Die Ausschreibung umfasst den gesamten Wäscheservice (Abholung von Schmutzwäsche auf den Stationen, Wäschereinigung und -Aufbereitung und Wiederanlieferung sauberer Wäsche auf den Stationen), sowie Wäscheservice und Lieferleistungen für das vom BK Mainkofen geleitete BKH Passau.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2021-004 BK Mainkofen – Textil- und Lieferdienste
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Ausschreibung umfasst den gesamten Wäscheservice (Abholung von Schmutzwäsche auf den Stationen, Wäschereinigung und -Aufbereitung und Wiederanlieferung...”
Kurze Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst den gesamten Wäscheservice (Abholung von Schmutzwäsche auf den Stationen, Wäschereinigung und -Aufbereitung und Wiederanlieferung sauberer Wäsche auf den Stationen), sowie Wäscheservice und Lieferleistungen für das vom BK Mainkofen geleitete BKH Passau.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 3 500 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Deggendorf🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bezirksklinikum Mainkofen
94469 Deggendorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Ausschreibung umfasst den gesamten Wäscheservice (Abholung von Schmutzwäsche auf den Stationen, Wäschereinigung und -Aufbereitung und Wiederanlieferung...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Ausschreibung umfasst den gesamten Wäscheservice (Abholung von Schmutzwäsche auf den Stationen, Wäschereinigung und -Aufbereitung und Wiederanlieferung sauberer Wäsche auf den Stationen), sowie Wäscheservice und Lieferleistungen für das vom BK Mainkofen geleitete BKH Passau.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 3 500 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Es ist jeweils 2x eine Verlängerung für ein weiteres Jahr möglich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Eigenerklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-30
09:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-30
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Grundsätzlich erfolgt dies innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB) bzw. innerhalb von 15 Kalendertagen nach Absendung der Information gemäß § 134 Abs. 2 GWB (ggf. Verkürzung der Wartefrist auf 10 Kalendertage bei Information per Fax oder auf elektronischem Wege).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, (das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 GWB). Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
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Quelle: OJS 2021/S 043-107624 (2021-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2021-004 BK Mainkofen — Textil- und Lieferdienste
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 783 325 💰
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 043-107624
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2021-004
Titel: Textil- und Lieferdienste des BK Mainkofen
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Urzinger Textilmanagement GmbH
Postanschrift: Fraunhoferstr. 5
Postort: Landshut
Postleitzahl: 84030
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Landshut, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 783 325 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Grundsätzlich erfolgt dies innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB) bzw. innerhalb von 15 Kalendertagen nach Absendung der Information gemäß § 134 Abs. 2 GWB (ggf. Verkürzung der Wartefrist auf 10 Kalendertage bei Information per Fax oder auf elektronischem Wege). Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, (das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 GWB). Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
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Quelle: OJS 2021/S 100-264717 (2021-05-21)