2020-07-13 Stadtbahn Waldkircher Straße - Oberleitungsanlage

Freiburger Verkehrs AG

Oberleitungsanlage

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-12-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-12-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrleitungsbauarbeiten
Referenznummer: 2020-07-13
Kurze Beschreibung: Oberleitungsanlage
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrleitungsbauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freiburger Verkehrs AG
Postanschrift: Besanconallee 99
Postleitzahl: 79111
Postort: Freiburg
Kontakt
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
E-Mail: einkauf-ausschreibung@vagfr.de 📧
Telefon: +49 7614511116 📞
Fax: +49 7614511144 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/45e485ca-75e0-49d9-94de-0dcc364e4c12 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/45e485ca-75e0-49d9-94de-0dcc364e4c12 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-29 📅
Einreichungsfrist: 2022-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-03 📅
Datum des Beginns: 2022-04-11 📅
Datum des Endes: 2023-04-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 001-001816
ABl. S-Ausgabe: 1

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freiburger Verkehrs AG plant den Neubau der Stadtbahn Waldkircher Straße ,
in diesem Zuge wird die Hornusschleife mit Haltestelle umgebaut und die Gleise und Fahrleitung mit Masten in der Zähringer Straße saniert, sowie ist die Fahrleitungsanlage in der Komturstraße zu demontieren bzw. abzubauen.
Des Weiteren wird durch das Garten- und Tiefbauamt der Stadt Freiburg die Radvorrangroute FR3 in der Friedhofstraße ausgebaut.
Die Bauarbeiten Hornusschleife / Zähringer Straße und FR 3 finden während des Neubaus der Stadtbahn Waldkircher Straße , Bauabschnitt 3 statt.
In diesem Zeitraum sind die Stadtbahnlinien 2 und 4 unterbrochen.
Dies ist vom 11.04.2022 bis 09.09.2022, ab dem 10.09.2022 geht die Stadtbahnlinie 4 wieder in Betrieb , die Linie 2 bleibt außer Betrieb.
Vor Wiederinbetriebnahme der Linie 4 in der Zähringer Straße ( 10.09.2022) und zum Schluss der vorliegenden Baumaßnahme beginnen Arbeiten wie Verkabelung, Bau der Fahrleitungsanlage, Aufbau derneuen Signalanlagen, usw.
Diese Arbeiten sind ebenso wie der Auf- bzw . Umbau der Beleuchtung in den Bauablauf zu integrieren . Diese Folgearbeiten sind so zu koordinieren , dass gegenseitige Behinderungen vermieden werden .
Die vorliegenden Baumaßnahme und Ausschreibung ist aus abrechnungstechnischen Gründen in 5 Abschnitte aufgestellt und aufgeteilt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-03-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-01-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/45e485ca-75e0-49d9-94de-0dcc364e4c12 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlaruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2022/S 001-001816 (2021-12-29)