Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Jeder Bewerber und jede Bewerbergemeinschaft muss nachweisen, dass insgesamt die technische Leistungsfähigkeit vorliegt, die zur Durchführung der Bauaufgabe erforderlich ist. Folgende Angaben sind verpflichtend:
a) Die Planungs-und Bauleistung erfordert umfassende Erfahrung in den folgenden Bereichen:
Jeweils mindestens eine bis maximal 3 Referenzen (bis mind. Leistungsphase 8) aus den letzten 10 Jahren gerechnet ab Beginn der Ausführung bis heute für
1. Bau von Passagierbrücken für Seeschiffe an Tidegewässern (40 Pkt.),
2. Errichtung Montage und Inbetriebnahme von Passagierbrücken (15 Pkt.).
3. Transport und Logistische Umsetzung von Bauvorhaben in einem identischen oder vergleichbaren Gewerk, wie z. B. Montage und Inbetriebnahme von Krananlagen an Tidegewässern (15 Pkt.).
4. Statische und Dynamische Berechnungen von Anlagen und Bauwerken an Tidegewässern (10 Pkt.).
5. Planung und Umsetzung von Passagierabfertigungsanlagen mit einer 3- D Planungssoftware (10 Pkt.).
6. Serviceunterstützung bei der Betriebszeit der Brücke (5 Pkt.).
7. Reaktionszeit des Instandhaltungs- und Instandsetzungspersonal des Herstellers bei Fehlerbeseitigung (5 Pkt.).
Der jeweilige Bewerber/Bewerbergemeinschaft muss in diesem Unterbereich der Nr. 1 - 5 eine Mindestpunktzahl in Höhe von 50 Punkten erreichen. Ein(e) Bewerber/Bewerbergemeinschaft der/die eine oder mehrere Referenz(en) für jeden der vorgenannten Punkte vorweisen kann, erhält die Maximalzahl von 100 Punkten. Der Nachweis einer weiteren zusätzlichen Referenz pro bereits nachgewiesenen obigen Nachweispunkt erhöht nicht die vorgenannte Gesamtpunktzahl. Die Addition mehrerer Nachweispunkte aus der Nr. 1 - 5 ist notwendig zum Erreichen der Mindestpunktzahl. Die Eignungsleihe für einzelne Referenzpunkte ist zulässig.
Jede dieser Referenzen muss enthalten:
— Die Bezeichnung des Bauvorhabens,
— die bezogen auf das Bauvorhaben im eigenen Unternehmen erbrachte Leistung,
— das Auftragsvolumen,
— die für die Erbringung der Leistung eingesetzten Geräte,
— den Leistungszeitraum,
— Name und Bezeichnung des Auftraggebers,
— Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Funktion, E-Mailanschrift und Telefonnummer für etwaige Rückfragen.
Die Referenzen dürfen nicht älter sein als 10 Jahre, gerechnet ab Beginn der Inbetriebsetzung der Anlage bis heute.
b) Es ist im Einzelnen die für die Durchführung der Baumaßnahme zur Verfügung stehende technische Ausrüstung (Eigen- und Fremdgeräte) darzustellen und zu erläutern.
Diese Angaben sind wie folgt für folgende Bauaufgaben zu untergliedern:
Aa) Bau von Passagierbrücken,
Bb) Planung und Inbetriebnahme von Passagierbrücken an Tidegewässern.
c) Benennung der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die für die Durchführung des Auftrags verantwortlich sein sollen.
2. Es gelten die folgenden Mindestbedingungen:
a) Durch die Referenzen ist nachgewiesen, dass die unter 1 a) genannten Bauleistungen jeweils bereits ordnungsgemäß erbracht wurden,
b) die für die Durchführung des Auftrags erforderliche Montagehalle steht zur Verfügung. Ferner stehen Transportmöglichkeiten wie z. B. Binnen- oder Seeschiffe sowie Montagesysteme zur Verfügung.
c) Der Projektleiter ist Ingenieur und hat mindestens 10 Jahre Berufserfahrung.
3. Bieter oder Bietergemeinschaften können sich auf die Kapazitäten anderer Unternehmen oder Mitglieder der Bietergemeinschaft stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem die Unternehmen oder Bietergemeinschaften zu dem anderen Unternehmen stehen. In diesem Fall muss das Unternehmen oder die Bietergemeinschaft nachweisen, dass ihm oder ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Dies kann unter anderem durch entsprechende Verpflichtungserklärungen des oder der anderen Unternehmen erfolgen.