Die Stadtverwaltung Trier beschäftigt zurzeit insgesamt rund 2 160 Mitarbeitende in verschiedensten Verwaltungs- und technischen Bereichen und Einrichtungen (u. a. Verwaltung, Feuerwehr, Stadtreinigung, Theater, Kindergärten, Grünpflege). Die Betreuung der Mitarbeitenden nach der DGUV Vorschrift 2 erfolgt bereits sicherheitstechnische und arbeitsmedizinisch. Die Stadtverwaltung Trier als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung die arbeitsmedizinische Betreuung ab dem 1. August 2021 für die Dauer von 2 Jahren (mit der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein Jahr) an einen externen, qualifizierten Dienstleister als Auftragnehmer (AN) zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Referenznummer: 1EU/21
Kurze Beschreibung:
Die Stadtverwaltung Trier beschäftigt zurzeit insgesamt rund 2 160 Mitarbeitende in verschiedensten Verwaltungs- und technischen Bereichen und Einrichtungen (u. a. Verwaltung, Feuerwehr, Stadtreinigung, Theater, Kindergärten, Grünpflege).
Die Betreuung der Mitarbeitenden nach der DGUV Vorschrift 2 erfolgt bereits sicherheitstechnische und arbeitsmedizinisch. Die Stadtverwaltung Trier als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung die arbeitsmedizinische Betreuung ab dem 1. August 2021 für die Dauer von 2 Jahren (mit der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein Jahr) an einen externen, qualifizierten Dienstleister als Auftragnehmer (AN) zu vergeben.
Die Stadtverwaltung Trier beschäftigt zurzeit insgesamt rund 2 160 Mitarbeitende in verschiedensten Verwaltungs- und technischen Bereichen und Einrichtungen (u. a. Verwaltung, Feuerwehr, Stadtreinigung, Theater, Kindergärten, Grünpflege).
Die Betreuung der Mitarbeitenden nach der DGUV Vorschrift 2 erfolgt bereits sicherheitstechnische und arbeitsmedizinisch. Die Stadtverwaltung Trier als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung die arbeitsmedizinische Betreuung ab dem 1. August 2021 für die Dauer von 2 Jahren (mit der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein Jahr) an einen externen, qualifizierten Dienstleister als Auftragnehmer (AN) zu vergeben.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-03-16 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-19 📅
Datum des Beginns: 2021-08-01 📅
Datum des Endes: 2023-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 055-137933
ABl. S-Ausgabe: 55
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtverwaltung Trier beschäftigt zurzeit insgesamt rund 2 160 Mitarbeitende in verschiedensten Verwaltungs- und technischen Bereichen und Einrichtungen (u. a. Verwaltung, Feuerwehr, Stadtreinigung, Theater, Kindergärten, Grünpflege).
Die Betreuung der Mitarbeitenden nach der DGUV Vorschrift 2 erfolgt bereits sicherheitstechnische und arbeitsmedizinisch. Die Stadtverwaltung Trier als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung die arbeitsmedizinische Betreuung ab dem 1. August 2021 für die Dauer von 2 Jahren (mit der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein Jahr) an einen externen, qualifizierten Dienstleister als Auftragnehmer (AN) zu vergeben.
Die Betreuung der Mitarbeitenden nach der DGUV Vorschrift 2 erfolgt bereits sicherheitstechnische und arbeitsmedizinisch. Die Stadtverwaltung Trier als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung die arbeitsmedizinische Betreuung ab dem 1. August 2021 für die Dauer von 2 Jahren (mit der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein Jahr) an einen externen, qualifizierten Dienstleister als Auftragnehmer (AN) zu vergeben.
Die Stadtverwaltung Trier beschäftigt zurzeit insgesamt rund 2 160 Mitarbeitende in verschiedensten Verwaltungs- und technischen Bereichen und Einrichtungen (u. a. Verwaltung, Feuerwehr, Stadtreinigung, Theater, Kindergärten, Grünpflege). Die Betreuung der Mitarbeitenden nach der DGUV Vorschrift 2 erfolgt bereits sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch. Die Stadtverwaltung Trier als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung die arbeitsmedizinische Betreuung ab dem 1. August 2021 für die Dauer von 2 Jahren (mit der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein Jahr) an einen externen, qualifizierten Dienstleister als Auftragnehmer (AN) zu vergeben.
Die Stadtverwaltung Trier beschäftigt zurzeit insgesamt rund 2 160 Mitarbeitende in verschiedensten Verwaltungs- und technischen Bereichen und Einrichtungen (u. a. Verwaltung, Feuerwehr, Stadtreinigung, Theater, Kindergärten, Grünpflege). Die Betreuung der Mitarbeitenden nach der DGUV Vorschrift 2 erfolgt bereits sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch. Die Stadtverwaltung Trier als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung die arbeitsmedizinische Betreuung ab dem 1. August 2021 für die Dauer von 2 Jahren (mit der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein Jahr) an einen externen, qualifizierten Dienstleister als Auftragnehmer (AN) zu vergeben.
Gemäß der DGUV Vorschrift 2 der Unfallkasse Rheinland-Pfalz und VSG 1.2 der SVLFG ergibt sich ausgehend von 2 160 Beschäftigten eine Gesamteinsatzzeit von 911 Stunden/Jahr. Die betriebsärztliche Betreuung besteht aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil
Gemäß der DGUV Vorschrift 2 der Unfallkasse Rheinland-Pfalz und VSG 1.2 der SVLFG ergibt sich ausgehend von 2 160 Beschäftigten eine Gesamteinsatzzeit von 911 Stunden/Jahr. Die betriebsärztliche Betreuung besteht aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil
Der Betreuung. Dementsprechend werden die Einsatzstunden aufgeteilt. Für die Grundbetreuung fallen z. Zt. 472 Stunden/Jahr und für die betriebsspezifische Betreuung z. Zt. 359 Stunden/Jahr an. Hinzu kommen Untersuchungen gem. § 3 Abs. 4 TVöD, die mit 80 Stunden/Jahr angesetzt werden. Erstmals ab dem 1.8.2022 und danach alle 12 Monate kann eine Neuberechnung der Einsatzstunden auf der Basis der Anzahl der Beschäftigten des AG sowie auf der Basis der aktuellen Gefährdungsbeurteilungen erfolgen. Der AG beauftragt den AN im Wege von Einzelaufträgen zur Erbringung von Einsatzzeiten, maximal in Höhe der o. g. Stunden. Der AG übernimmt keine Gewähr dafür, ob bzw. in welcher Zahl, welchem Umfang und welcher Art während der Vertragslaufzeit Einzelaufträge im Rahmen der o. g. Stundenkontingente eintreten werden. Zu berücksichtigen ist, dass die o. g. Mengengerüste hinsichtlich der betriebsspezifischen Betreuung und der Untersuchungen gem. § 3 Abs. 4 TVöD auf der Basis geschätzter bzw.
Der Betreuung. Dementsprechend werden die Einsatzstunden aufgeteilt. Für die Grundbetreuung fallen z. Zt. 472 Stunden/Jahr und für die betriebsspezifische Betreuung z. Zt. 359 Stunden/Jahr an. Hinzu kommen Untersuchungen gem. § 3 Abs. 4 TVöD, die mit 80 Stunden/Jahr angesetzt werden. Erstmals ab dem 1.8.2022 und danach alle 12 Monate kann eine Neuberechnung der Einsatzstunden auf der Basis der Anzahl der Beschäftigten des AG sowie auf der Basis der aktuellen Gefährdungsbeurteilungen erfolgen. Der AG beauftragt den AN im Wege von Einzelaufträgen zur Erbringung von Einsatzzeiten, maximal in Höhe der o. g. Stunden. Der AG übernimmt keine Gewähr dafür, ob bzw. in welcher Zahl, welchem Umfang und welcher Art während der Vertragslaufzeit Einzelaufträge im Rahmen der o. g. Stundenkontingente eintreten werden. Zu berücksichtigen ist, dass die o. g. Mengengerüste hinsichtlich der betriebsspezifischen Betreuung und der Untersuchungen gem. § 3 Abs. 4 TVöD auf der Basis geschätzter bzw.
Prognostizierter Zahlen die zu erwartenden Stunden widerspiegeln. Aufgrund der Personalentwicklung kann das zukünftige Auftragsvolumen davon abweichen. Ein Anspruch auf Beantragung in einer bestimmten Höhe besteht nicht, insbesondere besteht kein Anspruch in Höhe der o. g. Stunden.
Prognostizierter Zahlen die zu erwartenden Stunden widerspiegeln. Aufgrund der Personalentwicklung kann das zukünftige Auftragsvolumen davon abweichen. Ein Anspruch auf Beantragung in einer bestimmten Höhe besteht nicht, insbesondere besteht kein Anspruch in Höhe der o. g. Stunden.
Die Einsatzzeit darf ausschließlich für die Wahrnehmung der in § 3 ASiG i. V. m. der Anlage 2 zu § 2 Absatz 3 der DGUV Vorschrift 2 genannten Aufgaben verwendet werden. Im Leistungsumfang integriert sind sämtliche Vor- und Nacharbeiten sowie Reisetätigkeiten zur Leistungserbringung. Diese werden nicht gesondert vergütet.
Die Einsatzzeit darf ausschließlich für die Wahrnehmung der in § 3 ASiG i. V. m. der Anlage 2 zu § 2 Absatz 3 der DGUV Vorschrift 2 genannten Aufgaben verwendet werden. Im Leistungsumfang integriert sind sämtliche Vor- und Nacharbeiten sowie Reisetätigkeiten zur Leistungserbringung. Diese werden nicht gesondert vergütet.
Die Stadtverwaltung Trier legt hohen Wert auf eine betriebliche Gesundheitsförderung und den Arbeitsschutz im Unternehmen mit dem Ziel einer nachhaltigen Sicherung und Förderung von Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden und dem Schutz des Einzelnen vor berufsbedingten Gesundheitsgefahren. Ein Betriebliches Gesundheitsmanagement ist in der Stadtverwaltung Trier etabliert. Der AN soll bestehende verwaltungsinterne Strukturen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) sowie auch das Betriebliche Gesundheitsmanagement unterstützen. Idealerweise ergänzt und erweitert die arbeitsmedizinische Expertise des AN das vorhandene Knowhow.
Die Stadtverwaltung Trier legt hohen Wert auf eine betriebliche Gesundheitsförderung und den Arbeitsschutz im Unternehmen mit dem Ziel einer nachhaltigen Sicherung und Förderung von Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden und dem Schutz des Einzelnen vor berufsbedingten Gesundheitsgefahren. Ein Betriebliches Gesundheitsmanagement ist in der Stadtverwaltung Trier etabliert. Der AN soll bestehende verwaltungsinterne Strukturen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) sowie auch das Betriebliche Gesundheitsmanagement unterstützen. Idealerweise ergänzt und erweitert die arbeitsmedizinische Expertise des AN das vorhandene Knowhow.
Beschreibung der Verlängerungen: Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis für das für den Einsatz vorgesehene Personal über die berufliche Qualifikation nach § 4 ASiG i. V. m. § 3 der DGUV Vorschrift 2
Bzw. § 5 der VSG 1.2
Nachweis über die Eintragung in einem öffentlichen Register (z. B. Handels- oder Berufsregister)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung, dass das Unternehmen/die Person sich nicht in einem Insolvenzverfahren befindet.
Eigenerklärung, dass keine Einträge im Gewerbezentralregister bzw. im Bundeszentralregister vorliegen.
Eigenerklärung, dass keine Steuerschulden bei Finanz- oder Steuerbehörden und keine Rückstände bei Sozialversicherungsträgern
(etc.) über Sozialversicherungsbeiträge bestehen.
Deckungsbestätigung über Haftpflichtversicherung (mindestens 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall) ist nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einreichung einer Unternehmensdarstellung
Nachweis, dass bei Dienstleistungen Qualitätsnormen nach einem anerkannten Qualitätssicherheitssystem, wie z. B. GQB zugrunde gelegt werden.
Nachweis(e) für das eingesetzte Personal über mind. dreijährige Berufserfahrung als Betriebsarzt.
Nachweis(e) über regelmäßig in den letzten 3 Jahren – mindestens einmal pro Jahr – arbeitsmedizinisch – erfolgte Fortbildungen.
Liegen Erfahrungen bezüglich eines betrieblichen Gesundheitsmanagements vor und ist der AN in der Lage, eine Unterstützung in diesem Bereich sicherzustellen?
Einreichung eines Konzepts für die Auftragsausführung (Werden ausreichende Personalkapazitäten für die ausgeschriebene Dienstleistung vorgehalten? Wird sichergestellt, dass ein zentraler und fest zugeordneter Ansprechpartner zur Verfügung gestellt und ein fester Betriebsarzt für die Betreuung vor Ort zugewiesen wird? Wird eine fachkompetente Vertretung bei Abwesenheit (Urlaub, Krankheit) gewährleistet. Ist die geforderte uneingeschränkte Erreichbarkeit zu den Abwesenheitszeiten gemäß Punkt 1.6.2. der Leistungsbeschreibung gegeben?)
Einreichung eines Konzepts für die Auftragsausführung (Werden ausreichende Personalkapazitäten für die ausgeschriebene Dienstleistung vorgehalten? Wird sichergestellt, dass ein zentraler und fest zugeordneter Ansprechpartner zur Verfügung gestellt und ein fester Betriebsarzt für die Betreuung vor Ort zugewiesen wird? Wird eine fachkompetente Vertretung bei Abwesenheit (Urlaub, Krankheit) gewährleistet. Ist die geforderte uneingeschränkte Erreichbarkeit zu den Abwesenheitszeiten gemäß Punkt 1.6.2. der Leistungsbeschreibung gegeben?)
Nachweis über (die Nutzungsmöglichkeit) eigene Räumlichkeiten im Stadtgebiet von Trier.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Nachweis für das für den Einsatz vorgesehene Personal über die berufliche Qualifikation nach § 4 ASiG i. V. m. § 3 der DGUV Vorschrift 2
Bzw. § 5 der VSG 1.2
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Die Angebotsabgabe ist ausschließlich auf elektronischem Wege über das Portal Deutsche eVergabe – https://portal.deutsche-evergabe.de – zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrungen im Verwaltungs-/Dienstleistungsbereich
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrungen nach einem anerkannten Qualitätssystem
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche Qualifikation
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Preis (Gewichtung): 50 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 055-137933 (2021-03-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtverwaltung Trier beschäftigt zurzeit insgesamt rund 2 160 Mitarbeitende in verschiedensten Verwaltungs- und technischen Bereichen und Einrichtungen (u.a. Verwaltung, Feuerwehr, Stadtreinigung, Theater, Kindergärten, Grünpflege).
Die Betreuung der Mitarbeitenden nach der DGUV Vorschrift 2 erfolgt bereits sicherheitstechnische und arbeitsmedizinisch. Die Stadtverwaltung Trier als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung die arbeitsmedizinische Betreuung ab dem 1. August 2021 für die Dauer von 2 Jahren (mit der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein Jahr) an einen externen, qualifizierten Dienstleister als Auftragnehmer (AN) zu vergeben.
Die Stadtverwaltung Trier beschäftigt zurzeit insgesamt rund 2 160 Mitarbeitende in verschiedensten Verwaltungs- und technischen Bereichen und Einrichtungen (u.a. Verwaltung, Feuerwehr, Stadtreinigung, Theater, Kindergärten, Grünpflege).
Die Betreuung der Mitarbeitenden nach der DGUV Vorschrift 2 erfolgt bereits sicherheitstechnische und arbeitsmedizinisch. Die Stadtverwaltung Trier als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung die arbeitsmedizinische Betreuung ab dem 1. August 2021 für die Dauer von 2 Jahren (mit der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein Jahr) an einen externen, qualifizierten Dienstleister als Auftragnehmer (AN) zu vergeben.
Gesamtwert des Auftrags: 105617.65 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Stadtverwaltung Trier beschäftigt zurzeit insgesamt rund 2 160 Mitarbeitende in verschiedensten Verwaltungs- und technischen Bereichen und Einrichtungen (u.a. Verwaltung, Feuerwehr, Stadtreinigung, Theater, Kindergärten,…
… Grünpflege).
… Grünpflege). Die Betreuung der Mitarbeitenden nach der DGUV Vorschrift 2 erfolgt bereits sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch. Die Stadtverwaltung Trier als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung die arbeitsmedizinische Betreuung ab dem 1. August 2021 für die Dauer von 2 Jahren (mit der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein Jahr) an einen externen, qualifizierten Dienstleister als Auftragnehmer (AN) zu vergeben.
Die Einsatzzeit darf ausschließlich für die Wahrnehmung der in § 3 ASiG i.V.m. der Anlage 2 zu § 2 Absatz 3 der DGUV Vorschrift 2 genannten Aufgaben verwendet werden. Im Leistungsumfang integriert sind sämtliche Vor- und Nacharbeiten sowie Reisetätigkeiten zur Leistungserbringung. Diese werden nicht gesondert vergütet.
Die Einsatzzeit darf ausschließlich für die Wahrnehmung der in § 3 ASiG i.V.m. der Anlage 2 zu § 2 Absatz 3 der DGUV Vorschrift 2 genannten Aufgaben verwendet werden. Im Leistungsumfang integriert sind sämtliche Vor- und Nacharbeiten sowie Reisetätigkeiten zur Leistungserbringung. Diese werden nicht gesondert vergütet.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-10 📅
Name: AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland 🇩🇪 Koblenz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 105617.65 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt: