Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
a) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte (Ausschlusskriterium)
Mindestanforderung ist, dass der Bieter (inklusive Inhaber/Geschäftsführer) innerhalb der letzten 3 Jahre durchschnittlich mindestens 5 Beschäftigte beschäftigt hat, wobei die durchschnittliche Beschäftigtenzahl von mindestens 5 Beschäftigten in jedem der letzten 3 Jahre erreicht sein muss.
b) Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen (Ausschlusskriterium)
Mindestanforderung ist, dass für die Leistungserbringung mindestens 3 Personen (Projektteam) benannt werden, die für die tatsächliche Leistungserbringung zuständig sind und für den Leistungszeitraum zur Verfügung stehen.
Die für die Prüfung der Standsicherheit verantwortlichen Fachkräfte ("staatlich anerkannte Sachverständige/staatlich anerkannter Sachverständiger") müssen darüber hinaus innerhalb der letzten 10 Berufsjahre auch Erfahrungen als saSV für die Prüfung der Standsicherheit für die Fachrichtungen/ Leistungsbereiche:
- Massivbau und
- Metallbau
von Bauwerken/Bauwerkstypen des Wasserbaus mit beweglichen Anlagenteilen (z. B. Schiffsschleusen, Schiffshebewerke, Sperrwerksanlagen, bewegliche Wehre etc.) vorliegen. Die geforderte Erfahrung für die Fachrichtungen/ Leistungsbereiche kann dabei durch eine oder mehrere Fachkräfte nachgewiesen werden.
c) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte (Ausschlusskriterium)
Mindestanforderung ist hierbei, dass der Bieter durch Vorlage von Bescheinigungen nachweist, dass folgende Führungskräfte berechtigt sind, die mindestens den akademische Grad eines Diplomingenieurs bzw. eines Master of Engineering oder Master of Science in der Fachrichtung "Bauingenieurwesen" (oder vergleichbar) zu tragen:
- Prüfingenieur/e
darüber hinaus, zur Führung der Bezeichnung "staatlich anerkannte Sachverständige/staatlich anerkannter Sachverständiger" für Standsicherheit in folgenden Fachrichtungen/ Leistungsbereiche:
- Massivbau und
- Metallbau
berechtigt sind (vgl. § 1 SV-VO NRW). Der Nachweise kann dabei durch einen oder mehrere Prüfingenieur/e erfolgen.
Zudem dürfen für den geplanten Zeitraum der Leistungserbringung keine Gründe für ein Erlöschen, eine Rücknahme oder einen Widerruf der Anerkennung als "staatlich anerkannte Sachverständige/staatlich anerkannter Sachverständiger" zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegen, bekannt oder beabsichtigt sein.
d) Referenzen von vergleichbaren Leistungen (Ausschlusskriterium)
Mindestanforderung ist hierbei, dass je Leistungsbereich:
- Metallbau sowie
- Massivbau
mindestens 2 Referenzen für Prüfingenieurleistungen als saSV für Prüfung der Standsicherheit aus den letzen 10 Jahren vorgelegt werden, deren Prüf- oder Beratungsanforderungen abgeschlossen und mit denen der zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV). Sofern eine Referenz beide Leistungsbereiche umfasst, kann sie jeweils (einmal) zum Nachweis des jeweiligen Leistungsbereiches verwendet werden.
Die Leistungen bzw. Aufträge sind jedenfalls vergleichbar, wenn es sich:
- um Neubaumaßnahmen* von Bauwerken/Bauwerkstypen des Wasserbaus mit beweglichen Anlagenteilen handelt, bei denen sowohl der Massivbau als auch der Stahl-/Metallbau betroffen ist (z. B. Schiffsschleusen, Schiffshebewerke, Sperrwerksanlagen, bewegliche Wehre etc.) und
- die Bau-/Sanierungskosten (KG 200 - 600, DIN 276) mindestens 2,0 Mio. Euro (brutto) betragen und
- sowohl Prüfleistungen (für die Standsicherheit) als auch (stichpunkthafte) Kontrollen der Bauausführung (auf der Baustelle bzw. am Ort der Fertigung) übernommen wurden.
Sofern eine Referenz nicht die Leistungsbereiche Massivbau und der Metallbau gemeinsam umfasst, sondern nur jeweils einen der beiden Leistungsbereiche betrifft, ist diese jedenfalls - für den jeweiligen Leistungsbereich - vergleichbar, wenn es sich:
- um Neubaumaßnahmen* von Bauwerken/Bauwerkstypen des Wasserbaus mit beweglichen Anlagenteilen handelt, bei denen der Massivbau oder auch der Stahl-/Metallbau betroffen ist (z. B. Schiffsschleusen, Schiffshebewerke, Sperrwerksanlagen, bewegliche Wehre etc.) und
- die Bau-/Sanierungskosten (KG 200 - 600, DIN 276) mindestens 1,0 Mio. Euro (brutto) betragen und
- sowohl Prüfleistungen (für die Standsicherheit) als auch (stichpunkthafte) Kontrollen der Bauausführung (auf der Baustelle bzw. am Ort der Fertigung) übernommen wurden.
*Umbaumaßnahmen, Instandsetzungs- oder Sanierungsmaßnahmen mit statischen Eingriffen in den Bestand sind in diesem Sinne "Neubaumaßnahmen" gleich zu setzen.
e) Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Ausschlusskriterium)
Der Bieter hat darzulegen, dass er/sie mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV):
Übliche zur Leistungserbringung erforderliche Ausstattung und Geräte sowie Hard- und Software nach Stand der Technik zur Projektkommunikation, Planung, Datenverarbeitung und Darstellung sowie zum digitalen Datenaustausch. Hierzu gehören mindestens Telefon, Fax, E-Mail-Account, PC oder Laptop, Server mit Datensicherung, Netzwerk- und Onlinezugang (ggf. mobil), Zugriff auf die für die Leistungserbringung maßgeblichen Regelwerke, Nachweisdokumente, Kopierer/Scanner, Plotter/Drucker bis A0.
Die verwendete Software muss geeignet sein, um neben der eigentlichen digitalen EDV- gestützten Projektbearbeitung (z. B. Textverarbeitung, Darstellung/CAD, Berechnung, AVA) und der Nachrechnung der Statiken mittels numerische Simulation bzw. FEM-Berechnung einen daten- und formatverlustfreien Austausch mit dem Auftraggeber zu ermöglichen und dem Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen digital (auf USB-Stick oder DVD-/CD-ROM) zumindest in folgenden Datei-Formaten zur Verfügung zu stellen:
- in der Version 2016: xls, doc, ppt, mpp, pmf, shp, prj,
- in der Version 2016 pdf, dxf, dwg,
- sonstige: gaeb 90/gaeb XML3.0, jpg, bmp, txt
f) Maßnahmen des Bieters/der Bietergemeingemeinschaft zur Gewährleistung der Qualität (Ausschlusskriterium)
Der Bieter hat darzulegen, dass in ihrem Unternehmen mindestens folgende Maßnahmen zur Qualitätssicherung ergriffen werden (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV):
- Der Bieter muss in Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen mindestens ein eigenes und/oder zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem besitzen.