Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter den Teilnahmeanträgen, die
- die formalen Anforderungen erfüllen,
- die nicht nach §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind und
- alle einzureichenden Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten, wählt die Stadt Leverkusen eine begrenzte Anzahl von geeigneten Bewerbern aus, die zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden. Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt dabei anhand der folgenden Kriterien und Gewichtung (siehe auch Bewerbungs- und Bewertungsbogen):
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (100 %)
a. Referenzliste (30 %) der wesentlichen in den letzten 5 Jahren aus dem Leistungsbild der HOAI (Anlage 10 zu §§ 34, 35) erbrachten Leistungen, einschließlich der unter b präsentierten Referenzen (Stichtag: 01.01.2016) mit Angaben zu: Gebäudetyp, Gebäudegröße (m² BGF), Kostenentwicklung (Kostenschätzung, -Berechnung, -Feststellung KG 300 + 400 brutto), ausgeführte Leistungsphasen nach HOAI, Honorarzonen und Honoraransatz, Projektlaufzeit (Bearbeitung im Büro), Zeitentwicklung der Umsetzung der Planung (möglichst Angabe der vorgesehenen und der erreichten Termine), Angabe ob Förderprojekt, Referenzgeber (Kontaktdaten: Adresse, Tel. Nr., E-Mail-Adresse), Angabe ob öffentlicher Auftraggeber, Vertragsverhältnis zur Referenzgeberin bzw. zum Referenzgeber.
Eine Bepunktung erfolgt ab 2 wertbaren Referenzen in unterschiedlicher Abstufung gemäß Bewertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte
b. Eingehende Darstellung (50 %) von bis zu 2 mit der Aufgabe vergleichbaren, in den letzten 5 Jahren (Stichtag 01.01.2016) fertiggestellten Projekten aus der Referenzliste auf maximal 6 Seiten DIN A4.
Als Vergleichskriterien dienen:
- Hauptkriterien: - energetischen Sanierungen, Grundsanierungen mit hohem (>40 % SBK) Technikanteil, an Gebäuden mit entsprechender Größe oder Art, zum Beispiel mit mindestens 1.000 m² BGF und Schulgebäude
- Nebenkriterien: erbrachter Leistungsumfang (HOAI Leis-tungsphasen) mindestens LPh. 3-8, - Umbau im Umfeld des laufenden Betriebs, Umbau im Bestand, Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern (im Sinne des § 99 GWB)
Zu den Projekten sollen neben Abbildungen / Plänen, Erläuterung und verwirklichte Planungskonzepte jeweils folgende Informationen vorliegen: Ausführungszeit der Leistungen (mit Gegenüberstellung der Terminentwicklung von der Planung zur Fertigstellung), Baukosten (mit Gegenüberstellung von Kostenschätzung. -berechnung, und -feststellung), Kostenkennwerte (EUR/m² BGF).
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Haupt- und Nebenkriterien sowie der Kosten / Termine in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
c. Beschäftigtenstatus (5 %).
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der besonderen Berufserfahrung der Projektleitung, der Anzahl der technischen Beschäftigten mit mehr als fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung, umgerechnet in Vollzeitstellen sowie des Anteils der Ingenieurinnen / Ingenieure und Führungskräfte mit mindestens 5 Jahren Betriebszugehörigkeit in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
d. Technische Ausrüstung (5 %)
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Anzahl der Computer-Arbeitsplätze und der CAD-/BIM-Arbeitsplätze sowie der Anzahl der mobilen Geräte ab 11" Bilddiagonale für das Baustellenmanagement in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
e. Qualitätssicherung (10 %)
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (langfristig über Projekte fortgeschriebene betriebliche Vereinbarung, Vorbereitung der Zertifizierung, Zertifizierung) in unterschiedlicher Abstufung gemäß Bewertungsbogen. Eine Zertifizierung nach EN ISO 9001:2015 oder das Qualitätszertifikat "Planer am Bau" führt zu voller Punktzahl; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
Die 3-5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Liegt für die Festlegung der einzuladenden Bewerber eine Punktgleichheit vor, entscheidet das Los.