Zweiwegefahrzeug mit Hubarbeitsbühne isoliert bis 1500V DC
und Schienenfahreinrichtung als Lore mit hydrostatischem Antrieb. Reibradantrieb wird nicht zugelassen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-30.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2-Wege-Turmwagen
X-BSAG-2021-0044
Produkte/Dienstleistungen: Schienengebundene Instandhaltungs- oder Arbeitswagen📦
Kurze Beschreibung:
“Zweiwegefahrzeug mit Hubarbeitsbühne isoliert bis 1500V DC
und Schienenfahreinrichtung als Lore mit hydrostatischem Antrieb. Reibradantrieb wird nicht zugelassen”
Kurze Beschreibung
Zweiwegefahrzeug mit Hubarbeitsbühne isoliert bis 1500V DC
und Schienenfahreinrichtung als Lore mit hydrostatischem Antrieb. Reibradantrieb wird nicht zugelassen
1️⃣
Ort der Leistung: Bremen, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bremer Straßenbahn AG,Flughafendamm 12,28199 Bremen
Beschreibung der Beschaffung: Bau und Lieferung von 1St 2- Wege-Turmwagen
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-12-27 📅
Datum des Endes: 2022-12-30 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“(1)Für das Fahrzeug gelten die nachfolgend aufgeführten Zahlungsbedingungen:
(a)30% des Fahrzeugpreises nach Auftragserteilung und Stellung einer...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
(1)Für das Fahrzeug gelten die nachfolgend aufgeführten Zahlungsbedingungen:
(a)30% des Fahrzeugpreises nach Auftragserteilung und Stellung einer Vorauszahlungsbürgschaft gem. Anlage 5a in gleicher Höhe wie die Rechnung. Die Vorauszahlungsbürgschaft ist mit der Rechnung zuzusenden. Die Kosten der Vorauszahlungsbürgschaft trägt die Auftragnehmerin.
(b)30% des Fahrzeugpreises nach Rohbauabnahme und Stellung einer Vorauszahlungsbürgschaft gem. Anlage 5a in gleicher Höhe wie die Rechnung. Die Vorauszahlungsbürgschaft ist mit der Rechnung zuzusenden. Die Kosten der Vorauszahlungsbürgschaft trägt die Auftragnehmerin.
(c)30% des Fahrzeugpreises nach Werksabnahme und Lieferung.
(d)5 % des Fahrzeugpreises nach Endabnahme.
(e)5 % des Fahrzeugpreises nach Ablauf der allgemeinen jeweiligen Gewährleistungsfrist von zwei (2) Jahren ab Endabnahme, ablösbar gegen Stellung einer Mängelhaftungsbürgschaft gem. Anlage 5b.
Jeweils zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug.
(2)Die Ersatzteile werden separat nach Anlieferung und Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen bezahlt.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-30
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Klimaschutz,Umwelt,Mobilität,Stadtentwicklung und Wohnungsbau”
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4213612487📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 149-398150 (2021-07-30)