Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Vergleichbare Referenzen
Die ASMV wertet die Eignung der Bewerber anhand von vergleichbaren Referenzen. Aufgrund der besonderen Anforderungen an die Rigging-Dienstleistungen für eine Messe mit sehr kundenspezifischen Anforderungen stellt sie zum einen auf den finanziellen Umfang der Referenzen und zum anderen auf ihre inhaltliche Vergleichbarkeit, d.h. auf Rigging-Dienstleistungen von vergleichbaren Objekten im vergleichbaren Leistungsumfang, ab. Für die inhaltliche Vergleichbarkeit stellt die Messe Augsburg auf folgende Kriterien ab:
- Rigging-Dienstleistungen für eine Messe, ein Kongresszentrum oder eine vergleichbare Veranstaltungshalle/-einrichtung,
- Montage von Hängepunkten mit statischen und dynamischen Lasten und unterschiedlichen Lasten,
- Rigging-Dienstleistungen für Konzertbetrieb,
- CAD-Planung des Riggings mit AutoCAD oder vergleichbare Software,
- Eigenerklärung, ob Referenz auftragsgemäß oder zumindest im Wesentlichen auftragsgemäß durchgeführt wurde, d.h. der Auftragnehmer wurde nicht zur Leistungserbringung angehalten und es wurde keine Kündigung angedroht.
Um einen hinreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der in § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV vorgesehene Zeitraum verlängert und werden alle Referenzen gewertet, die Rigging-Dienstleistungen im Referenzzeitraum von September 2016 bis September 2021 in Gestalt einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten oder als regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen in diesem Zeitraum umfassen (Mindestanforderung).
Die Bewerber sollen mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zu drei Referenzen ein Referenzschreiben des Auftraggebers einreichen (vgl. Formblatt). Werden mehr Referenzen eingereicht, werden nur die aus Sicht des Auftraggebers besten drei Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien gewertet.
Es werden die Kriterien anhand derselben besten drei Referenzen gewertet (also nicht Referenz 1 bis 3 für Kriterium 2.1. und Referenz 4 bis 6 für Kriterium 2.2 der Eignungsmatrix).
2. Maßnahmen der Qualitätssicherung und Ausbildungsnachweis
Bewertet wird, ob im Unternehmen des Bieters vorhanden ist:
- Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Rigger Level 1,
- Meister für Veranstaltungstechnik, geprüfter technischer Bühnenvorstand, Rigger "Level 2" oder vergleichbar,
- Rigger "Level 3" nach igvw SQ Q2 oder vergleichbar oder
- Dipl.-Ing. für Theater- und Veranstaltungstechnik, ein Bau- oder Maschinenbauingenieur (oder vergleichbar) vorhanden, der einen statischen Nachweis erbringen kann.