Es handelt sich um eine archäologische Rettungsgrabung im Vorfeld einer Einzelbaumaßnahme. Die Grabungen erfolgen im Bereich von Trassengräben, der Kellerabgrabung, der Baugrube und der Freianlagen in einer geplanten Aushubtiefe von 0,8 m bis 10,0 m unter Gelände. Die Grabungsfläche beträgt ca. 1300 qm. Dazu soll eine archäologische Grabung erfolgen, mit der mittels fachgerechter archäologischer Untersuchung, Bergung und Dokumentation der Bodendenkmäler die Sicherung der Quellen für die Forschung gewährleistet wird. Es gelten die Dokumentationsvorgaben der BLfD, die den Standards der Stadtarchäologie Augsburg anzupassen sind. Es ist mit Grabungsunterbrechungen zu rechnen. Die Erdarbeiten werden von einer vom AG beauftragten Firma erbracht. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-10-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Archäologische Untersuchungen
Referenznummer: 21D0363
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich um eine archäologische Rettungsgrabung im Vorfeld einer Einzelbaumaßnahme. Die Grabungen erfolgen im Bereich von Trassengräben, der Kellerabgrabung, der Baugrube und der Freianlagen in einer geplanten Aushubtiefe von 0,8 m bis 10,0 m unter Gelände. Die Grabungsfläche beträgt ca. 1300 qm. Dazu soll eine archäologische Grabung erfolgen, mit der mittels fachgerechter archäologischer Untersuchung, Bergung und Dokumentation der Bodendenkmäler die Sicherung der Quellen für die Forschung gewährleistet wird. Es gelten die Dokumentationsvorgaben der BLfD, die den Standards der Stadtarchäologie Augsburg anzupassen sind.
Es ist mit Grabungsunterbrechungen zu rechnen.
Die Erdarbeiten werden von einer vom AG beauftragten Firma erbracht.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es handelt sich um eine archäologische Rettungsgrabung im Vorfeld einer Einzelbaumaßnahme. Die Grabungen erfolgen im Bereich von Trassengräben, der Kellerabgrabung, der Baugrube und der Freianlagen in einer geplanten Aushubtiefe von 0,8 m bis 10,0 m unter Gelände. Die Grabungsfläche beträgt ca. 1300 qm. Dazu soll eine archäologische Grabung erfolgen, mit der mittels fachgerechter archäologischer Untersuchung, Bergung und Dokumentation der Bodendenkmäler die Sicherung der Quellen für die Forschung gewährleistet wird. Es gelten die Dokumentationsvorgaben der BLfD, die den Standards der Stadtarchäologie Augsburg anzupassen sind.
Es ist mit Grabungsunterbrechungen zu rechnen.
Die Erdarbeiten werden von einer vom AG beauftragten Firma erbracht.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Archäologische Untersuchungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Archäologische Untersuchungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-10-05 📅
Einreichungsfrist: 2021-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-08 📅
Datum des Beginns: 2022-05-02 📅
Datum des Endes: 2026-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 196-510167
ABl. S-Ausgabe: 196
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich um eine archäologische Rettungsgrabung im Vorfeld einer Einzelbaumaßnahme. Die Grabungen erfolgen im Bereich von Trassengräben, der Kellerabgrabung, der Baugrube und der Freianlagen in einer geplanten Aushubtiefe von 0,8 m bis 10,0 m unter Gelände. Die Grabungsfläche beträgt ca. 1300 qm. Dazu soll eine archäologische Grabung erfolgen, mit der mittels fachgerechter archäologischer Untersuchung, Bergung und Dokumentation der Bodendenkmäler die Sicherung der Quellen für die Forschung gewährleistet wird. Es gelten die Dokumentationsvorgaben der BLfD, die den Standards der Stadtarchäologie Augsburg anzupassen sind.
Es handelt sich um eine archäologische Rettungsgrabung im Vorfeld einer Einzelbaumaßnahme. Die Grabungen erfolgen im Bereich von Trassengräben, der Kellerabgrabung, der Baugrube und der Freianlagen in einer geplanten Aushubtiefe von 0,8 m bis 10,0 m unter Gelände. Die Grabungsfläche beträgt ca. 1300 qm. Dazu soll eine archäologische Grabung erfolgen, mit der mittels fachgerechter archäologischer Untersuchung, Bergung und Dokumentation der Bodendenkmäler die Sicherung der Quellen für die Forschung gewährleistet wird. Es gelten die Dokumentationsvorgaben der BLfD, die den Standards der Stadtarchäologie Augsburg anzupassen sind.
Es ist mit Grabungsunterbrechungen zu rechnen.
Die Erdarbeiten werden von einer vom AG beauftragten Firma erbracht.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die für den Auftrag zu erbringenden Leistungen umfassen die archäologische Betreuung von Bodenabtrag inklusive der Dokumentation und Vermessung, sowie die Durchführung von Archäologischer Ausgrabungen mit Dokumentation und Vermessung nach den Dokumentationsvorgaben der BLfD, die den Standards der Stadtarchäologie Augsburg anzupassen sind.
Die für den Auftrag zu erbringenden Leistungen umfassen die archäologische Betreuung von Bodenabtrag inklusive der Dokumentation und Vermessung, sowie die Durchführung von Archäologischer Ausgrabungen mit Dokumentation und Vermessung nach den Dokumentationsvorgaben der BLfD, die den Standards der Stadtarchäologie Augsburg anzupassen sind.
Die strikte Einhaltung dieser Vorgaben insbesondere bei digitaler Grabungsdokumentation ist ausdrücklich gefordert.
Die archäologische Maßnahme ist von einem Wissenschaftler oder einer Wissenschaftlerin zu leiten, der/die Erfahrung in Provinzialrömischer Archäologie oder Mittelalterarchäologie hat. Die ständige Anwesenheit des Grabungsleiters auf der Ausgrabung ist zwingend erforderlich. Für eine reibungslose Kommunikation zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sind allgemeine Deutschkenntnisse des Grabungsleiters zwingende Voraussetzung. Die benannte Grabungsleitung hat die örtliche wie wissenschaftliche Grabungsleitung inne. Ein Austausch ist nur in Absprache mit der BLfD und dem AG möglich. Alle Archäologischen Maßnahmen sind in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und der Stadtarchäologie Augsburg durchzuführen.
Die archäologische Maßnahme ist von einem Wissenschaftler oder einer Wissenschaftlerin zu leiten, der/die Erfahrung in Provinzialrömischer Archäologie oder Mittelalterarchäologie hat. Die ständige Anwesenheit des Grabungsleiters auf der Ausgrabung ist zwingend erforderlich. Für eine reibungslose Kommunikation zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sind allgemeine Deutschkenntnisse des Grabungsleiters zwingende Voraussetzung. Die benannte Grabungsleitung hat die örtliche wie wissenschaftliche Grabungsleitung inne. Ein Austausch ist nur in Absprache mit der BLfD und dem AG möglich. Alle Archäologischen Maßnahmen sind in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und der Stadtarchäologie Augsburg durchzuführen.
Es sind 3 Grabungszeiträume vorgesehen:
1. Trassengräben 05.2022 bis 10.2022
2. Baugrubenaushub, Kellerabgrabung, Trassengräben 02.2023 bis 07.2024
3. Freianlagenbau 06.2026 bis 10.2026
Die Untersuchung der Baugrube wird in 2 Abschnitten erfolgen. Hierbei ist der erste Grabungsabschnitt von 0 bis 3,10 m unter Gelände. Nach ca. 3,5monatiger Pause (Schutzschicht aufbringen für das setzten der ersten Ankerlage und das DSV- Verfahren, sowie Rückbau der Schutzschicht) beginnt der zweite Grabungsabschnitt von 3,10 m unter Gelände bis gewachsenen Boden. In dem Zeitraum der Grabungspause Baugrube ist eine archäologische Begleitung für die Kellerabgrabung und dem Herstellen der Trassengräben erforderlich.
Die Untersuchung der Baugrube wird in 2 Abschnitten erfolgen. Hierbei ist der erste Grabungsabschnitt von 0 bis 3,10 m unter Gelände. Nach ca. 3,5monatiger Pause (Schutzschicht aufbringen für das setzten der ersten Ankerlage und das DSV- Verfahren, sowie Rückbau der Schutzschicht) beginnt der zweite Grabungsabschnitt von 3,10 m unter Gelände bis gewachsenen Boden. In dem Zeitraum der Grabungspause Baugrube ist eine archäologische Begleitung für die Kellerabgrabung und dem Herstellen der Trassengräben erforderlich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 86152 Augsburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber
oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 2.3.1 des Bewerberbogens:
Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Ergänzend zu 4.2.1 des Bewerberbogens:
Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Ergänzend zu 4.2.3 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 1.500.000,00 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 500.000,00 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 1.500.000,00 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 500.000,00 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 5 Jahren erbrachten Dienstleistungen aufzulisten.
HINWEIS: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV).
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
- Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis)
- Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
- Daten (Erbringungszeitraum)
- Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
Nachweise gemäß §46 Abs.3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Magister/Master oder Promotion der Fachrichtung Archäologie des Mittelalters/ Provinzialrömische Archäologie oder Grabungstechniker/Grabungsfacharbeiter oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Magister/Master oder Promotion der Fachrichtung Archäologie des Mittelalters/ Provinzialrömische Archäologie oder Grabungstechniker/Grabungsfacharbeiter oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Nachweise:
a) Grabungsleiter
Nachweis eines abgeschlossenen Studienganges (Promotion, Magister oder Master) der Archäologie Fachrichtung Provinzialrömische Archäologie oder Archäologie des Mittelalters;
Nachweis von mind. 12monatiger Grabungserfahrung in leitender Stellung bei Stadtkerngrabungen ist erforderlich;
Referenzliste seiner bisherigen Grabungen (Kurzbeschreibung der Fundstelle mit genauer Zeitstellung, Ort der Grabung, Flächengröße, Grabungsdauer, Funktion (Leitung/Mitarbeit) ist beizufügen (mind. 3 Referenzen);
Falls die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist, muss ein Nachweis mittels Zertifikat C2 oder gleichwertig geführt werden.
b) Wissenschaftlicher/technischer Grabungsassistent
Nachweis eines abgeschlossenen Studienganges (Promotion, Magister oder Master) der Archäologie Fachrichtung Ur- bzw. Vor- und Frühgeschichte, Provinzialrömische Archäologie oder Archäologie des Mittelalters;
Nachweis von mind. 24monatiger Grabungserfahrung im Stadtkern oder Grabungstechniker mit mindestens 24 Monaten Grabungserfahrung als Schnittleiter und/oder in Tätigkeiten zur Dokumentation (Zeichner, Fotograf, Vermesser, Fundverwaltung);
c) Grabungsarbeiter
Nachweis über mindestens 3-monatiger Grabungserfahrung (z. B. auch Fachstudenten).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:45
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-11-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:45
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift siehe Nr. I.1)
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Sämtliche Vergaben- /Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und dann zu speichern.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektrischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-2176-2411📞
Fax: +49 89-2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatliches Bauamt Augsburg
Postanschrift: Holbeinstraße 10
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Telefon: +49 821-2581-0📞
Fax: +49 821-2581-214 📠
Quelle: OJS 2021/S 196-510167 (2021-10-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern
🏙️
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60%
Preis (Gewichtung): 40%
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-27 📅
Name: Pro Arch Prospektion und Archäologie GmbH
Postort: 85049 Ingolstadt
Land: Deutschland 🇩🇪 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Quelle: OJS 2021/S 255-675381 (2021-12-27)