Lieferung zum Kauf von 8 Stück neuen 3-Achs Abfallsammelfahrzeugen mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 26,0 t für die Rest-/Hausmüll- und Papierbündel-Sammlung, unterteilt in 3 Lose.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“2021-126 Lieferung zum Kauf von 1 Stück neuen 3-Achs Restmüll-Sammelfahrzeugen mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 26,0 t
2021-126 WBD”
Produkte/Dienstleistungen: Müllfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung zum Kauf von 8 Stück neuen 3-Achs Abfallsammelfahrzeugen mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 26,0 t für die Rest-/Hausmüll- und...”
Kurze Beschreibung
Lieferung zum Kauf von 8 Stück neuen 3-Achs Abfallsammelfahrzeugen mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 26,0 t für die Rest-/Hausmüll- und Papierbündel-Sammlung, unterteilt in 3 Lose.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 214 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Duisburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreislaufwirtschaft Duisburg GmbH
Zur Kupferhütte 10
47053 Duisburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung zum Kauf von:
1 Stück neuen 3-Achs Restmüll-Sammelfahrzeug, das unter anderem folgende Anforderungen erfüllt:
— Zul. Gesamtgewicht ca. 26,0 t (+/-...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung zum Kauf von:
1 Stück neuen 3-Achs Restmüll-Sammelfahrzeug, das unter anderem folgende Anforderungen erfüllt:
— Zul. Gesamtgewicht ca. 26,0 t (+/- 10 %),
— Radstand ca. 3 700 mm (+/- 10 %),
— Gesamtfahrzeuglänge (inkl. Aufbau, Schüttung) ca. 10 000 mm,
(+/- 10 %)
— Gesamtfahrzeughöhe (inkl. Aufbau, Schüttung) ca. 3 550 mm,
(+/- 10 %)
— Dieselmotor mit Abgasnorm EURO 6C oder besser,
— Motorleistung ca. 270 kW (+/- 10 %),
— Abbiegeassistent,
— Aufbauvolumen ca. 21,0 cbm (+/- 10 %),
— Führung der Packplatte und des Ausschubschildes über Gleitstücke,
— Automatische Drehzahlanpassung,
— Automatik-Hub-/Kippvorrichtung zum Entleeren von Abfallbehältern.
Mit einem Volumen von 80-240, 660, 770 und 1 100 Litern
Die vollständigen technischen Spezifikationen und Mindestanforderungen für das Fahrzeug ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, das die Ausschreibungsunterlagen beinhalten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nutzlast
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aufbauvolumen
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Äußerer Wendekreis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Radstand
Qualitätskriterium (Gewichtung): 4 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Getriebeausführung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Art der für die Fahrzeuglackierung verwendeten Lacke
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lärmemissionsbelastung bei Leerlaufdrehzahl
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2,5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lärmemissionsbelastung bei maximaler Motordrehzahl
Kostenkriterium (Name):
“Preisliche Aspekte (Angebotssumme, Skonto, Lebenszykluskosten, Rücknahmevergütung)”
Kostenkriterium (Gewichtung): 50 %
Kostenkriterium (Name): Verbindliche Lieferfrist
Kostenkriterium (Gewichtung): 10 %
Kostenkriterium (Name): Entfernung der nächsten Service-Station
Kostenkriterium (Gewichtung): 5 %
Kostenkriterium (Name): Garantieleistungen
Kostenkriterium (Gewichtung): 1 %
Kostenkriterium (Name): Zusätzliche, kostenlose Inspektionen
Kostenkriterium (Name): Geschäftstyp der nächsten Service-Station
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 214 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-12-13 📅
Datum des Endes: 2021-12-17 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die erforderliche Eignung wird u. a. davon abhängig gemacht, dass von dem / der Bieter/-in die nachfolgend aufgeführte Abfrage / Erklärung in der Anlage 2...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die erforderliche Eignung wird u. a. davon abhängig gemacht, dass von dem / der Bieter/-in die nachfolgend aufgeführte Abfrage / Erklärung in der Anlage 2 („Checkliste“) mit „Ja“ beantwortet wird:
a) Erklärung des / der Bieters/-in zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und
Handelskammer. Für Bieter/-innen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands gelten vergleichbare Institutionen des jeweiligen Landes.
Der / die Bieter/-in hat zur Beurteilung seiner / ihrer Befähigung zur Berufsausübung zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage 6 zur Ausschreibung – Formblätter – enthaltenen Vordrucke beizubringen:
a) Eigenerklärung des / der Bieters/-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
— siehe Anlage 6, Formblatt F5 – (oder Präqualifikation oder EEE).
b) Eigenerklärung des / der Bieters /in zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
— siehe Anlage 6, Formblatt F6 – (oder Präqualifikation oder EEE).
c) Eigenerklärung des / der Bieters /in zur Selbstreinigung
— siehe Anlage 7.
Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)“ gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 6 enthaltenen Formblätter F1 – F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die „EEE“ für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 – F7 in der Anlage 6, die durch die Präqualifikationsunterlagen oder die „EEE“ ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden.
Sofern die Netto-Auftragssumme / Netto-Angebotssumme den Wert von 30.000 EUR erreicht, ist der / die AG nach den Bestimmungen des § 21 Abs. (4) Arbeitnehmer-Entsendegesetz verpflichtet, vor der Zuschlagserteilung, zusätzlich zu den v. g. Eignungskriterien, eine Auskunft nach § 150a Gewerbeordnung aus dem Gewerbezentralregister über den / die Bieter/-in einzuholen, der / die nach Abschluss der Angebotsbewertung den Auftrag erhalten soll.
Es liegt im freien Ermessen des / der Bieters/-in, ob er / sie zum Zweck der zeitlichen Optimierung des Verfahrens seinem / ihrem Angebot bereits einen aktuellen Gewerbezentralregisterauszug als Anlage beifügt. Sollte der / die Bieter/-in von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, darf der eingereichte Gewerbezentralregisterauszug zum bekannt gemachten Einreichungstermin aber nicht älter als maximal 3 Monate sein, ansonsten kann der / die AG ihn nicht akzeptieren.
Ein evtl. bereits vor dem Eingang des von dem / der AG angeforderten Gewerbezentralregisterauszugs erteilter Auftrag, wird nur unter dem Vorbehalt wirksam, dass die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen beinhaltet. Sollte der Auszug negative Eintragungen zu dem beauftragten Unternehmen ausweisen, stellt dieser Umstand einen Verstoß gegen die vorgegebenen Vertragsbedingungen des Vergabeverfahrens dar, so dass ein rechtswirksames Vertragsverhältnis nicht zustande kommt und ein evtl. bereits erteilter Auftrag damit unwirksam wird.
Bieter/-innen mit Betriebsstandort oder anbietender Niederlassung in einem anderen Herkunftsland als Deutschland, haben vor der Auftragserteilung eine dem Gewerbezentralregisterauszug gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde ihres Herkunfts-/Niederlassungslandes an den / die AG zu übermitteln.
Werden derartige Urkunden oder Bescheinigungen von dem Herkunfts- / Niederlassungsland des / der Bieters/-in nicht ausgestellt, so können sie durch eine eidesstattliche Versicherung ersetzt werden.
Im Fall von Herkunfts-/Niederlassungsländern, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann die eidesstattliche Versicherung auch durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein/-e Vertreter/-in des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunfts-/Niederlassungslandes des / der Bieters/-in abgibt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der / die Bieter/-in hat zur Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der / die Bieter/-in hat zur Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage 6 zur Ausschreibung – Formblätter – enthaltenen Vordrucke beizubringen:
a) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die Letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
— siehe Anlage 6, Formblatt F2 – (oder Präqualifikation oder EEE).
b) Eigenerklärung des / der Bieters/-in zur Anzahl der Jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
— siehe Anlage 6, Formblatt F3 – (oder Präqualifikation oder EEE).
c) Eigenerklärung des / der Bieters/-in zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
— siehe Anlage 6, Formblatt F4 – (oder Präqualifikation oder EEE oder schriftliche Anlagen zum Angebot mit entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Finanzbehörde und Sozialversicherungsträger).
d) Eigenerklärung des / der Bieters/-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers/-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2 000 000 EUR für Personen- 1 000 000 EUR für Sach- und min. 100 000 EUR für Vermögensschäden betragen muss.
— siehe Anlage 6, Formblatt F7 – (oder Präqualifikation oder EEE oder schriftliche Anlagen zum Angebot mit einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung).
e) Nur auf besondere Anforderung des / der AG ist darüber hinaus Kurzfristig eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank des / der Bieters/-in einzureichen.
Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)“ gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 6 enthaltenen Formblätter F1 – F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die „EEE“ für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 – F7 in der Anlage 6, die durch die Präqualifikationsunterlagen oder die „EEE“ ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden.
“a) Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
— siehe Anlage 6, Formblatt F11 – (oder Präqualifikation oder EEE).” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der / die Bieter/-in hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der / die Bieter/-in hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage 6 zur Ausschreibung – Formblätter – enthaltenen Vordrucke beizubringen:
a) Eigenerklärung des / der Bieters/-in zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber/-in, mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer (Referenzliste)
— siehe Anlage 6, Formblatt F1 (oder Präqualifikation oder EEE oder schriftliche Anlagen zum Angebot, die die entsprechenden Referenzen enthalten).
Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)“ gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 6 enthaltenen Formblätter F1 – F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikations-verzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die „EEE“ für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 – F7 in der Anlage 6, die durch die Präqualifikationsunterlagen oder die „EEE“ ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-23
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-06-23
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBDRRV
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045/+49 2211473053📞
E-Mail: vkrhld@bezrg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt
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Quelle: OJS 2021/S 100-263230 (2021-05-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Lieferung zum Kauf von 8 Stück neuen 3-Achs Abfallsammelfahrzeugen mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 26,0 t für die Rest- / Hausmüll- und...”
Kurze Beschreibung
Lieferung zum Kauf von 8 Stück neuen 3-Achs Abfallsammelfahrzeugen mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 26,0 t für die Rest- / Hausmüll- und Papierbündel-Sammlung, unterteilt in 3 Lose
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 209 830 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreislaufwirtschaft Duisburg GmbH Zur Kupferhütte 10 47053 Duisburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung zum Kauf von:
1 Stück neuen 3-Achs Restmüll-Sammelfahrzeug, das unter anderem folgende Anforderungen erfüllt:
- Zul. Gesamtgewicht ca. 26,0 t (+/-...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung zum Kauf von:
1 Stück neuen 3-Achs Restmüll-Sammelfahrzeug, das unter anderem folgende Anforderungen erfüllt:
- Zul. Gesamtgewicht ca. 26,0 t (+/- 10 %)
- Radstand ca. 3.700 mm (+/- 10 %)
- Gesamtfahrzeuglänge (inkl. Aufbau, Schüttung) ca. 10.000 mm
(+/- 10 %)
- Gesamtfahrzeughöhe (inkl. Aufbau, Schüttung) ca. 3.550 mm
(+/- 10 %)
- Dieselmotor mit Abgasnorm EURO 6C oder besser
- Motorleistung ca. 270 kW (+/- 10 %)
- Abbiegeassistent
- Aufbauvolumen ca. 21,0 cbm (+/- 10 %)
- Führung der Packplatte und des Ausschubschildes über Gleitstücke
- Automatische Drehzahlanpassung
- Automatik-Hub- / Kippvorrichtung zum Entleeren von Abfallbehältern
mit einem Volumen von 80 - 240, 660, 770 und 1.100 Litern
Die vollständigen technischen Spezifikationen und Mindestanforderungen für das Fahrzeug ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, das die Ausschreibungsunterlagen beinhalten.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 100-263230
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 6450001578
Titel:
“Lieferung von 1 Stück 3-Achs Standard-Restmüllsammelfahrzeug mit einem zul. Gesamtgewicht von 26,0 t”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Faun Umwelttechnik GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE177881176
Postanschrift: Feldhorst 4
Postort: Osterholz-Scharmbeck
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4795955-0📞
E-Mail: info@faun.com📧
Fax: +49 4795955-200 📠
Region: Osterholz🏙️
URL: www.faun.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 208 930 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBD6XK
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt
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Quelle: OJS 2021/S 163-428528 (2021-08-19)