Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Apple iPhones sowie zugehörige Dienstleistungen und Zubehör in 2 Losen für die Autobahn GmbH des Bundes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“2021-10120 Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Apple iPhones sowie zugehörige Dienstleistungen und kompatiblen Zubehör in 2 Losen
2021-10120”
Produkte/Dienstleistungen: Mobilfunkgeräte📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Apple iPhones sowie zugehörige Dienstleistungen und Zubehör in 2 Losen für die Autobahn GmbH des Bundes.”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Apple iPhones sowie zugehörige Dienstleistungen und Zubehör in 2 Losen für die Autobahn GmbH des Bundes.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung und Reparaturleistungen von Apple iPhones
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Funktelefongeräten📦
Ort der Leistung: Miesbach🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Der Versand der Geräte soll an ein von der Autobahn festzulegendes Zentrallager in Deutschland, vermutlich in Warngau, erfolgen. Die Adresse wird mit...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Der Versand der Geräte soll an ein von der Autobahn festzulegendes Zentrallager in Deutschland, vermutlich in Warngau, erfolgen. Die Adresse wird mit Bezuschlagung bekanntgegeben.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gemäß der Gerätestrategie der Autobahn GmbH sollen für den täglichen Unternehmensbetrieb in der Zentrale sowie den Niederlassungen ausschließlich Apple...”
Beschreibung der Beschaffung
Gemäß der Gerätestrategie der Autobahn GmbH sollen für den täglichen Unternehmensbetrieb in der Zentrale sowie den Niederlassungen ausschließlich Apple Geräte für die mobile Kommunikation und Telefonie beschafft werden. Zu diesem Zweck ist seitens der Autobahn GmbH beabsichtigt, ausschließlich Apple iPhones mit entsprechendem Zubehör zu beschaffen.
Los 1: Lieferung und Reparaturleistungen von Apple iPhones
Neben der Lieferung ist auch die Installation bzw. die Konfiguration auf die von der Autobahn GmbH zur Verfügung gestellte DEP Nr. Leistungsgegenstand. Zusätzlich soll im Falle eines Gerätedefektes standartmäßig ein Displaytausch und ein Akkutausch vorgenommen werden.
Der Versand der Geräte und des Zubehöres soll an ein von der Autobahn festzulegendes Zentrallager in Deutschland, vermutlich in Warngau, erfolgen. Die Adresse wird mit Bezuschlagung bekanntgegeben.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Zubehör für Apple iPhones
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Mobilfunkgeräte📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Der Versand des Zubehörs soll an ein von der Autobahn festzulegendes Zentrallager in Deutschland, vermutlich in Warngau, erfolgen. Die Adresse wird mit...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Der Versand des Zubehörs soll an ein von der Autobahn festzulegendes Zentrallager in Deutschland, vermutlich in Warngau, erfolgen. Die Adresse wird mit Bezuschlagung bekanntgegeben.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gemäß der Gerätestrategie der Autobahn GmbH sollen für den täglichen Unternehmensbetrieb in der Zentrale sowie den Niederlassungen ausschließlich Apple...”
Beschreibung der Beschaffung
Gemäß der Gerätestrategie der Autobahn GmbH sollen für den täglichen Unternehmensbetrieb in der Zentrale sowie den Niederlassungen ausschließlich Apple Geräte für die mobile Kommunikation und Telefonie beschafft werden. Zu diesem Zweck ist seitens der Autobahn GmbH beabsichtigt, ausschließlich Apple iPhones mit entsprechendem Zubehör zu beschaffen.
Los 2: Lieferung von Zubehör für Apple Mobilfunkgeräte
Die Zubehörartikel müssen nachweislich mit den benannten Geräten kompatibel sein, eine uneingeschränkte Funktionalität gewährleisten und müssen für Apple Geräte, hier insbesondere iPhones, freigegeben und zertifiziert sein.
Der Versand der des Zubehöres soll an ein von der Autobahn festzulegendes Zentrallager in Deutschland, vermutlich in Warngau, erfolgen. Die Adresse wird mit Bezuschlagung bekanntgegeben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers
a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1-„Erklärung zum Unternehmen“...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers
a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1-„Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
2. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft), der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate ist.
— Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben,
— Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung),
— Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zurAufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“3.1 Erklärung zu den Mindestumsätzen
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3.1 Erklärung zu den Mindestumsätzen
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass seine Umsatzerlöse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) im Mittel der 3 Geschäftsjahre mindestens:
Los 1: 1 000 000 EUR netto betragen.
Los 2: 250 000 EUR netto betragen.
Das Formblatt ist für jedes Los separat einzureichen (Formblatt F3.1).
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
3.2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.2).
Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
“Zu 3.1: Die Umsatzerlöse müssen im Mittel der 3 Geschäftsjahre 2018, 2019, 2020:
Los 1: 1 000 000 EUR netto mindestens betragen.
Los 2: 250 000 EUR netto...”
Zu 3.1: Die Umsatzerlöse müssen im Mittel der 3 Geschäftsjahre 2018, 2019, 2020:
Los 1: 1 000 000 EUR netto mindestens betragen.
Los 2: 250 000 EUR netto mindestens betragen.
Zu 3.2: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Für Personenschäden mindestens 1 000 000 EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr,
— Für Sachschäden mindestens 500 000 EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr,
— Für Vermögensschäden mindestens 500 000 EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4.1: Liste der Referenzen des Bewerbers/Bieters der letzten 3 Jahre (ab 2018), die Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten in den Bereichen
Los 1:...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4.1: Liste der Referenzen des Bewerbers/Bieters der letzten 3 Jahre (ab 2018), die Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten in den Bereichen
Los 1: Lieferung und Reperatur von Apple-Mobilfunkgeräten
Los 2: Lieferung von Zubehör für Apple-Mobilfunkgeräte
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen:
— Auftraggeber (AG), mit Kontaktstelle des AG,
— Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Der Bewerber/Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen),
— Auftragswert des Auftrages in EUR netto,
— Leistungszeitraum.
4.2: Los 1: Autorisierter Apple-Vertragshändler bzw. Reseller
Nachweis, dass das Unternehmen über eine aktuell gültige Autorisierung als Apple-Vertragshändler bzw. Reseller verfügt.
4.3: Los 1: Autorisierter Reperaturhändler für Apple-Mobilfunkgeräte
Nachweis, dass das Unternehmen über eine gültige Autorisierung als Apple-Reperaturhändler verfügt.
4.4: Los 2: Autorisierter Vertragshändler (Zubehör Apple-Mobilfunkgeräte)
Nachweis, dass das Unternehmen über eine gültige Autorisierung als Vertragshändler für die Zubehör-Produkte des Herstellers verfügt, die er liefert.
4.5: Los 2: Zubehörprodukte (Apple-Kompatibilität und Zertifizierung)
Nachweis aller Zubehörprodukte, die geliefert werden sollen. Zu den einzelnen Zubehörartikeln ist ein Nachweis beizufügen aus dem hervorgeht, dass diese Produkte für Apple Geräte kompatibel und zertifiziert sind.
4.6: Los 1: Lieferzeiten
Angabe der Lieferzeiten gemäß der Anlage Lieferzeiten Los 1
4.7: Los 2: Lieferzeiten
Angabe der Lieferzeiten gemäß der Anlage der Lieferzeiten Los 2
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 4.1: Mindestanforderungen: Das Unternehmen muss mindestens 3 Referenzprojekte in den vorbenannten Bereichen je Los nachweisen.
Los 1: Der Auftragswert...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 4.1: Mindestanforderungen: Das Unternehmen muss mindestens 3 Referenzprojekte in den vorbenannten Bereichen je Los nachweisen.
Los 1: Der Auftragswert (netto) muss mindestens 300 000 EUR netto betragen.
Los 2: Der Auftragswert (netto) muss mindestens 100 000 EUR netto betragen.
Zu 4.2: Los 1: Vorlage der Eigenerklärung
Zu 4.3: Los 1: Vorlage der Eigenerklärung
Zu 4.4: Los 2: Vorlage der Eigenerklärung
Zu 4.5: Los 2: vollständige Liste der Zubehörartikel mit dem Nachweis der Kompatibilität zu den genannten Geräten in Form einer Eigenerklärung. Zusätzlich ist der Nachweis der Zertifizierung „Made for Iphone“ für das elektronische Zubehör zu erbringen.
Zu 4.6: Los 1: vollständige Eintragung der Liefertage Einhaltung der Mindestlieferfristen
Zu 4.7: Los 2: vollständige Eintragung der Liefertage Einhaltung der Mindestlieferfristen
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach § 56...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach § 56 VgV.
Hier setzt der Auftraggeber eine Frist und übt sein Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Ein Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Gemäß „Verbindliche Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu Beschleunigung investiver Maßnahmen zur...”
Beschleunigtes Verfahren
Gemäß „Verbindliche Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie“
Mehr anzeigen Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-30
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-11-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-07-30
12:30 📅
“1. Übermittlung der Angebote:
Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der...”
1. Übermittlung der Angebote:
Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Schriftlich eingereichte oder auf elektronischem Wege übermittelte Angebote außerhalb der e-Vergabe-Plattform, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen.
2. Bieterfragen:
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Nennung der Vergabenummer 2021-10120 ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Sie werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 19.7.2021, 12.00 Uhr eingehen. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünkfte werden nicht erteilt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 133-352922 (2021-07-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 255 404 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeiten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 133-352922
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2021-10120
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Lieferung und Reparaturleistungen von Apple iPhones
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Telekom Deutschland GmbH
Postanschrift: Langrabenweg 151
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-1810📞
E-Mail: info@telekom.de📧
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.telekom.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 255 404 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Lieferung von Zubehör für Apple iPhones
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postanschrift: Landgrabenweg 151
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 255 767 💰
“1 . Übermittlung der Angebote:
Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der...”
1 . Übermittlung der Angebote:
Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Schriftlich eingereichte oder auf elektronischem Wege übermittelte Angebote außerhalb der e-Vergabe-Plattform, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen.
2. Bieterfragen:
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Nennung der Vergabenummer 2021-10120 ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Sie werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 19.07.2021, 12:00 Uhr eingehen. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünkfte werden nicht erteilt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 181-469334 (2021-09-13)