12-KSP-21-019 Erweiterungsbau für die Grundschule Thesdorf GST – Erweiterter Rohbau

Zentrale Vergabestelle Kreis Pinneberg

Die Stadt Pinneberg plant für die Grundschule Thesdorf in Pinneberg den Neubau eines Schulgebäudes. Ein Teil der Bestandsgebäude entlang der Pestalozzistraße soll durch den Neubau ersetzt werden. Die Leistung umfasst die Erdarbeiten inkl. der Ausführung der neuen Grundleitungen auf dem Grundstück, sowie die Rohbauarbeiten in Stahlbeton und Mauerwerk.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-02-11 Auftragsbekanntmachung
2021-05-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-02-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rohbauarbeiten
Referenznummer: 12-KSP-21-019
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Pinneberg plant für die Grundschule Thesdorf in Pinneberg den Neubau eines Schulgebäudes. Ein Teil der Bestandsgebäude entlang der Pestalozzistraße soll durch den Neubau ersetzt werden. Die Leistung umfasst die Erdarbeiten inkl. der Ausführung der neuen Grundleitungen auf dem Grundstück, sowie die Rohbauarbeiten in Stahlbeton und Mauerwerk.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rohbauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Rohbauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Pinneberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Vergabestelle Kreis Pinneberg
Postanschrift: Kurt-Wagener-Str. 11
Postleitzahl: 25337
Postort: Elmshorn
Kontakt
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@kreis-pinneberg.de 📧
Telefon: +49 4121-4502-4581 📞
Fax: +49 4121-450294581 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/50CF19F2-0206-479F-8343-2E9164008AC4 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/50CF19F2-0206-479F-8343-2E9164008AC4 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-11 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-16 📅
Datum des Beginns: 2021-05-01 📅
Datum des Endes: 2021-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 032-078730
ABl. S-Ausgabe: 32

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Pinneberg plant für die Grundschule Thesdorf in Pinneberg den Neubau eines Schulgebäudes. Ein Teil der Bestandsgebäude entlang der Pestalozzistraße soll durch den Neubau ersetzt werden. Der Neubau ist in einen 3-geschossigen (1.BA) und einen 2-geschossigen (2.BA) Gebäudeabschnitt mit dazwischenliegendem Eingangsbereich aufgeteilt. Die 2-geschossige Mensa erhält eine umlaufende Galerie. Die nachhaltige Gebäudeplanung richtet sich nach dem Motto „Schule hat Vorbildfunktion“ aus, weshalb auch nachhaltige Materialien zum Einsatz kommen und die Flachdächer begrünt werden. Der Leitfaden für nachhaltiges Bauen des Bundes ist zu beachten. Die Leistung umfasst die Erdarbeiten inkl. der Ausführung der neuen Grundleitungen auf dem Grundstück, sowie die Rohbauarbeiten in Stahlbeton und Mauerwerk. Nach dem Herrichten der Geländeoberfläche sind die neuen Grundsielleitungen auf dem Baufeld neu auszuführen und entsprechende Anschlüsse für die anschließenden TGA-Gewerke vorzurichten. Die Gründung erfolgt mittels Streifenfundamenten in gestufter Ausführung, aufgrund des leicht abfallenden Geländes. Die Bodenplatte soll in WU-Beton hergestellt werden. Sämtliche Außenwände sowie einige tragende Innenwände werden in Stahlbeton hergestellt. Die übrigen Rohbauarbeiten erfolgen in Mauerwerk. Die Stahlbetondecken werden als Teilfertigdecken ausgeführt. Für die Durchführung der Arbeiten ist maßgebend: Die zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistungen des AN geltenden, allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließlich der für die Leistungen des AN zutreffenden allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen gemäß VOB Teil C, DIN-Normen und technische Vorschriften neuester Fassung. Dieses beinhaltet auch die mitgeltenden bzw. auf die in der DIN-Normen verwiesenen weiterführenden und/oder ergänzenden DIN-Normen. Der Unterrichtsbetrieb der Grundschule wird im derzeitigen Hauptgebäude im südlichen Grundstücksbereich über die gesamte Bauzeit aller Bauabschnitte weiter erfolgen. Auf den Schulbetrieb ist Rücksicht zu nehmen. Im Einzelfall kann es zu Abstimmungsbedarf für die Ausführung während des Schulbetriebs kommen. Insbesondere lärm-, staub- und geruchsintensive Tätigkeiten müssen gegebenenfalls außerhalb der Schulzeiten erfolgen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eintragung im Beruf- oder Handelsregister ist auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
— Nachweis über Haftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vertragsstrafen gem. § 11 VOB/B und Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung gem. § 17 VOB/B sowie Sicherheitsleistung für Mängelansprüche werden vereinbart. Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden. Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und für den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B wird verlängert auf 60 Tage.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Elektronische Angebotsabgabe. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/50CF19F2-0206-479F-8343-2E9164008AC4 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 8.2.2019 – VGSH (ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers. Es besteht die Verpflichtung, sofern das von Ihnen eingereichte Angebot in die engere Auswahl kommt, das Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle entsprechend auszufüllen und vorzulegen. Ab einer voraussichtlichen Auftragssumme von 100 000 EUR ist das Formblatt 223 lediglich für die von der Zentralen Vergabestelle genannten, wichtigen und preisbestimmenden Positionen auszufüllen. Überschreitet die voraussichtliche Auftragssumme einen Wert von 250 000 EUR, so sind alle Positionen des Formblattes 223 auszufüllen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884644 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431-9884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 032-078730 (2021-02-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1651966.11 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 092-237468
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 032-078730
ABl. S-Ausgabe: 92

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Pinneberg plant für die Grundschule Thesdorf in Pinneberg den Neubau eines Schulgebäudes. Ein Teil der Bestandsgebäude entlang der Pestalozzistraße soll durch den Neubau ersetzt werden. Der Neubau ist in einen 3-geschossigen (1.BA) und einen 2-geschossigen (2.BA) Gebäudeabschnitt mit dazwischenliegendem Eingangsbereich aufgeteilt. Die 2-geschossige Mensa erhält eine umlaufende Galerie. Die nachhaltige Gebäudeplanung richtet sich nach dem Motto „Schule hat Vorbildfunktion“ aus, weshalb auch nachhaltige Materialien zum Einsatz kommen und die Flachdächer begrünt werden. Der Leitfaden für nachhaltiges Bauen des Bundes ist zu beachten. Die Leistung umfasst die Erdarbeiten inkl. der Ausführung der neuen Grundleitungen auf dem Grundstück, sowie die Rohbauarbeiten in Stahlbeton und Mauerwerk. Nach dem Herrichten der Geländeoberfläche sind die neuen Grundsielleitungen auf dem Baufeld neu auszuführen und entsprechende Anschlüsse für die anschließenden TGA-Gewerke vorzurichten. Die Gründung erfolgt mittels Streifenfundamenten in gestufter Ausführung, aufgrund des leicht abfallenden Geländes. Die Bodenplatte soll in WU-Beton hergestellt werden. Sämtliche Außenwände sowie einige tragende Innenwände werden in Stahlbeton hergestellt. Die übrigen Rohbauarbeiten erfolgen in Mauerwerk. Die Stahlbetondecken werden als Teilfertigdecken ausgeführt. Für die Durchführung der Arbeiten ist maßgebend: Die zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistungen des AN geltenden, allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließlich der für die Leistungen des AN zutreffenden allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen gemäß VOB Teil C, DIN-Normen und technische Vorschriften neuester Fassung. Dieses beinhaltet auch die mitgeltenden bzw. auf die in der DIN-Normen verwiesenen weiterführenden und / oder ergänzenden DIN-Normen. Der Unterrichtsbetrieb der Grundschule wird im derzeitigen Hauptgebäude im südlichen Grundstücksbereich über die gesamte Bauzeit aller Bauabschnitte weiter erfolgen. Auf den Schulbetrieb ist Rücksicht zu nehmen. Im Einzelfall kann es zu Abstimmungsbedarf für die Ausführung während des Schulbetriebs kommen. Insbesondere lärm-, staub- und geruchsintensive Tätigkeiten müssen gegebenenfalls außerhalb der Schulzeiten erfolgen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-24 📅
Name: Partner Bau Quedlinburg GmbH
Postort: Quedlinburg
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland 🇩🇪
Harz 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1651966.11 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 092-237468 (2021-05-07)