Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg — AöR sammeln im gesamten Stadtgebiet Duisburg biologisch abbaubare Abfälle (AVV 200201). Die Abfälle stammen von den Recycling- und Friedhöfen, aus der Laubsammlung, der Grünflächenunterhaltung, dem Garten- und Landschaftsbau sowie der Weihnachtsbaumabfuhr. Inhalt dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung der durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg — AöR angelieferten biologisch abbaubaren Abfälle (AVV-Nr. 200201) für den Leistungszeitraum vom 1.1.2022 — 31.12.2022 (12 Monate). Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate (1.1.2023 — 31.12.2023) für die AG zu berücksichtigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 2021-159 (WBD)
Kurze Beschreibung:
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg — AöR sammeln im gesamten Stadtgebiet Duisburg biologisch abbaubare Abfälle (AVV 200201). Die Abfälle stammen von den Recycling- und Friedhöfen, aus der Laubsammlung, der Grünflächenunterhaltung, dem Garten- und Landschaftsbau sowie der Weihnachtsbaumabfuhr.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung der durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg — AöR angelieferten biologisch abbaubaren Abfälle (AVV-Nr. 200201) für den Leistungszeitraum vom 1.1.2022 — 31.12.2022 (12 Monate).
Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate (1.1.2023 — 31.12.2023) für die AG zu berücksichtigen.
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg — AöR sammeln im gesamten Stadtgebiet Duisburg biologisch abbaubare Abfälle (AVV 200201). Die Abfälle stammen von den Recycling- und Friedhöfen, aus der Laubsammlung, der Grünflächenunterhaltung, dem Garten- und Landschaftsbau sowie der Weihnachtsbaumabfuhr.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung der durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg — AöR angelieferten biologisch abbaubaren Abfälle (AVV-Nr. 200201) für den Leistungszeitraum vom 1.1.2022 — 31.12.2022 (12 Monate).
Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate (1.1.2023 — 31.12.2023) für die AG zu berücksichtigen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-20 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-23 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 141-374407
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg — AöR sammeln im gesamten Stadtgebiet Duisburg biologisch abbaubare Abfälle (AVV 200201). Die Abfälle stammen von den Recycling- und Friedhöfen, aus der Laubsammlung, der Grünflächenunterhaltung, dem Garten- und Landschaftsbau sowie der Weihnachtsbaumabfuhr.
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg — AöR sammeln im gesamten Stadtgebiet Duisburg biologisch abbaubare Abfälle (AVV 200201). Die Abfälle stammen von den Recycling- und Friedhöfen, aus der Laubsammlung, der Grünflächenunterhaltung, dem Garten- und Landschaftsbau sowie der Weihnachtsbaumabfuhr.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung der durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg — AöR angelieferten biologisch abbaubaren Abfälle (AVV-Nr. 200201) für den Leistungszeitraum vom 1.1.2022 — 31.12.2022 (12 Monate).
Inhalt dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung der durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg — AöR angelieferten biologisch abbaubaren Abfälle (AVV-Nr. 200201) für den Leistungszeitraum vom 1.1.2022 — 31.12.2022 (12 Monate).
Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate (1.1.2023 — 31.12.2023) für die AG zu berücksichtigen.
Anlieferungen der biologisch abbaubaren Abfälle, AVV-Nr. 200201:
Die Abfälle fallen, bis auf das in Kunststoffsäcken gesammelte Laub, in loser Form an. Bei den vorgenannten Garten- und Parkabfällen sowie den Weihnachtsbäumen handelt es sich um ungeschredderte Abfälle.
Seitens der AG werden die folgenden biologisch abbaubaren Abfälle angeliefert:
Garten- und Parkabfälle:
Garten- und Parkabfälle fallen über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen täglich (Montag — Freitag) in der Zeit von 7 — 18 Uhr, an Samstagen von 7 — 16.00 Uhr. Die Anzahl der täglichen Anlieferungen richtet sich nach den anfallenden Mengen. Innerhalb eines Jahres unterliegen die Mengen der anfallenden Garten- und Parkabfälle saisonalen und witterungsbedingten Schwankungen.
Garten- und Parkabfälle fallen über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen täglich (Montag — Freitag) in der Zeit von 7 — 18 Uhr, an Samstagen von 7 — 16.00 Uhr. Die Anzahl der täglichen Anlieferungen richtet sich nach den anfallenden Mengen. Innerhalb eines Jahres unterliegen die Mengen der anfallenden Garten- und Parkabfälle saisonalen und witterungsbedingten Schwankungen.
Im Zeitraum von April — Mai sowie Oktober — November eines Jahres ist mit einem verstärkten Aufkommen an Garten- und Parkabfällen zu rechnen. Die Anzahl der täglichen Anlieferungen durch die AG erhöht sich in diesen Zeiträumen.
Laub:
Laub fällt im Leistungszeitraum im Regelfall nur in bestimmten Zeitabschnitten, jeweils in der sogenannten Laubzeit, etwa von Oktober bis Dezember, in Ausnahmefällen im Januar, an. In diesem Zeitraum erfolgen dann täglich, Montag — Freitag von 7 — 18 Uhr sowie am Samstag von 7 — 16 Uhr, mehrere Anlieferungen.
Laub fällt im Leistungszeitraum im Regelfall nur in bestimmten Zeitabschnitten, jeweils in der sogenannten Laubzeit, etwa von Oktober bis Dezember, in Ausnahmefällen im Januar, an. In diesem Zeitraum erfolgen dann täglich, Montag — Freitag von 7 — 18 Uhr sowie am Samstag von 7 — 16 Uhr, mehrere Anlieferungen.
Hinweis: Bedingt durch die klimatischen Veränderungen, und den daraus resultierenden Hitze- und Trockenperioden, können Laubanlieferungen auch schon zu einem deutlich früheren Zeitraum als im Monat Oktober anfallen.
Die AG sammelt einen gewissen Teil des anfallenden Laubes im Leistungszeitraum, in Kunststoffsäcken ein. Eine Separierung der Kunststoffsäcke seitens der AG erfolgt nicht.
Hier ist ein Aufpreis für die Verwertung in EUR/t für das in Kunststoffsäcken eingesammelte Laub anzugeben.
Weihnachtsbäume:
Weihnachtsbäume fallen im Leistungszeitraum jeweils nur im Verlaufe des Januars, in Ausnahmefällen auch im Februar, an. Hier erfolgen ebenfalls pro Tag mehrfache Anlieferungen. Anlieferungen von Montag — Freitag in der Zeit von 7 — 18 Uhr, Samstag von 7 — 16 Uhr.
Weihnachtsbäume fallen im Leistungszeitraum jeweils nur im Verlaufe des Januars, in Ausnahmefällen auch im Februar, an. Hier erfolgen ebenfalls pro Tag mehrfache Anlieferungen. Anlieferungen von Montag — Freitag in der Zeit von 7 — 18 Uhr, Samstag von 7 — 16 Uhr.
Wurzel- und Stammholz:
Wurzel- und Stammholz fällt über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen diskontinuierlich von Montag — Freitag in der Zeit von 7 — 16 Uhr, in Ausnahmefällen an Samstagen von 7 — 15 Uhr. Die Anzahl der Anlieferungen richtet sich nach den anfallenden Mengen, welche ebenfalls saisonalen und witterungsbedingten Schwankungen unterliegen.
Wurzel- und Stammholz fällt über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen diskontinuierlich von Montag — Freitag in der Zeit von 7 — 16 Uhr, in Ausnahmefällen an Samstagen von 7 — 15 Uhr. Die Anzahl der Anlieferungen richtet sich nach den anfallenden Mengen, welche ebenfalls saisonalen und witterungsbedingten Schwankungen unterliegen.
Grünschnitt mit Erdanteil:
Grünschnitt mit Erdanteil fällt über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen diskontinuierlich von Montag — Freitag in der Zeit von 7 — 16 Uhr, in Ausnahmefällen an Samstagen von 7 — 15 Uhr.
Beschreibung der Verlängerungen:
Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate (1.1.2023 — 31.12.2023) für die AG zu berücksichtigen.
Beschreibung der Optionen:
Die Ausschreibung erfolgt für einen Vertragszeitraum vom 1.1.2022 — 31.12.2022 (12 Monate).
Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate (1.1.2023 — 31.12.2023) für die AG zu berücksichtigen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die AG liefert die biologisch abbaubaren Abfälle im vorgenannten Leistungszeitraum in Containern / Fahrzeugen unterschiedlicher Größen an. Die AN muss über eine Verwertungsanlage / Übergabestelle verfügen welche in einem Umkreis (Luftlinie) von max. 20 km vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg liegt.
Die AG liefert die biologisch abbaubaren Abfälle im vorgenannten Leistungszeitraum in Containern / Fahrzeugen unterschiedlicher Größen an. Die AN muss über eine Verwertungsanlage / Übergabestelle verfügen welche in einem Umkreis (Luftlinie) von max. 20 km vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg liegt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung des / der Bieters /-in zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer. Für Bieter /-innen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands gelten vergleichbare Institutionen des jeweiligen
— Erklärung des / der Bieters /-in zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer. Für Bieter /-innen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands gelten vergleichbare Institutionen des jeweiligen
Landes.
— Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 reislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Behandeln / Verwerten von biologisch abbaubaren Abfällen (AVV 200201) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
— Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 reislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Behandeln / Verwerten von biologisch abbaubaren Abfällen (AVV 200201) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine vergleichbare Zertifizierung einer jeweiligen landesspezifischen Überwachungsinstitution vorlegen, soweit eine solche existiert. Falls es dort keine vergleichbare landesspezifische Zertifizierung durch eine Überwachungsinstitution gibt, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Bieterin die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung vom 10.9.1996 (EfbV) in der aktuell geltenden Fassung inhaltsgemäß erfüllt, mindestens bzgl. der nachfolgenden Erfordernisse:
Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine vergleichbare Zertifizierung einer jeweiligen landesspezifischen Überwachungsinstitution vorlegen, soweit eine solche existiert. Falls es dort keine vergleichbare landesspezifische Zertifizierung durch eine Überwachungsinstitution gibt, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Bieterin die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung vom 10.9.1996 (EfbV) in der aktuell geltenden Fassung inhaltsgemäß erfüllt, mindestens bzgl. der nachfolgenden Erfordernisse:
— Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u. Mitwirkungsbefugnisse (§ 3 Abs. 2 EfbV),
— Angabe der verantwortlichen Person(en) und ausreichende Personalstärke (§ 4 EfbV),
— Zuverlässigkeit des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 8 EfbV),
— Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV).
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage des Efb-Zertifikats nicht die Vorlage der unten geforderten Genehmigung(en) zum Betrieb einer Anlage zur ordnungsgemäßen Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (AVV 200201) ersetzt.
— Nachweis der Bieterin, dass sie über eine entsprechende Anlage zur ordnungsgemäßen Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (AVV 200201) verfügt und eine behördliche BImSch-Genehmigung vorliegt.
(Kopie der ersten Seiten des Genehmigungsbescheides aus welchem die Genehmigungsbehörde und das Genehmigungsdatum, Standort und Betreiber der Anlage, Angabe der jährlichen Verarbeitungskapazität, hervorgehen sowie eine Kopie des Annahmekataloges der Anlage mit Auflistung der genehmigten Abfälle einschl. der AVV-Nummern). Für Anlagen, die gemäß der 4. BImSchV nicht genehmigungsbedürftig sind, ist eine Eigenerklärung diesbezüglich einzureichen.
(Kopie der ersten Seiten des Genehmigungsbescheides aus welchem die Genehmigungsbehörde und das Genehmigungsdatum, Standort und Betreiber der Anlage, Angabe der jährlichen Verarbeitungskapazität, hervorgehen sowie eine Kopie des Annahmekataloges der Anlage mit Auflistung der genehmigten Abfälle einschl. der AVV-Nummern). Für Anlagen, die gemäß der 4. BImSchV nicht genehmigungsbedürftig sind, ist eine Eigenerklärung diesbezüglich einzureichen.
Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine Genehmigung der jeweiligen landesspezifischen Überwachungsbehörden vorlegen.
— Eigenerklärung des / der Bieters /-in anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges, siehe Anlage 2, Formblatt F 4 — (oder Präqualifikation oder EEE).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung des / des Bieters /-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, siehe Anlage 2, Formblatt F 2 — (oder Präqualifikation oder EEE).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung des / des Bieters /-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, siehe Anlage 2, Formblatt F 2 — (oder Präqualifikation oder EEE).
Hinweis: Sollte die Bieterin aufgrund ihrer Eigenschaft als „Newcomer“ nicht über entsprechende Referenzen verfügen können, so ist mit Angebotsabgabe eine entsprechende Eigenerklärung der Bieterin (mit Angabe des Zeitpunktes der Geschäftsaufnahme) beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis: Sollte die Bieterin aufgrund ihrer Eigenschaft als „Newcomer“ nicht über entsprechende Referenzen verfügen können, so ist mit Angebotsabgabe eine entsprechende Eigenerklärung der Bieterin (mit Angabe des Zeitpunktes der Geschäftsaufnahme) beizubringen.
— Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen, siehe Anlage 2, Formblatt F 5 — (oder Präqualifikation oder EEE).
— Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2 000 000 EUR für Personen- 1 000 000 EUR für Sach- sowie min. 100 000 EUR für Vermögensschäden betragen muss.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2 000 000 EUR für Personen- 1 000 000 EUR für Sach- sowie min. 100 000 EUR für Vermögensschäden betragen muss.
Siehe Anlage 2, Formblatt F 12 — (oder Präqualifikation oder EEE oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung des / der Bieters /-in zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer (Referenzliste), siehe Anlage 2, Formblatt F 1 — (oder Präqualifikation oder EEE).
— Eigenerklärung des / der Bieters /-in zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer (Referenzliste), siehe Anlage 2, Formblatt F 1 — (oder Präqualifikation oder EEE).
Hinweis: Sollte die Bieterin aufgrund ihrer Eigenschaft als „Newcomer“ nicht über entsprechende Referenzen verfügen können, so ist mit Angebotsabgabe eine entsprechende Eigenerklärung der Bieterin (mit Angabe des Zeitpunktes der Geschäftsaufnahme) beizubringen.
Hinweis: Sollte die Bieterin aufgrund ihrer Eigenschaft als „Newcomer“ nicht über entsprechende Referenzen verfügen können, so ist mit Angebotsabgabe eine entsprechende Eigenerklärung der Bieterin (mit Angabe des Zeitpunktes der Geschäftsaufnahme) beizubringen.
— Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, siehe Anlage 2, Formblatt F 3 — (oder Präqualifikation oder EEE).
— Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, siehe Anlage 2, Formblatt F 3 — (oder Präqualifikation oder EEE).
— Nachweise bzw. Eigenerklärung der Bieterin, dass Sie über fachlich qualifiziertes Personal zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt.
— Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften, siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE).
— Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, siehe Anlage 2, Formblatt F 7 — (oder Präqualifikation oder EEE).
EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Mindeststandards:
Der / Die Bieter/-in muss über eine Verwertungsanlage / Übergabestelle im Umkreis von 20 km (Luftlinie) vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg verfügen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Behandeln / Verwerten von biologisch abbaubaren Abfällen (AVV 200201) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
— Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Behandeln / Verwerten von biologisch abbaubaren Abfällen (AVV 200201) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine vergleichbare Zertifizierung einer jeweiligen landesspezifischen Überwachungsinstitution vorlegen, soweit eine solche existiert. Falls es dort keine vergleichbare landesspezifische Zertifizierung durch eine Überwachungsinstitution gibt, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Bieterin die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung vom 10.9.1996 (EfbV) in der aktuell geltenden Fassung inhaltsgemäß erfüllt, mindestens bzgl. der nachfolgenden Erfordernisse:
Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine vergleichbare Zertifizierung einer jeweiligen landesspezifischen Überwachungsinstitution vorlegen, soweit eine solche existiert. Falls es dort keine vergleichbare landesspezifische Zertifizierung durch eine Überwachungsinstitution gibt, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Bieterin die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung vom 10.9.1996 (EfbV) in der aktuell geltenden Fassung inhaltsgemäß erfüllt, mindestens bzgl. der nachfolgenden Erfordernisse:
— Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u. Mitwirkungsbefugnisse (§ 3 Abs. 2 EfbV),
— Angabe der verantwortlichen Person(en) und ausreichende Personalstärke (§ 4 EfbV),
— Zuverlässigkeit des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 8 EfbV),
— Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV).
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage des Efb-Zertifikats nicht die Vorlage der unten geforderten Genehmigung(en) zum Betrieb einer Anlage zur ordnungsgemäßen Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (AVV 200201) ersetzt.
— Nachweis der Bieterin, dass sie über eine entsprechende Anlage zur ordnungsgemäßen Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (AVV 200201) verfügt und eine behördliche BImSch-Genehmigung vorliegt. (Kopie der ersten Seiten des Genehmigungsbescheides aus welchem die Genehmigungsbehörde und das Genehmigungsdatum, Standort und Betreiber der Anlage, Angabe der jährlichen Verarbeitungskapazität, hervorgehen sowie eine Kopie des Annahmekataloges der Anlage mit Auflistung der genehmigten Abfälle einschl. der AVV-Nummern). Für Anlagen, die gemäß der 4. BImSchV nicht genehmigungsbedürftig sind, ist eine Eigenerklärung diesbezüglich einzureichen.
— Nachweis der Bieterin, dass sie über eine entsprechende Anlage zur ordnungsgemäßen Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (AVV 200201) verfügt und eine behördliche BImSch-Genehmigung vorliegt. (Kopie der ersten Seiten des Genehmigungsbescheides aus welchem die Genehmigungsbehörde und das Genehmigungsdatum, Standort und Betreiber der Anlage, Angabe der jährlichen Verarbeitungskapazität, hervorgehen sowie eine Kopie des Annahmekataloges der Anlage mit Auflistung der genehmigten Abfälle einschl. der AVV-Nummern). Für Anlagen, die gemäß der 4. BImSchV nicht genehmigungsbedürftig sind, ist eine Eigenerklärung diesbezüglich einzureichen.
Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine Genehmigung der jeweiligen landesspezifische Überwachungsbehörden vorlegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltrelevanter Aspekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Kostenkriterium (Name): Preislicher Aspekt
Kostenkriterium (Gewichtung): 90 %
Referenz Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 3. Quartal 2022 oder bei Ziehung der Option erst im 3. Quartal 2023.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die
Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 141-374407 (2021-07-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sammeln im gesamten Stadtgebiet Duisburg biologisch abbaubare Abfälle (AVV 200201). Die Abfälle stammen von den Recycling- und Friedhöfen, aus der Laubsammlung, der Grünflächenunterhaltung, dem Garten- und Landschaftsbau sowie der Weihnachtsbaumabfuhr.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung der durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR angelieferten biologisch abbaubaren Abfälle (AVV-Nr. 200201) für den Leistungszeitraum vom 01.01.2022 - 31.12.2022 (12 Monate).
Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate (01.01.2023 - 31.12.2023) für die AG zu berücksichtigen.
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sammeln im gesamten Stadtgebiet Duisburg biologisch abbaubare Abfälle (AVV 200201). Die Abfälle stammen von den Recycling- und Friedhöfen, aus der Laubsammlung, der Grünflächenunterhaltung, dem Garten- und Landschaftsbau sowie der Weihnachtsbaumabfuhr.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung der durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR angelieferten biologisch abbaubaren Abfälle (AVV-Nr. 200201) für den Leistungszeitraum vom 01.01.2022 - 31.12.2022 (12 Monate).
Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate (01.01.2023 - 31.12.2023) für die AG zu berücksichtigen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 427 035 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBD5S7
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBD5S7
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sammeln im gesamten Stadtgebiet Duisburg biologisch abbaubare Abfälle (AVV 200201). Die Abfälle stammen von den Recycling- und Friedhöfen, aus der Laubsammlung, der Grünflächenunterhaltung, dem Garten- und Landschaftsbau sowie der Weihnachtsbaumabfuhr.
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sammeln im gesamten Stadtgebiet Duisburg biologisch abbaubare Abfälle (AVV 200201). Die Abfälle stammen von den Recycling- und Friedhöfen, aus der Laubsammlung, der Grünflächenunterhaltung, dem Garten- und Landschaftsbau sowie der Weihnachtsbaumabfuhr.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung der durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR angelieferten biologisch abbaubaren Abfälle (AVV-Nr. 200201) für den Leistungszeitraum vom 01.01.2022 - 31.12.2022 (12 Monate).
Inhalt dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung der durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR angelieferten biologisch abbaubaren Abfälle (AVV-Nr. 200201) für den Leistungszeitraum vom 01.01.2022 - 31.12.2022 (12 Monate).
Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate (01.01.2023 - 31.12.2023) für die AG zu berücksichtigen.
Garten- und Parkabfälle fallen über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen täglich (Montag - Freitag) in der Zeit von 7 - 18 Uhr, an Samstagen von 7 - 16.00 Uhr. Die Anzahl der täglichen Anlieferungen richtet sich nach den anfallenden Mengen. Innerhalb eines Jahres unterliegen die Mengen der anfallenden Garten- und Parkabfälle saisonalen und witterungsbedingten Schwankungen.
Garten- und Parkabfälle fallen über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen täglich (Montag - Freitag) in der Zeit von 7 - 18 Uhr, an Samstagen von 7 - 16.00 Uhr. Die Anzahl der täglichen Anlieferungen richtet sich nach den anfallenden Mengen. Innerhalb eines Jahres unterliegen die Mengen der anfallenden Garten- und Parkabfälle saisonalen und witterungsbedingten Schwankungen.
Im Zeitraum von April - Mai sowie Oktober - November eines Jahres ist mit einem verstärkten Aufkommen an Garten- und Parkabfällen zu rechnen. Die Anzahl der täglichen Anlieferungen durch die AG erhöht sich in diesen Zeiträumen.
Laub fällt im Leistungszeitraum im Regelfall nur in bestimmten Zeitabschnitten, jeweils in der sogenannten Laubzeit, etwa von Oktober bis Dezember, in Ausnahmefällen im Januar, an. In diesem Zeitraum erfolgen dann täglich, Montag - Freitag von 7 - 18 Uhr sowie am Samstag von 7 - 16 Uhr, mehrere Anlieferungen.
Laub fällt im Leistungszeitraum im Regelfall nur in bestimmten Zeitabschnitten, jeweils in der sogenannten Laubzeit, etwa von Oktober bis Dezember, in Ausnahmefällen im Januar, an. In diesem Zeitraum erfolgen dann täglich, Montag - Freitag von 7 - 18 Uhr sowie am Samstag von 7 - 16 Uhr, mehrere Anlieferungen.
Weihnachtsbäume fallen im Leistungszeitraum jeweils nur im Verlaufe des Januars, in Ausnahmefällen auch im Februar, an. Hier erfolgen ebenfalls pro Tag mehrfache Anlieferungen. Anlieferungen von Montag - Freitag in der Zeit von 7 - 18 Uhr, Samstag von 7 - 16 Uhr.
Weihnachtsbäume fallen im Leistungszeitraum jeweils nur im Verlaufe des Januars, in Ausnahmefällen auch im Februar, an. Hier erfolgen ebenfalls pro Tag mehrfache Anlieferungen. Anlieferungen von Montag - Freitag in der Zeit von 7 - 18 Uhr, Samstag von 7 - 16 Uhr.
Wurzel- und Stammholz fällt über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen diskontinuierlich von Montag - Freitag in der Zeit von 7 - 16 Uhr, in Ausnahmefällen an Samstagen von 7 - 15 Uhr. Die Anzahl der Anlieferungen richtet sich nach den anfallenden Mengen, welche ebenfalls saisonalen und witterungsbedingten Schwankungen unterliegen.
Wurzel- und Stammholz fällt über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen diskontinuierlich von Montag - Freitag in der Zeit von 7 - 16 Uhr, in Ausnahmefällen an Samstagen von 7 - 15 Uhr. Die Anzahl der Anlieferungen richtet sich nach den anfallenden Mengen, welche ebenfalls saisonalen und witterungsbedingten Schwankungen unterliegen.
Grünschnitt mit Erdanteil fällt über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen diskontinuierlich von Montag - Freitag in der Zeit von 7 - 16 Uhr, in Ausnahmefällen an Samstagen von 7 - 15 Uhr.
Beschreibung der Optionen:
Die Ausschreibung erfolgt für einen Vertragszeitraum vom 01.01.2022 - 31.12.2022 (12 Monate).
Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate (01.01.2023 - 31.12.2023) für die AG zu berücksichtigen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die AG liefert die biologisch abbaubaren Abfälle im vorgenannten Leistungszeitraum in Containern/Fahrzeugen unterschiedlicher Größen an. Die AN muss über eine Verwertungsanlage/Übergabestelle verfügen welche in einem Umkreis (Luftlinie) von max. 20 km vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg liegt.
Die AG liefert die biologisch abbaubaren Abfälle im vorgenannten Leistungszeitraum in Containern/Fahrzeugen unterschiedlicher Größen an. Die AN muss über eine Verwertungsanlage/Übergabestelle verfügen welche in einem Umkreis (Luftlinie) von max. 20 km vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg liegt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind