Abrechnung der erbrachten Leistungen zukünftig über eine Bildungskarte zu administrieren. Für die Abwicklung der Bildungs- und Teilhabeleistugen werden im Kreis Pinneberg zwei unterschiedliche Fachverfahren genutzt. Die Umsetzung der Gewährung der Bildungs- und Teilhabeleistungen erfolgt im Jobcenter (Leistungen nach SGB II) mit dem Fachverfahren Allegro der Bundesagentur für Arbeit und bei der Kreisverwaltung Pinneberg mit dem Fachverfahren LÄMMkom LISSA. Es ist geplant, die Aufgabe Bildung und Teilhabe ab dem 1.1.2022 auf die sieben Kooperationskommunen zu übertragen, die auch die weiteren Aufgaben nach dem SGB XII und AsylbLG im Auftrag des Kreises Pinneberg wahrnehmen. Die Koordination, Fachaufsicht und Abrechnung für das Bildungs- und Teilhabepaket wird jedoch weiter beim Kreis Pinneberg verbleiben. Weiterführende Informationen zum Auftragsgegenstand erhalten Sie vor allem im beigefügten Leistungsverzeichnis und den zugehörigen Anlagen. Dort sind von Ihnen verschiedene Angaben zu machen. Lesen Sie daher die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen, alle geforderten Unterlagen beizufügen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (in den Vergabeunterlagen Nr. 04) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen. Insbesondere ergeben sich zu Teilen des Leistungsverzeichnisses besondere Nachweispflichten, die an den jeweiligen Stellen ersichtlich werden (Zertifikate, Konzepte etc.). Der Auftraggeber behält sich vor, zu allen gemachten Angaben Nachweise zur Vorlage anzufordern. Es ist nur die elektronische Angebotsabgabe zulässig.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bonuspunkte für die Erfüllung von zusätzlichen Kriterien (Siehe LV S. 5 ff.)
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 065-167037
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.”
Quelle: OJS 2021/S 096-251425 (2021-05-14)