2021-06 Gebäudereinigung

Freiburger Verkehrs AG

Unterhaltsreinigung der Verwaltungs- und Streckengebäude der Freiburger Verkehrs AG.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-07-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-07-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Büroreinigung
Referenznummer: 2021-06
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigung der Verwaltungs- und Streckengebäude der Freiburger Verkehrs AG.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Büroreinigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäudereinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freiburger Verkehrs AG
Postanschrift: Besanconallee 99
Postleitzahl: 79111
Postort: Freiburg
Kontakt
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
E-Mail: einkauf-ausschreibung@vagfr.de 📧
Telefon: +49 7614511116 📞
Fax: +49 7614511144 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/296c044a-9de5-4f1a-8ffc-9acd54d2cb14 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/296c044a-9de5-4f1a-8ffc-9acd54d2cb14 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-05 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-09 📅
Datum des Beginns: 2022-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 131-349149
ABl. S-Ausgabe: 131

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberkeit und der Substanzerhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist anhand der Leistungsverzeichnisse und der Leistungsbeschreibungen durchzuführen. Die zur Reinigung gehörenden Leistungen sind jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird.
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Die Unterhaltsreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der in der Raumliste, den Leistungsverzeichnissen oder den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Fußböden, Wänden (z. B. Trennwände im Sanitärbereich sowie bei Umkleiden, geflieste Wände, etc.), Treppen u. Treppengeländer, Möbel, Geräte, Fensterbänke, Heizkörper, Türen mit Rahmen, sanitären Anlagen, Spiegel, Leuchten, Abfallbehälter, Papierkörbe und Aschenbecher. Ferner der Transport der Abfälle zum Sammelcontainer und die tägliche Kontrolle der Verbrauchsmaterialien (Seife, Toilettenpapier, Handtuchpapier oder Stoffhandtücher). Im Winter sind die Eingangsbereiche intensiver zu reinigen.
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Beschreibung der Verlängerungen: 2x 1Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-09-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/296c044a-9de5-4f1a-8ffc-9acd54d2cb14 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2021/S 131-349149 (2021-07-05)