Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Wertung schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Bewerbungen werden Mindestens 3 höchstens 5 Bewerber eingeladen, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl Entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
I. durchschnittlicher Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Jahre – Gewichtung 8 %
< 115 000 EUR: 1 Punkt,
115 000-225 000 EUR: 2 Punkte,
> 225 000-325 000 EUR: 3 Punkte,
> 325 000 EUR: 4 Punkte.
II. technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Referenzen – Gewichtung 3 x 23 %
II.1 Aufgabenstellung:
— Honorarzone II und höher: 3 Punkte,
— Planung gemäß EnEV oder vergleichbar: 1 Punkt.
II.2 Leistungsphasen:
— Leistungsphase 2: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 3: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 5: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 6: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 7: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 8: 1,0 Punkte,
— Leistungsphase 9: 0,5 Punkte.
3 Die Vergleichbarkeit der Geschossfläche (GF)
Weniger als 2 650 m: 1 Punkt,
> 2 650 m-5 300 m: 2 Punkte,
> 5 300 m-7 950 m: 3 Punkte,
Mehr als 7 950 m: 4 Punkte.
III. technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Büro/Personal – Gewichtung 23 %
III.1 Durchschnittliche Anzahl der jährlich Beschäftigten der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre
— 1-2 Mitarbeiter: 1 Punkt,
— 3 Mitarbeiter: 2 Punkte,
— 4 Mitarbeiter: 3 Punkte,
— Mehr als 4 Mitarbeiter: 4 Punkte.
III.2 Durchschnittlich jährliche Beschäftigte in den letzten 3 Jahren für die Leistung gemäß §§ 53ff HOAI
Anlagengruppe 1-3 und 8 (Dipl.-Ing., Techniker, Meister oder vergleichbare Ausbildung)
— 1 Mitarbeiter: 1 Punkt,
— 2 Mitarbeiter: 2 Punkte,
— 3 Mitarbeiter: 3 Punkte,
— Mehr als 3 Mitarbeiter: 4 Punkte.
III.3 Maßnahmen zur Qualitätssicherung
— Zertifikate von Kammern oder Fortbildung von MA: 2 Punkte,
— Einschlägige zusätzliche Zertifizierung des Büros: 2 Punkte.