Die Freiburger Verkehrs AG plant den Neubau der Stadtbahn Waldkircher Straße ,
in diesem Zuge wird die Hornusschleife mit Haltestelle umgebaut und die Gleise und Fahrleitung mit Masten in der Zähringer Straße saniert, sowie ist die Fahrleitungsanlage in der Komturstraße zu demontieren bzw. abzubauen.
Des Weiteren wird durch das Garten- und Tiefbauamt der Stadt Freiburg die Radvorrangroute FR3 in der Friedhofstraße ausgebaut.
Die Bauarbeiten Hornusschleife / Zähringer Straße und FR 3 finden während des Neubaus der Stadtbahn Waldkircher Straße , Bauabschnitt 3 statt.
In diesem Zeitraum sind die Stadtbahnlinien 2 und 4 unterbrochen.
Dies ist vom 11.04.2022 bis 09.09.2022, ab dem 10.09.2022 geht die Stadtbahnlinie 4 wieder in Betrieb , die Linie 2 bleibt außer Betrieb.
Vor Wiederinbetriebnahme der Linie 4 in der Zähringer Straße ( 10.09.2022) und zum Schluss der vorliegenden Baumaßnahme beginnen Arbeiten wie Verkabelung, Bau der Fahrleitungsanlage, Aufbau derneuen Signalanlagen, usw.
Diese Arbeiten sind ebenso wie der Auf- bzw . Umbau der Beleuchtung in den Bauablauf zu integrieren . Diese Folgearbeiten sind so zu koordinieren , dass gegenseitige Behinderungen vermieden werden .
Die vorliegenden Baumaßnahme und Ausschreibung ist aus abrechnungstechnischen Gründen in 5 Abschnitte aufgestellt und aufgeteilt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-04-11 📅
Datum des Endes: 2023-04-14 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Geforderte Kautionen und Garantien
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-01-31
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-03-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-01-31
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlaruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2022/S 001-001816 (2021-12-29)