2021-004 BK Mainkofen – Textil- und Lieferdienste

Bezirksklinikum Mainkofen

Die Ausschreibung umfasst den gesamten Wäscheservice (Abholung von Schmutzwäsche auf den Stationen, Wäschereinigung und -Aufbereitung und Wiederanlieferung sauberer Wäsche auf den Stationen), sowie Wäscheservice und Lieferleistungen für das vom BK Mainkofen geleitete BKH Passau.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-02-26 Auftragsbekanntmachung
2021-05-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-02-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung umfasst den gesamten Wäscheservice (Abholung von Schmutzwäsche auf den Stationen, Wäschereinigung und -Aufbereitung und Wiederanlieferung sauberer Wäsche auf den Stationen), sowie Wäscheservice und Lieferleistungen für das vom BK Mainkofen geleitete BKH Passau.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirksklinikum Mainkofen
Postanschrift: Mainkofen A3
Postleitzahl: 94469
Postort: Deggendorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.mainkofen.de 🌏
E-Mail: do.honnacker@mainkofen.de 📧
Telefon: +49 9931 / 87-32000 📞
Fax: +49 9931 / 87-32199 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E93423549 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E93423549 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-26 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-03 📅
Datum des Beginns: 2021-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 043-107624
ABl. S-Ausgabe: 43

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 3 500 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 500 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Es ist jeweils 2x eine Verlängerung für ein weiteres Jahr möglich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bezirksklinikum Mainkofen
94469 Deggendorf

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Eigenerklärung.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Doerte Honnacker, Abteilung Wirtschaft und Versorgung
Internetadresse: www.mainkofen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E93423549 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Grundsätzlich erfolgt dies innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB) bzw. innerhalb von 15 Kalendertagen nach Absendung der Information gemäß § 134 Abs. 2 GWB (ggf. Verkürzung der Wartefrist auf 10 Kalendertage bei Information per Fax oder auf elektronischem Wege).
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, (das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 GWB). Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
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Quelle: OJS 2021/S 043-107624 (2021-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 783 325 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 100-264717
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 043-107624
ABl. S-Ausgabe: 100

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-10 📅
Name: Urzinger Textilmanagement GmbH
Postanschrift: Fraunhoferstr. 5
Postort: Landshut
Postleitzahl: 84030
Land: Deutschland 🇩🇪
Landshut, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 783 325 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Grundsätzlich erfolgt dies innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB) bzw. innerhalb von 15 Kalendertagen nach Absendung der Information gemäß § 134 Abs. 2 GWB (ggf. Verkürzung der Wartefrist auf 10 Kalendertage bei Information per Fax oder auf elektronischem Wege). Der Antrag ist unzulässig, soweit
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(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, (das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 GWB). Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
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Quelle: OJS 2021/S 100-264717 (2021-05-21)