Beschreibung der Beschaffung
Die Bau- und Abbruchabfälle setzen sich aus folgenden Fraktionen zusammen einschl. geschätzter Tonnagen:
— AVV 170101 Beton (ca. 300 t),
— AVV 170101 Stahlbetonmasten (ca. 600 t),
— AVV 170102 Ziegel (ca. 400 t),
— AVV 170103 Fliesen, Ziegel und Keramik (ca. 4 000 t),
— AVV 170107 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 170106 fallen (ca. 24 000 t),
— AVV 170802 Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 170801 fallen (ca. 200 t).
Die Mengenangaben, Durchschnittswerte der letzten Jahre, dienen lediglich als Kalkulationshilfe und sind keine verbindlichen Angaben, die für die Zukunft zugesagt werden. Hinzu kommen die jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20 % sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Kondition.
Die Beauftragung der v.g. Mengen wird in Form von separaten Beauftragungen der Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR (WBD-A und WBD-G – Hoheitlich) und Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR (BgA) erfolgen. Die Abrechnung der angelieferten Mengen muss auf den jeweiligen Auftraggeber (Hoheitlich / BgA) erfolgen.
Anlieferung der Fraktionen:
Die Anlieferung erfolgt durch die AG. Die zu übernehmenden Fraktionen werden in Absetz- und Abrollcontainern unterschiedlicher Größen angeliefert. Teilweise erfolgt die Anlieferung auch in „normalen“ LKW.
Achtung:
Die AN muss über eine Verwertungsanlage/Übergabestelle im Umkreis von 20 km (Luftlinie) vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg verfügen.
Die Anlieferungen erfolgen von Montag bis Freitag von 7.00 – 17.00 Uhr, an Samstagen von 7.00 – 13.00 Uhr. Zu diesen Zeitpunkten muss die Anlage bzw. Übergabestelle geöffnet sein.
Es sind ein zentraler Ansprechpartner sowie ein Vertreter nebst deren Kontaktdaten seitens der AN zu benennen.
Auf der Anlage, wie auch auf der Übergabestelle, muss die Möglichkeit bestehen die angelieferten Abfälle unverzüglich abzukippen. Eine „Zwischenlagerung“ der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich.
Alle der im Auftrage der AG eingehenden Fraktionen sind mit Gewichtsangabe (Verwiegung auf einer amtlich geeichten Waage) zu erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift/Kopie des Wiegescheins ist beim Rücktransport dem Fahrer der AG auszuhändigen.
Auf dem Wiegeschein müssen folgende Angaben vorhanden sein:
— Datum und Uhrzeit der Anlieferung an der Verwertungsanlage/Übergabestelle,
— Wiegeschein-Nr,
— Amtl. Kennzeichen des Fahrzeuges,
— Name oder Bezeichnung und Anschrift der Anlage und Waage (falls Abweichend),
— Bezeichnung der Abfallart und AVV-Nr.,
— Herkunft der angelieferten Fraktion (z. B. Name des Recycling- oder Friedhofes),
— Bruttogewicht,
— Nettogewicht.
Die auf der Waage erfassten Gewichte gelten als Grundlage für die monatlichen Rechnungen.