Der KSP der Stadt Pinneberg beabsichtigt die Errichtung einer Stellplatzanlage mit 31 Stellplätzen auf dem Geländer der Grund- und Gemeinschaftsschule im Quellental in Pinneberg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 12-KSP-20-284; GuGS – Errichtung Stellplatzanlage Nord
12-KSP-20-284
Produkte/Dienstleistungen: Abdichtungsarbeiten gegen Wasser📦
Kurze Beschreibung:
“Der KSP der Stadt Pinneberg beabsichtigt die Errichtung einer Stellplatzanlage mit 31 Stellplätzen auf dem Geländer der Grund- und Gemeinschaftsschule im...”
Kurze Beschreibung
Der KSP der Stadt Pinneberg beabsichtigt die Errichtung einer Stellplatzanlage mit 31 Stellplätzen auf dem Geländer der Grund- und Gemeinschaftsschule im Quellental in Pinneberg.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Parkanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rohrverlegearbeiten📦
Ort der Leistung: Pinneberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der Beschaffung:
“Nachstehende Leistungsgegenstände erforderlich: Leitungsverlegung, Abdichtung des Fassadensockels und Landschaftsbau Leistung Grundleitung: Abwasseranlagen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Nachstehende Leistungsgegenstände erforderlich: Leitungsverlegung, Abdichtung des Fassadensockels und Landschaftsbau Leistung Grundleitung: Abwasseranlagen, RW- Schächte und Leitungen neu, Inbetriebnahme, Probebetrieb, Revision, Werk- und Montageplanung, Wartung Leistung Abdichtung Turnhalle: Abdichtungsarbeiten Turnhalle, Vorbereitende Arbeiten, Abdichtungsarbeiten Leistung Landschaftsbauarbeiten: Räumarbeiten, Erdarbeiten, Entwässerungsarbeiten, Wegebau und Verkehrsflächen, Ausstattungen, Mauern und Sonderbauteile, Stellplatzbeleuchtung, Pflanzenlieferung, Vegetationsarbeiten, Fertigstellungspflege für 1 Jahr Auftraggeber ist der KSP der Stadt Pinneberg. Das Vergabeverfahren wird von der Zentralen Vergabestelle des Kreis Pinneberg durchgeführt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-15 📅
Datum des Endes: 2021-05-28 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eintragung im Beruf- oder Handelsregister ist auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
— Nachweis über Haftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblätter „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Finanzierungs-und Zahlungsbedingungen gemäß § 16 VOB/B. Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung vereinbarter Einzelfristen oder der Frist für die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Finanzierungs-und Zahlungsbedingungen gemäß § 16 VOB/B. Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung vereinbarter Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen. 0,1 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) werden erhoben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 242-595197
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-02-04
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-04-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-02-04
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Personen bei der Angebotsöffnung zugelassen.
“Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die...”
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 8.2.2019 – VGSH (ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884644📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431-9884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen,
5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 011-021185 (2021-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 12-KSP-20-284; GuGS — Errichtung Stellplatzanlage Nord
12-KSP-20-284
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 212408.39 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Nachstehende Leistungsgegenstände erforderlich: Leitungsverlegung, Abdichtung des Fassadensockels und Landschaftsbau Leistung Grundleitung: Abwasseranlagen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Nachstehende Leistungsgegenstände erforderlich: Leitungsverlegung, Abdichtung des Fassadensockels und Landschaftsbau Leistung Grundleitung: Abwasseranlagen, RW- Schächte und Leitungen neu, Inbetriebnahme, Probebetrieb, Revision, Werk- und Montageplanung, Wartung Leistung Abdichtung Turnhalle:
Abdichtungsarbeiten Turnhalle, Vorbereitende Arbeiten, Abdichtungsarbeiten Leistung Landschaftsbauarbeiten: Räumarbeiten, Erdarbeiten, Entwässerungsarbeiten, Wegebau und Verkehrsflächen, Ausstattungen, Mauern und Sonderbauteile, Stellplatzbeleuchtung, Pflanzenlieferung, Vegetationsarbeiten, Fertigstellungspflege für 1 Jahr Auftraggeber ist der KSP der Stadt Pinneberg. Das Vergabeverfahren wird von der Zentralen Vergabestelle des Kreis Pinneberg durchgeführt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 011-021185
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Reiss Erd- und Gartenbaugesellschaft mbH
Postort: Pinneberg
Postleitzahl: 25421
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Pinneberg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 212408.39 💰
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 058-145636 (2021-03-19)