Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, einen Rahmenvertrag für eine dauerhafte und einheitliche Ausstattung mit Berufskleidung für ihre Servicetechniker und Servicetechnikerinnen (ca. 500 Personen) für den Eigenbedarf im Wege eines nicht offenen Verfahrens nach § 16 VgV an einen Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben. Die Vergabe wird eine Grundlaufzeit von 24 Monaten haben. Der Rahmenvertrag kann bis zu 2 Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die einheitliche Berufsbekleidung soll vor allem der Motivation der Mitarbeiter, der Arbeitssicherheit, der Corporate Identity sowie der professionellen Wahrnehmung der BWI durch ihre Kunden dienen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-26.
Auftragsbekanntmachung (2021-05-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
Referenznummer: 1232-DE-Berufsbekleidung Inland
Kurze Beschreibung:
Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, einen Rahmenvertrag für eine dauerhafte und einheitliche Ausstattung mit Berufskleidung für ihre Servicetechniker und Servicetechnikerinnen (ca. 500 Personen) für den Eigenbedarf im Wege eines nicht offenen Verfahrens nach § 16 VgV an einen Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben. Die Vergabe wird eine Grundlaufzeit von 24 Monaten haben. Der Rahmenvertrag kann bis zu 2 Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Die einheitliche Berufsbekleidung soll vor allem der Motivation der Mitarbeiter, der Arbeitssicherheit, der Corporate Identity sowie der professionellen Wahrnehmung der BWI durch ihre Kunden dienen.
Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, einen Rahmenvertrag für eine dauerhafte und einheitliche Ausstattung mit Berufskleidung für ihre Servicetechniker und Servicetechnikerinnen (ca. 500 Personen) für den Eigenbedarf im Wege eines nicht offenen Verfahrens nach § 16 VgV an einen Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben. Die Vergabe wird eine Grundlaufzeit von 24 Monaten haben. Der Rahmenvertrag kann bis zu 2 Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Die einheitliche Berufsbekleidung soll vor allem der Motivation der Mitarbeiter, der Arbeitssicherheit, der Corporate Identity sowie der professionellen Wahrnehmung der BWI durch ihre Kunden dienen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör📦
Zusätzlicher CPV-Code: Berufskleidung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, einen Rahmenvertrag für eine dauerhafte und einheitliche Ausstattung mit Berufskleidung für ihre Servicetechniker und Servicetechnikerinnen (ca. 500 Personen) für den Eigenbedarf im Wege eines nicht offenen Verfahrens nach § 16 VgV an einen Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben. Die Vergabe wird eine Grundlaufzeit von 24 Monaten haben. Der Rahmenvertrag kann bis zu 2 Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, einen Rahmenvertrag für eine dauerhafte und einheitliche Ausstattung mit Berufskleidung für ihre Servicetechniker und Servicetechnikerinnen (ca. 500 Personen) für den Eigenbedarf im Wege eines nicht offenen Verfahrens nach § 16 VgV an einen Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben. Die Vergabe wird eine Grundlaufzeit von 24 Monaten haben. Der Rahmenvertrag kann bis zu 2 Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Die einheitliche Berufsbekleidung soll vor allem der Motivation der Mitarbeiter, der Arbeitssicherheit, der Corporate Identity sowie der professionellen Wahrnehmung der BWI durch ihre Kunden dienen.
Für die zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wird ein maximales Abrufvolumen (Obergrenze) von 1 359 354,13 EUR gerundet 1 360 000,00 EUR bezogen auf die maximale Gesamtvertragslaufzeit von jeweils 4 Jahren (2 Jahre Vertragslaufzeit zzgl. 2-maliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr) festgelegt.
Für die zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wird ein maximales Abrufvolumen (Obergrenze) von 1 359 354,13 EUR gerundet 1 360 000,00 EUR bezogen auf die maximale Gesamtvertragslaufzeit von jeweils 4 Jahren (2 Jahre Vertragslaufzeit zzgl. 2-maliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr) festgelegt.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftrag kann zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Höchstzahl der Bewerber: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-11 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gem. § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wie VI.4.3)
Postort: Wie VI.4.3)
Quelle: OJS 2021/S 103-270575 (2021-05-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, einen Rahmenvertrag für eine dauerhafte und einheitliche Ausstattung mit Berufskleidung für ihre Servicetechniker und Servicetechnikerinnen (ca. 500 Personen) für den Eigenbedarf im Wege eines nicht offenen Verfahrens nach § 16 VgV an einen Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben. Die Vergabe wird eine Grundlaufzeit von 24 Monaten haben. Der Rahmenvertrag kann bis zu zwei Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Die einheitliche Berufsbekleidung soll vor allem der Motivation der Mitarbeiter, der Arbeitssicherheit, der Corporate Identity sowie der professionellen Wahrnehmung der BWI durch ihre Kunden dienen.
Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, einen Rahmenvertrag für eine dauerhafte und einheitliche Ausstattung mit Berufskleidung für ihre Servicetechniker und Servicetechnikerinnen (ca. 500 Personen) für den Eigenbedarf im Wege eines nicht offenen Verfahrens nach § 16 VgV an einen Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben. Die Vergabe wird eine Grundlaufzeit von 24 Monaten haben. Der Rahmenvertrag kann bis zu zwei Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Die einheitliche Berufsbekleidung soll vor allem der Motivation der Mitarbeiter, der Arbeitssicherheit, der Corporate Identity sowie der professionellen Wahrnehmung der BWI durch ihre Kunden dienen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, einen Rahmenvertrag für eine dauerhafte und einheitliche Ausstattung mit Berufskleidung für ihre Servicetechniker und Servicetechnikerinnen (ca. 500 Personen) für den Eigenbedarf im Wege eines nicht offenen Verfahrens nach § 16 VgV an einen Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben. Die Vergabe wird eine Grundlaufzeit von 24 Monaten haben. Der Rahmenvertrag kann bis zu zwei Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, einen Rahmenvertrag für eine dauerhafte und einheitliche Ausstattung mit Berufskleidung für ihre Servicetechniker und Servicetechnikerinnen (ca. 500 Personen) für den Eigenbedarf im Wege eines nicht offenen Verfahrens nach § 16 VgV an einen Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben. Die Vergabe wird eine Grundlaufzeit von 24 Monaten haben. Der Rahmenvertrag kann bis zu zwei Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Für die zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wird ein maximales Abrufvolumen (Obergrenze) von 1.359.354,13 EUR gerundet 1.360.000,00 EUR bezogen auf die maximale Gesamtvertragslaufzeit von jeweils 4 Jahren (2 Jahre Vertragslaufzeit zzgl. zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr) festgelegt.
Für die zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wird ein maximales Abrufvolumen (Obergrenze) von 1.359.354,13 EUR gerundet 1.360.000,00 EUR bezogen auf die maximale Gesamtvertragslaufzeit von jeweils 4 Jahren (2 Jahre Vertragslaufzeit zzgl. zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr) festgelegt.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: öffentlicher Auftraggeber gem. §99 Nr.2 GWB
Quelle: OJS 2021/S 183-475697 (2021-09-16)